Abzug monatl.Beitrag für AOK von aufstockender Grundsicherung bei Erwerbsunfahigkeitsrente
Hallo,ich bin neu im Forum und grüße Euch ganz herzlich.Bevor ich mich vorstellte möchte ich eine wichtige Frage stellen. Meine Schwester ist vor drei Monaten in eine kleine Gemeinde in NRW gezogen. Sie bezieht zur vollen Erwerbsunfähigkeitsrente, auf stockende Grundsicherung. Von der Grundsicherung hat ihr die Sachbearbeiterin den monatlichen Krankenkassenbeitrag(AOK) in Höhe von 172.85 Euro abgezogen. Nach Durchsicht des Bescheides fiel es, meiner Schwester jetzt erst auf, da sie eine Nachzahlung für drei Monate erhalten hat (wegen fehlender Papiere) Jetzt bleiben ihr 125-,€ zum Leben. Ist das rechtmäßig?
Andina
4 Antworten
Einen Teil behält ja die Rentenversicehrung ein, der andere Teil wird von dem Grundsicherungsamt bezahlt. - Dir muss bleiben:
Wohnunterkunftskosten (= angemessene Miete + Nebenkosten)
und Regelsatz, zur Zeit 382 Eurönchen - Die Rente wird ja gegengerechnet.
.
Damit Du keine unnötigen Schwierigkeiten mit dem Amt bekommst, lies meinen Tipp:
Umgang mit Sozialbehörden
http://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden-
Und google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
In Deinem Fall empfehle ich Dir, Dich unbedingt von einem Behördenlotsen begleiten zu lassen. - Ruf bei dem Diakonischen Werk an Deinem Wohnort an und frage, ob Dich jemand zum Amt begleiten kann. Wenn nicht, findest Du dafür Google-Begleiter in meinem Tipp.
Sprich mit der Mitarbeiterin vom Sozialamt, die haben da sicher einen Fehler gemacht, denn normal bist Du durch die Rente in der Krankenkasse versichert. Zeig doch der Mitarbeiterin im Amt Deinen Rentenbescheid, da kann man sicher sehen, daß Du schon mit der Rente krankenversichert bist.
Siehe meine Antwort bei Deiner identischen Frage.
Hallo,
das kann ich mir so nicht vorstellen. Unbedingt erklären lassen.
Der Beitrag zur AOK wird bei Pflichtversicherten von der EU-Rente einbehalten, einschließlich des Anteils der RV.
Einen Beitrag von 172,50 EUR kann ich mir nur erklären, dass es sich um den freiwilligen Mindestbeitrag handelt, weil keine Pflichtversicherung besteht. Um diesen Betrag sollte aber die Grundsicherung vorher erhöht worden sein.