Ebay Privatverkauf - Rücknahme?

Hallo, ich habe als privater Verkäufer bei Ebay einen Markenrucksack versteigert, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 3 Fotos zeigen den Artikel im Ganzen und die Mängel, da durch häufiges Nutzen die Träger Gebrauchsspuren aufweisen und der Unterboden. Dort sind äußerlich Verschmutzungen, die man nicht mehr abwaschen kann. Ein Käufer hat den Artikel nun für 20 € ersteigert und beschwert sich jetzt über Krümel im Rucksack und Verschmutzungen innen und außen. Er fordert mich auf, ihm ein Rücksende-Etikett zu senden. Habe ihm mitgeteilt, dass der Rucksack sauber versendet wurde, keine Krümel beim ausschütteln bzw. auch umdrehen hier herausfielen und die Verschmutzungen am Unterboden klar benannt wurden und ich keine Rücknahme anbiete, das stehe klar in der Auktion.

gerade erhielt ich Antwort, er würde den Rucksack nun an mich zurücksenden.

Sein ebay-Profil zeigt, dass er eine weitere Tasche der Marke ersteigert hat und ich gehe davon aus, dass der Rucksack ihm einfach nicht gefällt. Habe nun nicht mehr reagiert und werde die Paketannahme verweigern.

Bezahlt wurde per Überweisung. Ich verkaufe immer mal wieder einige gebrauchte Sachen und habe in 18 Jahren nun fast 2.000 positive Bewertungen bekommen. Ich denke, wenn ich die Rückgabe weiterhin verweigere, gibt‘s eine negative Bewertung, damit kann ich aber leben. Ich kann ja meine Sicht ergänzen. Bei dem Artikelwert von 20€ jetzt Hin- und Rückversand in Höhe von je 4,99€ zu übernehmen, ist ja Wahnsinn, weil der Käufer sich auf Krümel beruft (die er, wären sie tatsächlich da, leicht entfernen kann).

Ich versende nur saubere Ware und habe da ein reines Gewissen. Frage mich aber, ob angebliche Krümel ein Grund für eine Rücknahme sind? Sachmängelhaftung war ausgeschlossen und sind Krümel überhaupt ein Sachmangel?
Bin ich hier im Recht als privater Verkäufer?

Für Hinweise bin ich dankbar.
Schönes Wochenende

Mandy

ebay, Recht
Sehr wichtig kann ich meine Schwangerschaft vor dem Erzeuger verheimlichen?

Ich wurde ungeplant schwanger von meinem nun Exfreund. Problem der Sache ist ich will nicht das er etwas mit meinem Leben zutun hat, es klingt erst mal egoistisch aber schließlich möchte ich es nicht grundlos.

Er ist ein schlechter Umgang und seine Anwesenheit regt mich nur noch auf. Er nimmt Drogen und fängt bei jedem Stress an eine Zigarette nach der anderen zu rauchen außerdem ist es schon paar mal vorgekommen das er mich gewürgt hat und fast geschlagen hat er hat nicht mal vernünftige Zukunftspläne, also kein vernünftigen Abschluss, keine Ausbildungsstelle und er will nicht mal eine Ausbildung anfangen. Abgesehen davon macht er mir mein Leben zur Hölle würde er nur erfahren das ich mit einem Kumpel spreche, würde er diesen zusammen schlagen, weil er krankhaft eifersüchtig ist und seine Familie würde mir das Leben erst recht zur Hölle machen wenn sie wüssten das ich es behalten möchte. Seine Mutter würde alles tun das sie das Kind kriegt und das obwohl er es nicht mal will und ich möchte das alles nicht.

Ich würde es alles allein schaffen ich habe viel Unterstützung von meiner Familie und möchte es wirklich behalten, denn ich finde es nicht richtig ein Leben wegzuwerfen nur weil der Erzeuger ein Teufel ist.

Er denkt ich habe kommenden Donnerstag den abtreibungs Termin und mein Plan war es nun ihn das auch denken zu lassen weil er unfähig als Vater wäre und mein Leben nur zerstört. Und ich habe auch vor ihn für alles anzuzeigen was er getan hat sollte er mich nicht in Ruhe lassen.

Also ich denke mal man kann nachvollziehen warum ich es vor ihm und seiner Familie verheimlichen möchte.

meine Frage wäre jetzt ob dies gesetzlich möglich wäre das er nichts von der Schwangerschaft erfährt so das er nie wieder ein Grund hat sich in mein Leben einzumischen?

denn wenn dies nicht möglich ist möchte ich mir und meinem Baby das nicht antun und muss es abtreiben und somit ein potenzielles Leben weg werfen und dies möchte ich echt nicht.

LG

Recht, Schwangerschaft
Neubau und hör durch meine ganze Wohnung die Dusche vom Nachbarn, was tun?

Hi, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Bin vor einem Jahr nun hergezogen, Erdgeschoss. Keine Mietwohnung, Nachbarn haben auch gekauft. Neubau 2019.

Und wir hören in unserer ganzen Wohnung das Rauschen der Dusche , und ich nehm mal an die Rohre das Wasser durchläuft?

Ich wollte versuchen es hinzunehmen aber ich kann es einfach nicht mehr ignorieren. Sie duschen meistens gegen 10uhr abends oder mitternacht. Bin zwar eh dann noch wach. oder sogar beim Fernseh schauen hört man das Rauschen.

Ist das Normal für ein Neubau? kein Nachbar sonst hört die Dusche vom anderen. hab mich ein wenig umgefragt.

unsere Wohnung war die letzte die fertig geworden ist, hier wurde eh also auf den letzten Drücker alles fertig und es gibt viele Mängel. Viele Beschwerden.

Am Anfang hatten wir uns schon mal beschwert beim Verantwortlichem vom Bau und nur ne dumme Antwort bekommen "ist doch schön,klingt wie bei nem Wasserfall..." !

Unser Fernseher ist gleich an der Wand von deren Schlafzimmer und sie sagen sie hören nichts.

Aber wir die Dusche von Ihnen.

Da wurde doch irgendwo die Isolierung nicht angebracht und schnell schnell gemacht.

Können die da im Nachhinein noch was tun? Das rauschen dringt durch alle Wände in beide Schlafzimmer, Wohnzimmer , Bad und Flur. Bin schon froh dass die sich nicht 2 Stunden duschen. Aber es ist schon sehr lästig. wenn man abwarten muss bis das Rauschen und plätschern wieder aufhört und man sich wieder unterhalten kann.

Lärm, Neubau, Recht, wohnung, Nachbarn
db FondsRente Premium Zurich NICHT kündbar?

Hallo,

durch persönliche Umstände musste ich am 01.04.2018 meine anfang Februar 2011 abgeschlossene betriebliche db FondsRente Premium der Zuricher beitragsfrei stellen lassen. Mein damals neuer Arbeitgeber wollte diese nach beendigung der Probezeit dann wieder übernehmen. Corona bedingt kam es leider nicht dazu, so das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber um eine wiederaufnahme der Zahlung gebeten habe.

Dieser lehnte das jedoch nach Prüfung durch ein Versicherungsmakler ab, da

"bei diesem Vertrag die Möglichkeit/Gefahr besteht, das zum Ablauf des Vertrages nicht die Summe der eingezahlten Beiträge vorhanden ist und sich folglich ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber ergibt".

Nach Rücksprache mit der Zuricher verneinte diese das jedoch.

Als ich dann danach fragte ob ich die FondRente auch kündigen, bzw ein Rückkauf veranlassen könnte, sagte man mir das eine Kündigung des Vertrages NICHT möglich ist...

Ich verstehe ja, wenn ich die vom Arbeitgeber gezahlten Anteile nicht bekomme, aber ist es dann richtig, das ich garnichts zurückbekommen würde?

Unter den "Besonderen Bestimmungen" steht noch:

Gemäß §2 Abs.2 BetrAVG darf der Bezugsberechtigte nicht vor dem Vereinbarten Endalter über den Teil der Versicherung verfügen,der durch Beitragszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers finanziert wurde.

Insbesondere sind (für den genannten Vers.-Anteil) unzulässig:

  • Rückkauf
  • Abtretung
  • usw...

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

Grüße

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Recht, Versicherung
Ist die Zusage von Simple Money sicher?

Hallo

Ich stehe mit Simple Money in Verbindung für einen möglichen Kredit bei einem Kreditunternehmen. Sie haben mir, nachdem ich lange nichts mehr von mir hören ließ, eine verbindliche Zusage zu meinem Kreditantrag geschickt. Ich würde jetzt gerne wissen ob es wahr ist bevor ich die Leute bezahle und ob ich wirklich den Kredit bekomme danach.

Hier die Schreiben von Simple Money:

Betrifft: Verbindliche Zusage bezüglich unseres Angebotes vom 07.09.2020

Sehr geehrter Herr ********,

wir können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Ihr Antrag von einem/einer privaten

Finanzsanierer/Finanzsanierungsgesellschaft im Sinne unseres Angebotes über

***,** €

genehmigt ist, eine Ablehnung ist ausgeschlossen.

Die von Ihnen gewünschte Monatsrate von ***,** € ist Vertragsbestandteil.

Die Gesamtregulierungssumme beträgt: ******* €

Der Originalvertrag für Ihre genehmigte Finanzsanierung steht zur Ausfertigung bereit.

Mit der Rücksendung dieses Schreibens beauftragen Sie das Vermittlungsunternehmen ausdrücklich mit der

Einholung des genehmigten Originalvertrages von der privaten Finanzsanierungsgesellschaft. Laut

Kundenvertrag vom 07.09.2020 erhalten Sie diesen gegen die Zahlung einer einmaligen Gebühr für sämtliche

angefallenen Kosten und Auslagen für die Vermittlung in Höhe von 352,10 €. Die Zahlung erfolgt per

Nachnahmesendung bei der Post, in unserem Büro in Zürich oder per Banküberweisung.

Eine Verrechnung dieser Gebühr mit Ihrer Regulierungssumme ist nicht möglich.

Und:

Sehr geehrter Herr *****',

Ihr Auftrag ist bei uns eingegangen und wir haben hierfür bereits eine verbindliche Zusage erhalten.

Diese senden wir Ihnen in der Anlage zu.

Bitte klicken Sie auf den darin enthaltenen Link, damit Sie umgehend Ihren Originalvertrag für die entsprechenden Auszahlungen erhalten.

Für Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

Ich bitte um schnelle Hilfe weil ich das Geld echt gebrauchen könnte. Und vergisst eure Vorurteile über solche Unternehmen. Ich möchte lediglich wissen ob ich den Kredit genehmigt bekommen habe laut dem Schreiben oder nicht?

Liebe Grüße

Geld, Kredit, Recht, Kreditvertrag
Widerspruch bei der Polizei einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei beworben. Bei beiden gab ich an, dass ich an ADHS in meiner Kindheit und im Jugendalter litt. Da ich wusste, dass dies zu einer Absage führen kann habe ich von meiner Psychologin ein Gutachten anfertigen lassen und beiden Bewerbungen angefügt. Das Resultat war, dass ich bei der Bundespolizei zum Einstellungstest eingeladen und bei der Landespolizei abgelehnt wurde. Soweit ich weiß, richten sich beide Ämter an den Richtlinien der PDV 300. Die Begründung der Landespolizei lautet, dass eine solche Erkrankung niemals völlig ausheilt und ich anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekommen habe. Zu dieser Zeit startete der Lockdown und ich war mir unsicher, ob ich den Unterricht so schaffen würde. Diese Befürchtung war unbegründet, ich habe von dem Ritalin kaum etwas genommen. Daher möchte ich bei der Landespolizei Baden-Württemberg Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.

Nun zu meiner Frage, wie verfasse ich ein solches Schreiben korrekt ich habe mir schon Gedanken gemacht, bin mir allerdings unsicher daher wende ich mich an euch.

Danke für eure Hilfe

Hier ist mein erster Entwurf eines Widerspruches:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:...

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Polizei, Recht, widerspruch
Amazon will Retoure nicht erstatten?

Guten Tag liebe Community,

ich habe einen MacBook Pro für 2800€ bei Amazon Prime gekauft und dann wieder als Retoure zurückgesendet da er mir doch nicht gefiel.

Laut Sendungsnummer war die Retoure an Amazon schon vor 2 Wochen angekommen - jedoch ohne jegliche Rückzahlung.

Ich habe dann bei Amazon angerufen und sie meinten, dass das Retoure Paket angekommen sei, jedoch ohne Ware und mit Müll im Karton.

In der Amazon Email wurde mit gesagt, dass ich das Geld nur zurückbekomme wenn ich die Ware zurücksende?! Das MacBook wurde natuerlich mit dem Retoure Paket zurückgesendet und es ist anscheinend nicht mehr drinnen gewesen..

Nach vielen Emails und Telefonaten, wo ich auch mehrfalls einen Vorfallsbericht schreiben musste (2 Monate Emails und Telefonate) hat Amazon mir die Finale Antwort gegeben:

''Aufgrund unserer Nachforschungen gehen wir allerdings davon aus, dass der Artikel "Neues Apple MacBook Pro " nicht in der Rücksendung enthalten war, weshalb wir keine Rückzahlung veranlassen können.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. (Hinweis: Wir nehmen nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil, auch nicht an solchen bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. (Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein www. verbraucher-schlichter.de www .verbraucher-schlichter .de. Selbstverständlich steht Ihnen aber der Rechtsweg offen.) 

Hatte jemand schonmal Erfahrung damit?

Und wie viel kostet ein Anwalt dazu? Ich habe keine Rechtsversicherung.

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Absolut

Recht, Amazon
Artikel bei Ebay verkauft, Käufer fordert mich auf, ihm das Geld zu erstatten?

Hallo 👋🏼

Ich bräuchte unbedingt einen Rat. 🙏🏼 Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe eine Jacke von/für meinem Freund bei ebay Kleinanzeigen verkauft. Die Jacke war schon älter, hing eine ganze Weile im Kleiderschrank, war aber in einem guten, getragenen Zustand.

Ich dachte, nachdem der Käufer die Jacke erhalten hat, wäre alles gut, Kauf ist abgeschlossen. Mit einem Schrecken habe ich vor ein paar Tagen die Nachricht gelesen, die er mir ca. 1 Woche nach Erhalt gesendet hat.

In der Nachricht behauptet er, die Jacke wäre in einem Zustand, in der man sie nicht tragen könne, weil der Reißverschluss kaputt wäre. Er hätte sie schon versucht bei einer Schneiderin reparieren zu lassen, weil es aber wohl nicht möglich wäre, einen Original-Reißverschluss einzusetzen (Die Jacke ist ein älteres Modell), möchte er die Jacke umgehend wieder an mich zurücksenden und sein Geld wieder bekommen.

Aber es ist so, dass ich zu 100% weiß, dass die Jacke, insbesondere der Reißverschluss voll intakt war. Auf dem Bild, was ich eingestellt habe, ist sie auch geschlossen, das widerspricht seinen Aussagen, dass es nicht möglich ist die Jacke zu schließen.

Er hat noch ein paar Paragraphen dazu gehauen und mir mit seinem Anwalt gedroht, wenn ich die Jacke nicht umgehend zurück nehme & ihm das Geld nicht zurückgebe. Mir kommt das alles sehr komisch vor, ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. So, wie er es darstellt, KANN es gar nicht sein, ich habe den Zustand der Jacke vor dem online stellen genau "begutachtet", geschaut, ob nichts kaputt ist & um festzustellen, welchen Zustand ich in der Anzeige angeben soll.

Ich vermute mal, falls es wirklich der Fall sein sollte, dass der Reißverschluss kaputt sein soll, dass er vielleicht beim Auspacken mit der Jacke am Karton hängen geblieben ist, anders konnte ich mir das nicht erklären. WENN das überhaupt stimmt. Wie gesagt bin ich mir zu 100% sicher, eine Jacke verschickt zu haben, die nirgends kaputt war.

Bin ich nun TROTZDEM verpflichtet, ihm das Geld zurück zu geben & die Jacke zurück zu nehmen? Das wäre einfach nicht fair. 🤔 Habe geschaut, ob ich irgendwie den Support von ebay anschreiben kann, ich finde einfach nichts, wo ich Kontakt zu Jemandem aufnehmen könnte.

Ich hoffe, dass mir irgendwer einen Rat geben kann, was ich jetzt tun kann. Viele Grüße 👋🏼

ebay, Recht, ebay Kleinanzeigen
Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?

Hallo,

ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?

Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.

Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.

Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.

Danke vorab für eure Tipps!

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Recht, Schulden
Schadensersatz mangels zu spät erhaltenen Grundbuchauszug? Notar hat seine Arbeit nicht gemacht?

Wir haben am 15.04.2019 ein Grundstück bei der Stadt Lohne erworben. Notarriel wurde alles über einen ansässigen Notar abgewickelt.

Natürlich haben wir auf dem Grundstück unser Haus gebaut.

Im Mai 2020 sind wir dann endlich in unser Haus gezogen.

In der folge Woche habe ich den den Antrag auf das Baukindergeld (36.000€) bei der KFW gestellt.

Den geforderten Grundbuchauszug konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht liefern.

Ich beantragte über die Seite www.dein-grundbuch.de einen Grundbuchauszug.

Die bemühten sich wirklich.

Schriftverkehr hat ich mit denen am 27.Mai/25.Juni/9.Juli.

Das Ende vom Lied war, das das Grundbuchamt sagte, das wir bisher nicht die Eigentümer wären und daher uns man keinen Grundbuchauszug geben könnte. Denn es fehlen noch Unterlagen vom Notar.

Einige male mit dem Notar telefonisch und schriftlich kommuniziert und man sagte alles wäre schon längst erledigt und man würde nochmal nachhaken.

Im September habe ich selbst schriftlich beim Amtsgericht einen Grundbuchauszug beantragt.

Das Grundbuchamt rief mich auch persönlich an und teilte mir erneut mit, das ich bisher nicht der Eigentümer sei und man meinen Antrag erstmal zur Seite legen würde und sich darum kümmern würde.

Nach vielen E-Mails und Telefonaten hatte ich noch immer nichts schriftliches.

Der Erste Antrag auf Baukindergeld war bereits abgelaufen (06.08.2020)

Man benötigt einen Grundbuchauszug in dem mal als Besitzer eingetragen ist, oder eine Vormerkung bzw. Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

Am 17.12.2020 bekam ich endlich meinen Grundbuchauszug in dem wir als Besitzer eingetragen sind.

Jede Eintragung in diesem Grundbuch wurde erst am 07.12.2020 getätigt.

Der Grundstückskaufvertrag der inzwischen fast 18 Monate her ist, wurde am 07.12.20 im Grundbuch eingetragen.

Weder eine Vormerkung oder Auflassungsvormerkung war im Vorfeld vorgenommen worden.

Keine Eintragung wurde vor dem 07.12.2020 in diesem Grundbuch vorgenommen.

Am 18.12.2020 versuchte ich erneut den Antrag mit sämtlichen Papieren bei der KFW zu stellen.

Dieses mal hieß es wir wären schon über die 6 Monate nach Einzug.

Wir wären für die Heranbringung der Unterlagen selbst verantwortlich.

Wie sollte ich irgendeine Form des Grundbuches bis zum 01.11.20 vorlegen können? Da die ersten Eintragung im Grundbuch erst am 07.12.20 getätigt wurden.

Jetzt zu meiner Frage, da die KFW mir heute telefonisch mitteilte, das ich die 36.000€ Baukindergeld wohl nicht bekommen würde.

Kann ich nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Notar geltend machen, da er seinen Job nicht richtig gemacht hat.

Bin ja schon echt stolz, dass der notarielle Kaufvertrag vom 15.04.2019 am 07.12.2020 im Grundbuch eingetragen wurde.

Weder eine Vormerkung / Auflassungsvormerkung oder ähnliches wurden vorher eingetragen.

Nach aktuellem Stand gehe ich beim Baukindergeld ohne die 36.000€ aus.

Wo kann ich jetzt den Schuldigen suchen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

notar, Recht

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