Ist der Mieter bei Auszug verpflichtet mir die neue Adresse mitzuteilen?

5 Antworten

Nein! Es gibt keine diesbezügliche gesetzliche Pflicht. Natürlich ist der Mieter melderechtlich gehalten, seinen neuen Wohnsitz der zuständigen Behörde mitzuteilen. Das ist aber ein anderes Thema. Jeder weiß, dass da oft geschlampt wird und es kann daher eine geraume Zeit kosten bis man die neue Anschrift in Erfahrung bringen kann. Wenn Du sicher gehen willst, die Adresse zeitnah zu erfahren, dann mußt Du schon dem Umzugswagen nachfahren. Alst tank mal schnell DEin Moped auf.


EnnoBecker  31.08.2013, 14:46

ich finde es aber interessant, die Fragen vom althaus zu verfolgen.

So über die Monate hinweg.

althaus 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 21:02
@EnnoBecker

Habe mir schon überlegt die Wohnung wieder zu verkaufen. Leider habe ich ein Darlehen auf die Wohnung aufgenommen, so daß mir das zusätzliche Probleme bereiten würde, daher werde ich nun die Wohnung doch behalten. dafür habe ich aber nun eine Rechtschutzversicherung, die ab dem 7. Oktober greift. Ich werde die dann Zurate ziehen und ausnutzen, wenn mir die Mieterin dumm kommt.

In jedem Formularmietvertrag ist geregelt, dass der Mieter nach Auszug seine neue Adresse beim VM hinterlassen muss.

Es gibt aber keine rechtliche Grundlage dafür, die neue Adresse des Ex-Mieters zu bekommen. M.E. gibt es diese auch nicht.

Hat der Vermieter eine berechtigtes Interesse (Schulden,..) um die neuen Adressdaten zu bekommen , kann er sich auch eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt holen. das funktioniert aber nur, wenn Mieter sich dann auch ordentlich abmeldet und wieder anmeldet. Es besteht nämlich keine Pflicht sich abzumelden, wenn man eine neue Wohnung im Inland bezieht.

Allerdings hast Du doch die Kaution einbehalten, um etwaige Ansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.

Also wird sich der Mieter wohl irgendwann bei Dir melden, um an sein Geld zu kommen.

Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, bzw. ist der Mieter nicht verpflichtet eine Adresse zu hinterlassen. Von der Melderechtlichen Seite jetzt mal abgesehen. Die Kaution steht noch, weitere Forderungen bestehen nicht? Dann hörst Du bestimmt bald von Deinem Ex-Mieter.

Nein - so nicht vertrgloich vereinbart. Allerdings muss er durch Nachsendeantrag Zugang der BK-Abrechnung, Stromversorgerabmeldung usw. sicherstellen.

Und sich ummelden - und so erfährst du sie, kostenpflichtig, eben auch.

G imager761

Da du, der Vermieter althaus, keine Behörde bist, hat eine Mieter dir gegenüber keine Abmeldepflicht und auch keine Mitteilungspflicht über eine neue Adresse.

Mit der Beendigung seines Mietvertrages und der Wohnungsabnahme durch dich als Vermieter ist fast alles vorbei, bis auf die Kaution - und den Ausgleich eventueller Ansprüche.

Was dein Exmieter dann so macht, wo er wohnt, das darf dich alles nicht mehr interessieren.