Wer zahlt bei kaputter Tür in Mietwohnung?
Hallo,
In meiner Mietwohnung hat meine Eingangstür aus Glas einen großen Riss. Die Tür wurde falsch eingebaut und schleift auf dem Boden. Der Vermieter hat mich beim Einzug darauf aufmerksam gemacht, dass sie falsch eingebaut wurde und länger als 10 Jahre dort eingebaut ist.
Der Riss entstand aber nicht durch mich. Ich habe weder die Tür zugeschlagen, noch ist etwas dagegen gekommen. Sie hatte Vormittags plötzlich einen Riss, der eindeutig aus dem Türrahmen kommt. An dem Tag war es nachts sehr kalt und ab morgens schien die Sonne durchgehend drauf.
Was sollte ich am besten tun, weil der Vermieter mir die Schuld gibt und sagt, dass ich für den Schaden aufkommen muss. Stimmt das?
4 Antworten
Das muss der Vermieter zahlen. Die Reparatur kostet mehr als 100 Euro, liegt also über der Grenze für Kleinreparaturen.
Außerdem ist naheliegend, dass die Tür mal kaputt geht, wenn sie falsch eingebaut wurde und auf dem Boden streift.
Ein Verschulden auf Deiner Seite ist nicht beweisbar. Deshalb kann er von Dir keinen Ersatz verlangen.
Ich würde ihm einfach mitteilen, dass die Tür kaputt gegangen ist und Du nichts dafür kannst.
Es ist bedauerlich, dass der Vermieter hier kein Einsehen hat. Du zahlst die Miete dafür, damit Du die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand mieten kannst.
Vielleicht solltest Du noch mal mit ihm reden.
Wohnungseingangstüren sind Gesamthandsvermögen, damit ist die Hausverwaltung zuständig
Das ist wurscht. Als Vermieter hat man keine direkten Rechtsbeziehungen zur WEG oder Hausverwaltung. Man muss sich an den Vermieter wenden. Und der muss klären, ob er es selber zahlen muss, oder ob die WEG das zahlt. Für den Mieter ist also egal, ob der Vermieter das selber zahlt oder die Eigentümergemeinschaft.
Also, dann ist der Vermieter zuständig, er muss veranlassen, dass die Türe repariert wird. Der Vermieter kann dann klären, ob er selbst oder die WEG das zahlt.
Aber der Mieter muss sich deshalb nicht selber an die Hausverwaltung wenden. Das ist Sache des Vermieters.
Bei uns sind Wohnungseingangstüren aus dem Sondervermögen raus genommen worden, damit jeder Eigentümer selber entscheiden kann welche Tür mit welchen Sicherheitsvorgaben er nimmt, einzig die Farbe ist vorgeschrieben. Ergo währe der EIgentümer oder Vermieter zuständig
Faszinierend, und das gegen geltende höchstrichterliche Rechtsprechung ???
Das Argument kannst du ja bei jeder Frage hier im Forum vortragen......
Fordere den VM auf zu beweisen, das der Schaden von dir stammt und es sich nicht um einen Spannungsriss durch falschen Einbau handelt.
Der VM muß also einen Handwerker vorbei schicken, der sich das ansieht. Du kannst auch selber einen Gutachter ran holen, wenn du dem VM nicht traust.
Er weigert sich einen Gutachter zu holen oder es auf irgendeine Art und Weise prüfen zu lassen. Muss ich den Gutachter selbst zahlen auch wenn er sagt, dass ich nixht daran schuld bin?
Wohnungseingangstüren sind Gesamthandsvermögen, damit ist die Hausverwaltung zuständig
Die Wohnungseingangstür ist Gesamthandseigentum, also musst du dich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen.
Melde doch den Schaden Deiner privaten Haftpflichtversicherung, sofern Du Mietschäden mit drin hast.
Und schildere denen, dass Du keine Schuld hast.
Unberechtigte Forderungen werden dann abgelehnt und notfalls von der Versicherung vor Gericht ausgetragen.
Viel Erfolg!
Ich habe ihm direkt am selben Tag bescheid gesagt, als es passiert ist. Er hat es sich angesehen und sagt, dass es von mir kommen muss. Die Versicherung zahlt laut ihm nicht und ich soll für die Kosten selbst aufkommen.