Paket an fremder Person ausgegeben, wer haftet?
Herr XXX bestellt in einem Versandhaus Ware.
Die Ware wird per Paketdienst zugestellt, jedoch nicht an Herrn XXX (wegen Abwesenheit) sondern an nicht bekannter Person (Nachbar oder zufällig im Haus befindlicher Person)
Paketdienst hat "angeblich" nur eine völlig unleserliche Unterschrift von Person, welche das Paket entgegengenommen hat.
Herr XXX bekommt eine Rechnung für zugestellte Ware, die er aber garnicht erhalten hat.
So viel ich weiss, hat sich der Paketzusteller doch einen gültigen Personalausweis vorzeigen zu lassen und darf zudem nicht ohne eine Vollmacht Pakete an anderen Personen als dem Empfänger aushändigen,
wer haftet denn jetzt dafür???
2 Antworten
Hallo !
Dafür haftet ganz klar die Post bzw. der Zusteller. Er hätte das Paket od. päckchen wieder mitnehmen müßen und einen Zettel in den Kasten werfen müßen entweder wo er es abgegeben hat od. wo man es abholen kann ab dem nächsten Werktag.
L.G
Grundsätzlich darf ohne Einverständenis des ordentlichen Empfängers kein Paket anderswo abgegeben oder gelagert (Hausflur o.ä.) werden.
Es kommt aber darauf an was in den AGBs der Zustellfirma zu dem Punkt "Ersatzzustellung" formuliert ist.
Auch das ist kritisch, den bereits 2011 hat das OLG Köln die entsprechende Abgabe-Klausel an "Hausbewohner und Nachbarn" als unwirksam erklärt:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2011/6_U_165_10urteil20110302.html
Lies zu dem Thema insgesamt auch diesen Artikel:
https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/logistik/pakete-beim-nachbarn-das-gilt-rechtlich
Wegen "Ausweis vorzeigen lassen":
Das kenne ich nur von der Post bei Einschreibesendungen, wenn sie nicht der Empfänger entgegennimmt. Bei Lieferdiensten ist mir das jedenfalls neu.
Die in meiner Gegend (München) tätigen Paketauslieferer sind fast auschliesslich miserabel bezahlte Personen mit nur rudimentären Deutschkenntnissen. Sie sind gar nicht in der Lage, in einer verständichen Ausdrucksform Ausweise zu verlangen.
Permanenter Zeitdruck zwingt sie, eine Lieferung so schnell wie möglich loszuwerden, denn etwas anderes kostet Zeit und für jede Warensendung, die wieder ins Depot geht, gibt es kein Geld.
Das ist sicher richtig, aber dann warst Du der Empfänger und der Zusteller hat dich per Ausweis als Empfänger identifiziert, und nicht derjenige, welcher es nur entgegennimmt. Denn dann müssten dessen Ausweisdaten ja irgendwo als Nachweis, wer es bekommen hat, gespeichert sein.
Ja genauso müßte es sein. Deshalb macht sich die Post Schadenersatzpflichtig
also müsste ich mich als Empfänger identifizieren lassen, aber wildfremden dürften "problemlos" meine Lieferungen ausgegeben werden?!?
in dem Fall hatte eine Nachbarin irgendwo etwas bestellt, laut Absender wurde die Ware zugestellt, Nachbarin hat aber nie die Ware erhalten...
Zusteller kann als Beweis nur eine völlig unleserliche Unterschrift von einem elektronischen Gerät vorweisen,
Nachbarin war am Zustelltag nachweislich am arbeiten, Absender der Ware möchte sein Geld...
na am besten wird sie sich nun wohl einen Anwalt nehmen müssen
Da liest Du den Artikel unter dem 2. Link und Du hast auch die Haftungsfrage beantwortet bekommen
lange kein Paket bekommen ? Wenn man aus der richtigen Tür kommt, braucht man bei keinem Paketdienst einen Ausweis zu zeigen.
Und beim Nachbarn wird nach dem Namen geragt und die Hausnr notiert. Passiert das nicht, hat der Zusteller verloren.
also bei DHL und UPS musste ich bis jetzt immer nach Vorlage vom Ausweis auf so einem elektronischen Gerät unterschreiben,
bei Abwesenheit lag in der Regel eine Benachrichtigung im Briefkasten und Paket wurde im zuständigem Postamt (bei DHL) auch nur nach Vorlage vom Ausweis und nach Unterschrift ausgehändigt...