Aussteuerung während Krankenhausaufenthalt?

4 Antworten

Nach der Aussteuerung der Krankenkasse steht Dir ALG 1 zu, obwohl Dein Arbeitsplatz noch weiter besteht. Du solltest Dich also sofort beim Amt melden, sobald Dir das genaue Datum von der Krankenkasse mitgeteilt wird. Solltest Du während des Bezuges des ALG 1 einen Rentenantrag stellen und dieser wird bewilligt- kannst Du das ALG 1 bis zum Schluss weiterbeziehen, falls dieser Betrag höher ist als die Rente. Diese ruht solange, bis Du auch vom Amt kein Geld mehr erhältst.


mig112  18.09.2012, 20:08

Kann ich mal einen Gesetzes§§ in obiger Sache haben??

Es ist für mich schwer nachvollziehbar -nahezu unglaublich-, dass jemand, der dem Arbeibeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ALG1 bekommen sollte...

Primus  18.09.2012, 21:27
@mig112

es handelt sich um Arbeitslosigkeit im Rahmen der Nahtlosigkeitsreglung Siehe §145 SGB III

mirabelle 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 09:09
@Primus

Danke Primus, das hilft weiter!

Guten Tag zusammen, ich freue mich sehr über die vielfältigen Kommentare. Erst hat es mich etwas verwirrt, weil ALG1 und Sozialgeld im Raum standen, aber dann hat mich der Hinweis auf die Nahtlosigkeitsregelung weitergebracht. Das, was man bekommt heißt „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit“. Hierzu habe ich einen link gefunden, den Lissa an anderer Stelle hier im Forum schon mal zur Verfügung stellte. Bitte schaut hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitslosengeld-bei-Arbeitsunfaehigkeit-26.html Ich finde, das beantwortet viele Fragen, die auch in der Diskussion aufkamen. Es erklärt auch, warum meine Krankenkasse mich nicht zu einer Reha aufgefordert hat. Denn (siehe Voraussetzungen zum Erhalt des „ALG bei AU“): „Es wurden entweder Abgestufte Erwerbsminderungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter (Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation).“ Ich habe einen Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ beim Rentenversicherungsträger gestellt, der ist aber noch nicht entschieden. Das weiß die Krankenkasse. Ich bin auch gar nicht scharf darauf, EM-Rente zu beziehen, ich will zumindest noch halbtags arbeiten und damit grade genug Geld zum (Über-)Leben haben. Mit EM-Rente könnte ich einpacken. Ich verspreche mir viel vom Klinikaufenthalt und wäre sehr froh, wenn ich danach im Rahmen der beruflichen Eingliederung rausfinden kann, was noch geht. Ich kann das gar nicht mehr einschätzen. Ich hoffe, die RV gibt mir die Chance. Ach ja, den Termin der Aussteuerung kenne ich, ich habe aber noch kein offizielles Schreiben der Krankenkasse. Das kommt wohl erst, wenn ich in der Klinik bin. Liebe Grüße Mirabelle


EnnoBecker  19.09.2012, 09:22

Das ist toll, wenn du hier Hilfe erfahren konntest.

Sicherlich weiß nicht jeder alles - insbesondere an meinen Kommentaren kann man ja sehen, wie mangelhaft das Wissen Einzelner - hier also meines - sein kann.

Aber darum gibt es die Kommunikation. Das Wissen der Gruppe ist dadurch abfragbar und kann dem Fragesteller den erwarteten Nutzen bringen.

Und darauf kommt es an.

Wenn Du weiterhin arbeitsunfähig bist, ist das Sozialamt für Dich zuständig. Der Höhe nach gibt es das gleiche wie beim ALG 2, allerdings ohne Vermittlungsangebote, Nachweis des Bemühens um eine Arbeit etc. Also echte Sozialhilfe. Was mich wundert ist, dass dich deine Krankenkasse noch nicht aufgefordert hat einen Reha-Antrag zu stellen.

Hallo,

Aussteuerung hat mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun.

Ich würde mich schon vorher ans Arbeitsamt wenden, wahrscheinlich läuft es auf Sozialgeld hinaus. Denn einen Arbeitsplatz hast Du ja und stehst dem Arbeitsmarkt auch gar nicht zur Verfügung.