Soll ich jemand daran erinnern, dass eine Rechnung gegen mich noch ausständig ist, oder muss ich das sogar? Bin ich ansonsten mitverantwortlich, wenn der Gläubiger unterlässt, von mir die Vergütung zu verlangen? Oder gibt es da überhaupt keine Mitverantwortung und ist der Gläubiger selber schuld, wenn er mir keine Rechnung schreibt?
Muss ich Gläubiger an meine Schuld oder an die Rechnung erinnern?
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