Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto für zurückgegangene Lastschriften?
Wenn 2 Leute ein Gemeinschaftskonto haben und jeder eine eigene EC Karte mit dem jeweiligem Namen drauf, wer wird dann angeschrieben wenn eine Lastschrift zurückgebucht werden muss weil der Betrag nicht gedeckt ist, bzw. wer hat mit einem Schufa Eintrag zu rechnen. Die Person die unterschrieben hat oder beide?
Hat hier jemand Erfahrungen?
4 Antworten
Es kommt erst einmal darauf an, ob das Gemeinschaftskonto ein "ODER"- oder ein "UND"-Konto ist.
Hier gehe ich aber mal von der in der Praxis überwiegenden Form "ODER"-Konto aus, bei dem jeder Kontoinhaber ohne den/die anderen Kontoinhaber Verfügungen treffen darf und kann.
Hier haftet jeder für jeden gesamtschuldnerisch.
Ein Schreiben geht je nachdem
- auf die Adresse, welche im Konto gespeichert ist, also z.B. "Erna Huber und Moritz Maier, PLZ/Ort/Strasse"
- eine etwaige gesondert hinterlegte postalische Einzelkontaktadresse bei unterschiedlichen Wohnorten oder mehreren Personen
- bei Onlinebanking in das Postfach des Kontos, auf das ja alle gleichberechtigten Zugriff haben.
Sofern es einen Schufa-Eintrag auslöst, dann natürlich
- falls es von der Bank veranlasst wird für die Kontoinhaben insgesamt
- falls es die Stelle, welche die Zahlung nicht erhält, veranlasst, dann für die betroffene Einzelperson.
Es ist jetzt so ausgegangen dass der Gläubiger eine Adressabfrage gemacht hat und dann denjenigem eine Mahnung geschickt hat der eiglt. NICHT die Lastschrift veranlasst hat.
Scheinbar ist es egal welcher Name auf der EC Karte steht.
Es kommt erst einmal darauf an, ob das Gemeinschaftskonto ein "ODER"- oder ein "UND"-Konto ist.
Hier gehe ich aber mal von der in der Praxis überwiegenden Form "ODER"-Konto aus, bei dem jeder Kontoinhaber ohne den/die anderen Kontoinhaber Verfügungen treffen darf und kann.
Hier haftet jeder für jeden gesamtschuldnerisch.
Ein Schreiben geht je nachdem
- auf die Adresse, welche im Konto gespeichert ist, also z.B. "Erna Huber und Moritz Maier, PLZ/Ort/Strasse"
- eine etwaige gesondert hinterlegte postalische Einzelkontaktadresse bei unterschiedlichen Wohnorten oder mehreren Personen
- bei Onlinebanking in das Postfach des Kontos, auf das ja alle gleichberechtigten Zugriff haben.
Sofern es einen Schufa-Eintrag auslöst, dann natürlich
- falls es von der Bank veranlasst wird für die Kontoinhaben insgesamt
- falls es die Stelle, welche die Zahlung nicht erhält, veranlasst, dann für die betroffene Einzelperson.
Die Frage finde ich merkwürdig.
Die Bank wird dem Gemeinschaftskonto vielleicht 1,60 Euro Gebühr für die Rücklastschrift belasten. Dafür sind vermutlich beide Kontoinhaber haftbar.
Der Gläubiger wird sich wegen der unbezahlten Forderung an denjenigen wenden, der die Zahlung schuldet.
Das hat ja mit dem Konto nichts zu tun. Zunächst wird es eine Mahnung geben, und der Schuldner muss dann die Bezahlung regeln, evtl. kann er Ratenzahlung vereinbaren.
Zu einem Schufaeintrag führt das alles zunächst nicht.
Was meinst Du mit "unterschrieben hat"?
Ein Gemeinschaftskonto läßt sich nur mit Unterschrift aller Inhaber eröffnen.
Diese haften dann aber auch als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus dem Konto. Insofern kommt es dann nicht mehr darauf an, welcher der Mitinhaber des Kontos die Verbindlichkeit eingegangen ist.
Ich meinte wer den Auftrag zur Lastschirft unterschrieben hat.