Haftung bei Unfall auf Hüpfburg bei einem Erwachsenen?
Hallo, wir hatten ein kleines Straßenfest mit Hüpfburg für Kinder. Da wir dies recht kurzfristig organisiert hatten, haben wir keine Versicherung abgeschlossen. Den ganzen Tag hatten Kinder gehüpft und alles verlief gut. Abends, kurz vor dem Aufräumen der Hüpfburg kam ein erwachsener Gast ( 24 Jahre alt, hatte auch schon ein paar Bier getrunken) und wollte auf der Hüpfburg hüpfen. Er wurde von uns gewarnt, dass nur Kinder springen dürfen. Außerdem hatten wir ein Schild aufgestellt, auf welchem Stand, dass nur Kinder die Hüpfburg benutzen dürfen und Saltos verboten sind. Auf dieses Schild wurde er aufmerksam gemacht. Er ließ sich leider nicht abhalten und ist trotz aller Warnungen und Hinweise auf die Hüpfburg geklettert, hat einen Salto gemacht und kam auf dem Nacken auf. Er musste mit dem Krankenwagen geholt und an zwei Halswirbeln operiert werden. Außerdem ist er zwei Wochen krankgeschrieben. Nun meine Frage: Können wir hier als Veranstalter haftbar gemacht werden oder ist es das eigene Verschulden des Gastes?
1 Antwort
Prinzipiell haftet ein Veranstalter erstmal für Unfälle, die im Rahmen einer Veranstaltung passieren. Es könnte also durchaus sein, dass zum Beispiel die Krankenkasse des Verunfallten auf euch zukommt und Regress nehmen will.
Inwieweit hier Mitverschulden eine Rolle spielt oder ihr sogar aufgrund der Höhe des Mitverschulden ganz raus seid, ist so erstmal nicht zu beantworten.
Und da ihr keine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen habt (Haftpflichtversicherer schützen auch vor unberechtigten Ansprüchen), werdet ihr das im Notfall wohl über einen Rechtsanwalt laufen lassen müssen.