Besteht eine für den Schuldner einzuhaltenden Reihenfolge für die Gläubigerforderungen?
Ist einem Gläubiger der Vorzug zu geben? Oder ist für den Schuldner egal, welche Gläubigerforderung er zuerst bedient? Konkret geht es darum, dass möglicherweise das Geld nicht ganz ausreicht, um alle Gläubiger komplett zu bedienen. Einige müssen warten. Können die gegen den Schuldner etwas herleiten oder ihm anlasten, dass er möglicherweise auch jüngere Forderunen zuerst erfüllt hat?
1 Antwort
So viel ich weiß, gibt es allenfalls eine Gläubigerbenachteiligung, was aber wohl in deinem Fall nicht vorliegt. Prüfe das aber nochmals nach. Denn da müsste ein Gläubiger mit dem Schuldner eine unlautere Absprache getroffen haben, damit der Gläubiger zuerst bedient wird oder nicht redlich bevorzugt wird, weshalb die anderen auf der Strecke bleiben. Aber ansonsten ist, wie hier schon richtig angemerkt, der Schuldner in der Wahl seiner Zahlungen frei, außer es ist bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet.