Wann muss ich Ware bezahlen, die mir im Supermarkt runter fällt?
Vor einigen Wochen ist mir im Kassenbereich des Supermarktes ein Glas Marmelade vom Band gefallen und kaputt gegangen. Ich wollte die Marmelade bezahlen, die Kassiererin meinte, das müsste ich nicht. Im gleichen Supermarkt, andere Kassiererin, ist heute morgen einer Kundin ein Glas mit Gurken vom Band gefallen und auch kaputt gegangen. Sie musste das Gurkenglas bezahlen. Muss man denn die Ware, die im Laden oder Kassenbereich kaputt geht bezahlen oder nicht? Ich meine, was ist denn, wenn mir z.B. beim rausholen aus dem Regal ein hochwertiges Produkt aus der Hand fällt, z.B. Microwelle o.ä.?
3 Antworten
Die großen Supermärkte verzichten auf eine Haftung des Kunden, sie wollen keine Kunden verlieren. Mikrowellen sind ja gut verpackt und stehen im Karton nie ganz oben, es ist unwahrscheinlich das diese Geräte kaputt gehen, und wenn doch mal dann schickt der Supermarkt das Gerät an den Hersteller zurück.
Was vom Band fällt und noch nicht bezahlt wurde dafür verlangt kein Supermarkt Geld, erst recht gibt es keine Unterschiede zwischen dem Personal, die haben alle die gleichen Anweisungen.
Man "zahlt" ja auch schon genug mit der Scham...
Grundsätzlich ist man für Ware, die einem z. B. aus der Hand fällt, haftbar.
Ware die umfällt, oder herunterfällt, weil sie zu wackelig gepackt wurde, da liegt die Haftung beim Supermarkt.
Aber um jeden Ärger mit den Kunden zu vermeiden, wird man normalerweise nicht zahlen müssen, bis die Ware hinter der Kasse ist.
Ab dem Einpacken haftet man auf jeden Fall selbst.
Aber wie schon gesagt, wenn sich der Marktleiter hart zeigen würde, müßte man zahlen.
Es geht also im Prinzip um die Frage:
hats der Kunde (mit Absicht oder grob fahrlässig) kaputt gemacht?
Oder hat es der Markt so schlampig strukturiert dass es nur eine Frage der Zeit war bis es runterfällt?
Und eben die Beweislast für oder wieder das eine oder Andere :-)