Vor ein paar Jahren wurde unser Wohnhaus,samt großem Grundstück von den Schwiegereltern an uns übergeben.Nun ist ein ewiges Streithema,wem der Rasenmäher,das Werkzeug oder der Autoanhäger gehört.Nun meine Frage: Gehört das "Inventar" das man benötigt,um das übergebene Grundstück zu bewirtschaften auch zum Übergabevertrag oder muss man das gesondert regeln?