Wer haftet bei Gaskosten bei Austritt aus undichter Gasleitung im Miethaus?
Im letzten Jahr wurde im Frühjahr die Gasleitung in unserem gemieteten Haus überprüft und war unbeanstandet. Im Frühjahr diesen Jahres wurde die Prüfung der Gasleitung erneut durchgeführt.
Dabei wurde festgestellt, dass Gas aus der Leitung austrat. Es wurde die Gas- und Anschlussstellen ausgetauscht. Das böse Erwachen kam nun mit einer satten Gasrechnung, bei der wir festgestellt haben, dass wir anstatt regulär ca. 30.000 kWh für eine 3-Personen Haushalt nun ca. 48.000 kWh verbraucht haben sollen. Dieser Mehrverbraucht führt zu einer Nachzahlung von über 1.000 EUR!
Die Vermutung liegt nahe, dass die undichte Gasleitung bereits im Winter entstanden sein musste, Vergleiche zur Vorjahresrechnung lassen darauf schließen, weil der Verbrauch fast doppelt so hoch war.
Wer haftet nun für den Mehrverbrauch von vielleicht ca. 18.000 kWh, der durch die undichte Leitung austrat - der Vermieter oder wir als Mieter?
2 Antworten
Du kannst die Ursache des erhöhten Gasverbrauch nicht beweisen. Der durchschnittliche Verbrauch der letzten Jahre) könnte hilfreich sein. Da der Hausbesitzer über den Schaden informiert wurde (hat den auch bezahlt) kannst du mit ihm (bzw deren Verwaltung) eine Kostenbeteiligung erbitten.
Wenn der Betreiber mit dem Vermieter abrechnet, wird dieser dafür einstehen müssen.
Meiner Meinung nach kann dieser die "verpuffte" Gasmenge nicht auf die Mieterumlegen - ebensowenig die Instandsetzung des Leitungssystems.
Leider rechnet der Betreibe mit dem Mieter direkt ab. Daher muss ich mich in dem Fall mit dem Vermieter einigen. Danke aber für Ihre Einschätzung.