Würde das schon als Schwarzfahren gelten

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Das hängt davon ab, was du mit "Schwarzfahren" meinst, denn rechtlich gibt es diesen Begriff nicht.

Es wird unterschieden zwischen dem Fahren ohne gültigen Fahrausweis, für das nach § 12 EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung) ein erhöhter Fahrpreis von mindestens 40 Euro erhoben wird, und der Leistungserschleichung nach § 265a StGB, die eine Straftat darstellt und entsprechend bestraft werden kann.

Wenn du in einem Zug fährst, für den deine Fahrkarte nicht gültig ist, bist du im Zweifelsfall Reisender ohne gültigen Fahrausweis und zahlst ggfs. 40 Euro.

Um eine strafbare Leistungserschleichung handelt es sich dagegen nicht, weil man nicht versehentlich etwas erschleichen kann.

du müsstest ja eh im nächsten Bahnhof aussteigen. Wenn der Chaffner ein guter Mensch ist erklärt er dir wie du zu deinem richtigen Ziel kommst. Wenn der einfach nur dumm ist musst du dir für die eine Station ein Ticket holen. Das glaube ich aber nicht. Ps ich kaufe mir immer die Ticket im Zug