Ein Auto wird geparkt auf offener Strasse. Als der Eigentümer wieder zum Auto kommt, fällt ihm ein Fahrrad auf, das gegen sein Auto gefallen ist. Es sind Kratzspuren und eine kleine Delle durch das Fahrrad entstanden.

Nach einiger Zeit kommt der Besitzer des Fahrrades. Der ist erstaunt und meint - unter Zeugen - er habe das Rad einige Meter entfernt abgestellt.

Jetzt bleibt die Frage der Haftung? Bleibt der PKW-Besitzer auf seinem Schaden sitzen (Vollkasko)? Oder haftet der Radbesitzer (Haftpflicht)? Oder wird es eine Anzeige gegen Unbekannt geben?