Haftung bei zur Nutzung überlassener Küche?
Hallo zusammen,
die Wohnung ist gekündigt und der Auszug steht bevor.
Dem Mieter wird vorgeworfen, dass die Küche durch Verschulden des Mieters nicht mehr "brauchbar" ist und deshalb vom Mieter ausgebaut und entsorgt werden soll. Der Vermieter möchte dann eine neue bzw. auch wieder gebrauchte Küche kaufen um die alte zu ersetzen und die Kosten dem Mieter in voller Höhe in Rechnung stellen. Darf er das? Die Küche, die dem Mieter zur Verfügung gestellt wurde (sie ist nicht gemietet, sondern nur zur Nutzung überlassen) ist mindestens 40-50 Jahre alt, falls das Alter der Küche hierbei eine Rolle spielt. Die Elektrogeräte verbleiben in der Küche, um diese geht es also nicht.
Vielen Dank für die Hilfe! :-)
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