Darf ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn Mieterin Schwanger ist?
Meiner Nachbarin wurde wegen Eigenbedarf gekündigt-sie ist aber schwanger und muß liegen. Darf der Vermieter dann überhaupt kündigen?
9 Antworten
Bei Schwangerschaft genießt die zukünftige Mutter einen besonderen Schutz, aber ich glaube das kommt letztlich auf den individuellen Fall an und wo die Mutter leben würde, falls sie die Wohnung nicht mehr nutzen kann.
Aber es ist keine langfristige Lösung, wenn die Mutterzeit vorbei ist, dann muss sie trotzdem gehen. Und dann ist das Kinderzimmer und alles schon eingerichtet, es macht den Umzug also nur umständlicher.
Wenn sie vom Vermieter schwanger ist, würde ich an ihrer Stelle auf Unterhaltszahlung klagen und die Nutzung der Wohnung als Naturalunterhalt einfordern. In allen übrigen Fällen ist das Frage der Abwägung im Einzelfall. Mit einzubeziehen in die Abwägung sind unter anderen der Schwangerschaftsmonat, der Gesundheitszustand und die Lage am Wohnungsmarkt in der fraglichen Region. Anders als das Arbeitsrecht kennt das Mietrecht keinen automatischen Schutz Schwangerer.
Es gibt auf jedenfall Wege und Möglichkeiten wärend der Schwangerschaft dort wohnen zu bleiben. Man sollte aber imemr gut überlegen, wenn der Vermieter sowas schon angedroht hat dann wird es nach der SChwangerschaft wahrscheinlich nicht anders sein.
Wie weit ist die Schwangerschaft denn schon vorangeschritten? Vielleich wäre es besser, wenn noch genug Zeit ist, schon mal nach geeigneten Wohnungen zu schauen und evtl. sogar dann schon umzuziehen.
während der Schwangerschaft hat sie vielleicht Chancen, danach nicht mehr. Da ein Umzug mit Kind auch anstrengend sein kann, würde ich es vorziehen, es doch noch vor der Geburt zu managen,wenn machbar. Aber ich denke grundsätzlich müsste sie jetzt in diesem Zustand nicht wegen Eigenbedarf weichen
Unbillige Härte wäre etwas auf das mann sich evtl. berufen kann. Mieterbund oder Anwalt fragen.
Dann wie sieht die Kündigung formal aus?
- Ist der Eigenbedarf detailliert begründet?
- Wie lange wohnt sie schon in der Wohnung (relevant für Kündigungsfrist)
- Wann ist die Kündigung zugegangen und welches Datum ist das Vertragsende angegeben?