Umgefallener Sperrmüll-Schrank verursacht Kratzer am Auto. Muss ich haften?
Hallo. Ich habe gestern abend schonmal für Sperrmüll meine Schrankteile hinausgestellt. Sie lehnten an unserer Garage und noch auf unserem Grundstück. Gleich daneben ist ein Parkplatz. Heute hat sich jemand hingestellt uns meint paar Schrankteile wären auf das Auto geknallt und haben kleine Kratzer im Auto hinterlassen.
Ich denke er ist dagegen gekommen und die sind umgekippt. Der Wind wäre das nicht gewesen. Wie auch immer, bin ich Schuld? Muss ich haften?
Problem ich habe festgestellt, dass ich keine Haftpflichtversicherung habe, da ich als Student bei meinen Eltern versichert war. Ich habe danach nicht davon gewusst. Ich weiß: doof.
Ich hätte es wissen müssen und eine haben sollen, aber Belehrungen brauche ich nicht. Hat jemand einen guten Rat?
Ich kenne die Autoleute. Für den Mini Kratzer dürfte ich wohl 800 Euro oder so jetzt hinlegen. Das wäre ja echt blöd.
7 Antworten
Danke soweit. Ja also Bilder existieren davon, dass die schrankteile gegen die Wand lehnen und das Auto da parkt, nicht aber wie sie darauf liegen. Ich muss ehrlich sagen, wahrscheinlich ist er nach dem aussteigen ein wenig dagegen gestoßen und die Teile sind umgefallen. Der Wind War das nicht. Sie standen recht stabil an der wand. Ich verstehe, dass ich wohl für mein sperrmüll hafte, aber ich sehe nicht mein verschulden. Man kann die winzigen Kratzer schon auf den Schrank zurück führen, aber wie mit der Beule muß man ganz genau hinschauen um die zu sehen. Die Frage ist, wenn ich jetzt dagegen halte und er einen Anwalt nimmt wie hoch sind die Kosten für mich? Der wird ja wahrscheinlich für den Angeklagten sein und das kostet mich nochmehr. Für Ausbesserung von Minikratzern und wohl der fast unsichtbaren Beule darf ich wohl trotzdem mindestens 300 blechen oder? Ich weiß nicht wie ich am besten vorgehen soll?
Nachsatz: das Auto hat er einmal weggefahren und damit wir nochmal Bilder machen konnten wieder hingestellt, wobei ich meine dass beim ersten mal das Auto viel dichter stand sodass nicht locker Platz bist am Schrank vorbei zugehen.
Also in unserem Landkreis ist das dahingehend geregelt, das für Schäden durch bereitstellen von Sperrmüll und Abfuhrtonnen der Entsorger haftet.
Schließlich ist man ja nicht mehr Eigentümer des Mülls, sondern der Abholer, der Entsorger ist bereits Eigentümer, wenn der Müll an der Strasse steht.
In der Regel wird die Bereitstellung des Sperrmülls aber wegen des Vanalidmus von der Kommune erst am Tage der Abholung erlaubt. In diesem Fall greift dann die Versicherung des Abholers nicht mehr.
Hallo,
das ist keine einfache Frage.
Grundsätzlich haften Personen für ihr fahrlässiges Handeln.
Wenn es vor Gericht kommen sollte (oder Rechtsanwälte ins Spiel kommen), könnten diese Punkte wichtig sein:
- Gab es Zeugen? Standhaftigkeit des Sperrmülls? Abstand des Autos? Windböen?
- Andere Beteiligte möglich: Spaziergänger? Nachtschwärmer? Angehörige der beiden Beteiligten? Andere Bewohner? ...
- Tiere als Verursacher?
- Wie sehen die Schädifgungen konkret aus?
Der Geschädigte muss beweisen, dass der vermutliche/vermeintliche Verursacher fahrlässig gehandelt hat. Entscheidend ist, was der Richter letztendlich glaubt. Oft schlagen Richter auch einen Vergleich vor. Wenn man sich ohne Anwälte und Gericht auf einen Kompromiss einigt, können beide viel Geld sparen.
Tipp: Die Haftpflichtversicherung für die Zukunft möglichst schnell abschließen (das Kleingedruckte beachten!).
Gruß
RHW
Wenn die Schrankteile nicht mehr auf dem Auto liegen bzw. so dokumentiert wurden, dann ist die Beweiskette des Schadenshergangs lückenhaft.
Gemäß BGB haftest Du. Die Regelung das die Gefahr an den "Entsorger" übergeht greift nicht da die Teile auf DEINEM Grundstück standen. Somit bist Du haftbar. Ob der PKW Besitzer das nacvhweisen kann? Keine Ahnung, aber wenn erhöht sich die Schadensumme um Anwalt- und Gerichtskosten.