Liebe Foren-Besucher,

ich hoffe auf Ihre Sachkenntnis und bedanken mich im Voraus!

Mein Frage ist: Kann ich die Miete meines Auslands(master-)studiums von der Steuer absetzen?

Ich habe einen Master im Ausland studiert und für letztes Jahr meine erste Steuererklärung angefertigt. Darin habe ich all meine Kosten für das Auslandsstudium (Miete, Fahrkosten, Verpflegungspauschalen) angegeben, um diese durch einen Verlustvortrag auf dieses Jahr geltend zu machen. Nun hat sich der Herr vom Finanzamt gemeldet und verlangt nach einem Nachweis einer doppelten Haushaltsführung. Da ich voll im Ausland gewohnt hatte und bei meinen Eltern nur noch ein Zimmer, liegt diese aber wohl nicht vor. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich nicht auch unabhängig von einer doppelten Haushaltsführung die Kosten angerechnet bekommen müsste.

Nach langer Recherche im Internet habe ich leider keine klare Antwort (inklusive einer rechtlichen Grundlage) gefunden. Die einen sagen es geht, bei anderen steht es anders herum.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung!

Mit besten Grüßen!