Würde das schon als Schwarzfahren gelten
Hi, ich bin heute fast in den falschen Zug eingestiegen. Ich hatte mein Ticket und war ein bisschen spät dran und habs grad noch in den Zug geschafft. Zum Glück habe ich dann jemand gefragt, ob dieser Zug wirklich über die Stadt fährt in die ich musste und als dieser verneint hat, bin ich grad so wieder raus gekommen, und eine Plattform weiter und dann in den richten Zug. Alles also sehr knapp ;-)
Was ich wissen wollte, ist folgendes, wenn ich in den falschen Zug einsteige, habe ich zwar ein Ticket aber eben das falsche. Ist dies dann schon schwarzfahren? Mein Ticket hat 48€ gekostet, es kann also auch nicht als Trick abgetan werden um günstiger wohin zu kommen... Müsste ich dann Strafe zahlen?
2 Antworten
Das hängt davon ab, was du mit "Schwarzfahren" meinst, denn rechtlich gibt es diesen Begriff nicht.
Es wird unterschieden zwischen dem Fahren ohne gültigen Fahrausweis, für das nach § 12 EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung) ein erhöhter Fahrpreis von mindestens 40 Euro erhoben wird, und der Leistungserschleichung nach § 265a StGB, die eine Straftat darstellt und entsprechend bestraft werden kann.
Wenn du in einem Zug fährst, für den deine Fahrkarte nicht gültig ist, bist du im Zweifelsfall Reisender ohne gültigen Fahrausweis und zahlst ggfs. 40 Euro.
Um eine strafbare Leistungserschleichung handelt es sich dagegen nicht, weil man nicht versehentlich etwas erschleichen kann.
du müsstest ja eh im nächsten Bahnhof aussteigen. Wenn der Chaffner ein guter Mensch ist erklärt er dir wie du zu deinem richtigen Ziel kommst. Wenn der einfach nur dumm ist musst du dir für die eine Station ein Ticket holen. Das glaube ich aber nicht. Ps ich kaufe mir immer die Ticket im Zug