Paket an fremder Person ausgegeben, wer haftet?

2 Antworten

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Hallo !

Dafür haftet ganz klar die Post bzw. der Zusteller. Er hätte das Paket od. päckchen wieder mitnehmen müßen und einen Zettel in den Kasten werfen müßen entweder wo er es abgegeben hat od. wo man es abholen kann ab dem nächsten Werktag.

L.G

Grundsätzlich darf ohne Einverständenis des ordentlichen Empfängers kein Paket anderswo abgegeben oder gelagert (Hausflur o.ä.) werden.

Es kommt aber darauf an was in den AGBs der Zustellfirma zu dem Punkt "Ersatzzustellung" formuliert ist.

Auch das ist kritisch, den bereits 2011 hat das OLG Köln die entsprechende Abgabe-Klausel an "Hausbewohner und Nachbarn" als unwirksam erklärt:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2011/6_U_165_10urteil20110302.html

Lies zu dem Thema insgesamt auch diesen Artikel:

https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/logistik/pakete-beim-nachbarn-das-gilt-rechtlich

Wegen "Ausweis vorzeigen lassen":

Das kenne ich nur von der Post bei Einschreibesendungen, wenn sie nicht der Empfänger entgegennimmt. Bei Lieferdiensten ist mir das jedenfalls neu.

Die in meiner Gegend (München) tätigen Paketauslieferer sind fast auschliesslich miserabel bezahlte Personen mit nur rudimentären Deutschkenntnissen. Sie sind gar nicht in der Lage, in einer verständichen Ausdrucksform Ausweise zu verlangen.

Permanenter Zeitdruck zwingt sie, eine Lieferung so schnell wie möglich loszuwerden, denn etwas anderes kostet Zeit und für jede Warensendung, die wieder ins Depot geht, gibt es kein Geld.


MDelewski1960 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 15:09

also bei DHL und UPS musste ich bis jetzt immer nach Vorlage vom Ausweis auf so einem elektronischen Gerät unterschreiben,

bei Abwesenheit lag in der Regel eine Benachrichtigung im Briefkasten und Paket wurde im zuständigem Postamt (bei DHL) auch nur nach Vorlage vom Ausweis und nach Unterschrift ausgehändigt...

user2358  22.05.2018, 15:15
@MDelewski1960

Das ist sicher richtig, aber dann warst Du der Empfänger und der Zusteller hat dich per Ausweis als Empfänger identifiziert, und nicht derjenige, welcher es nur entgegennimmt. Denn dann müssten dessen Ausweisdaten ja irgendwo als Nachweis, wer es bekommen hat, gespeichert sein.

Rechtlich  22.05.2018, 15:41
@MDelewski1960

Ja genauso müßte es sein. Deshalb macht sich die Post Schadenersatzpflichtig

MDelewski1960 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 15:46
@user2358

also müsste ich mich als Empfänger identifizieren lassen, aber wildfremden dürften "problemlos" meine Lieferungen ausgegeben werden?!?

in dem Fall hatte eine Nachbarin irgendwo etwas bestellt, laut Absender wurde die Ware zugestellt, Nachbarin hat aber nie die Ware erhalten...

Zusteller kann als Beweis nur eine völlig unleserliche Unterschrift von einem elektronischen Gerät vorweisen,

Nachbarin war am Zustelltag nachweislich am arbeiten, Absender der Ware möchte sein Geld...

na am besten wird sie sich nun wohl einen Anwalt nehmen müssen

user2358  22.05.2018, 16:22
@MDelewski1960

Da liest Du den Artikel unter dem 2. Link und Du hast auch die Haftungsfrage beantwortet bekommen

barmer  26.05.2018, 22:53
@MDelewski1960

lange kein Paket bekommen ? Wenn man aus der richtigen Tür kommt, braucht man bei keinem Paketdienst einen Ausweis zu zeigen.

Und beim Nachbarn wird nach dem Namen geragt und die Hausnr notiert. Passiert das nicht, hat der Zusteller verloren.