Gefundene Geldbörse im Supermarkt abgeben?
Wir haben im Urlaub, in einem Einkaufswagen eine Geldbörse gefunden und uns an die dortige Marktleiterin gewand. In ihrer Gegenwart wollte ich sie öffnen, bevor ich sie ihr aushändigte. " Das dürfen Sie nicht, händigen Sie mir die Geldbörse aus, die kommt in den Tresor bis sie abgeholt wird....". Ich hab dann trotzdem kurz reingeschaut und den Personalausweis herausgeholt, was den Unmut der Marktleiterin auslösste. Ich hab ihr dann doch alles übergeben, sie würde sich drum kümmern. Abgesehen davon, dass ich keinesfalls einen Finderlohn angenommen hätte, bleibt mir die Frage, ob ich richtig gehandelt habe oder doch eine gewisse "Haftung" meinerseits gegenüber dem rechtlichen Besitzer für mich bleibt. Ich habe ja eine Fundsache an einen dritten weitergegeben, ohne mich über den tatsächlichen Wert der Fundsache informieren zu können.
3 Antworten
Auf jeden Fall hast Du richtig gehandelt, denn beim Fund in geschlossenen Räumen ist der Fund dem Hausherrn zu übergeben.
Natürlich kann man in einem solchen Fall nur auf die Ehrlichkeit der Leute hoffen
Lass Dich mal nicht einschüchtern. Natürlich darf man so ein Fundstück öffnen um den Eigentümer feststellen zu können. Ich hätte das auch getan. Ausserdem, in Eurem Fall... Es gibt ja keine Garantie, dass die Person an die man das Fundstück übergibt, vertrauensvoller ist als Ihr selbst.
Ansonsten: Polizei und Einwohnermeldeämter haben meist Fundbüros /stellen.
Hast Du denn Deine Personalien angegeben?
....nein, hatte kein Interesse an Finderlohn und wollte auch weiter. Meine Frage ist auch nur hypotetisch zu verstehen, wegen der Haftung wenn hinterher was gefehlt hätte.