Wer haftet bei Anlieferung neuer Möbel, wenn diese im Hausgang beschädigt werden?
Meiner Freundin wurde heute die neue Anbauwand fürs Wohnzimmer geliefert. Die Transportfirma ließ den Teil mit dem Glaseinsatz fallen- im Treppenhaus, weil dieses angeblich viel zu eng ist u. somit der Käufer haftet, so wurde ihr erklärt. Sie hätte ja wissen müssen, daß die Anlieferung problematisch sei bei so engen Gängen u. im Kaufvertrag (den findet sie im Umzugschaos nun natürlich nicht) stehe das auch. Ist das tatsächlich so, daß sie auf dem Schaden sitzen bleibt? Bzw. nochmals neu nachbestellen muß, wäre ja super ärgerlich
3 Antworten
wenn dem so wäre,dann hätten die möbelpacker ALLES tun müssen um einen Schaden zu VERMEIDEN.
sie waren es schließlich die den schaden verursacht haben oder.
im kaufvertrag für möbel steht höchsten etwas wie: in welcher etage man wohnt, oder ob es ebenerdig anzutreffen ist.
wenn sie die sachen wegen eines zu erwartenden schadens stehen gelassen hätten dann wäre es ok.
Natürlich haftet der Transportunternehmer. Die müssen sagen, wenn sie der Ansicht sind, das sie die Teile nciht ordnungsgemäß nach oben bekommen.
Nur wenn der Kunde dann sagt, machen sie trotzdem, erteilt er eine Schadenfreistellung."
Natürlich die Transportfirma, ausser die Möbelpacker haben auf die engen Platzverhältnisse hingewiesen und das Risiko eines Schadens schriftlich auf die Käufer übertragen. Aber wer macht das schon.