Welchen rechtlichen Wert hat eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Hat so ein informeller Wisch eigentlich irgendeinen rechtlichen Wert, wenn man zum Beispiel vor Gericht beweisen will, dass man tatsächlich keine Mietschulden hat?
Beziehungsweise: wenn man als Vermieter diese Bescheiningung ausstellt, obwohl der Mieter Mietschulden hat (guter Freund, braucht ne neue Wohnung und man selbst ist froh wenn er aus der Wohnung raus ist), kann der Mieter diese dann rechtlich verwenden und sagen er müsste die alten Mietschulden nicht nachzahlen, da man ihm ja bestätigt hat dass er keine hätte?
Ich hoffe ihr versteht meine Frage ;)
3 Antworten
Eine Gefälligkeitsmietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ggf. Urkundenfälschung. Damit sollte man sehr vorsichtig sein.
Wnn das ganze eine Gäfälligkeit eines Freundes ist und der neue Vermieter eventuell die Miete nicht bekommt, wäre es zusätzlich ggf. Beihilfe zum Betrug.
Lieber Finger davon lassen.
Danke. Unter dem Gesichtspunkt habe ich das noch gar nicht gesehen. Ich schätze bei sowas sollte man die Freundschaftsdienste besser sein lassen.
Die sogenannten "guten" Freunde sind die , die du am Ende nicht hast. Eine Falschaussage( so würde ich das nennen)könnte für dich nicht so gut ausgehen.Und wenn du jetzt froh bist diesen Freund aus der Wohnung zuhaben, könnte der "Wisch" zum Bumerang werden!!! Zitat : " Überlegt sich der bisherige Vermieter einen unliebsamen weil in erheblichem Zahlungsverzug befindlichen Mieter loszuwerden, indem er ihm den Umzug „erleichtert“ und ihm eine Mietschuldenfreiheit bescheinigt in der Hoffnung, der Mieter werde hierdurch schnell einen anderen Vermieter finden, so muss er hierbei beachten, dass er sich wegen der Vornahme der falschen Angaben gegenüber demjenigen Vermieter, der mit dem Mieter aufgrund dieser Angaben einen Mietvertrag abschließt, schadensersatzpflichtig machen kann." Hier mehr : http://vermieterexperte.de/detail.php?id=39&ref=r9
Gruß Z... .
Es besteht kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen od. derzeitigen Vermieter auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung. Lediglich ein Nachweis der tatsächl. gezahlten Miete + Nebenkosten muss der VM notfalls erstellen. Dies ist auch vom BGH so entschieden worden. Urteil vom 30.09.2009/Az. VIII ZR 238/08. Denn: eine solche Bescheinigung kann zum Bumerang für den VM werden, da er damit seine eigene Rechtsposition gefährdet. Wenn er nämlich in Wirklichkeit noch Mietansprüche hat und diese dann später geltend machen will, wird ihm die einmal ausgestellte Bescheinigung ganz schnell zum Nachteil ausgelegt.