Was muss (rechtlich) bei Einrichtungeines Kinderspielplatz im Sportverein beachtet werden?
Wir wollen für unseren Tennisverein für die Kinder der Mitglieder eine Kinderecke neben den Tennisplätzen einrichten. Dort soll es einen kleinen Sandkasten sowie eine Schaukel mit Rutsche geben. In Baumärkten und im Internet habe ich schon Angebot sondiert. Da steht aber immer dabei "für privaten Gebrauch" oder "für Hausgebrauch". Ich befürchte, dass es für öffentliche Einrichtungen zusätzliche, strengere Regelungen gibt. Kennt sich einer damit aus, ob ich richtig liege, was man beachten muss oder wo man dies nachlesen kann?
Danke im Voraus.
3 Antworten
Natürlich steht die Sicherheit der Kinder im Vordergrund und von daher müssen bei der Errichtung eines Kinderspielplatzes bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Näheres liest Du hier: http://www.erwin-ruff.de/pruefpflichten_spielplatz.html
An Eurer Stelle würde ich mich nach Firmen umsehen die solche Spielgeräte für den professionellen Einsatz anbieten und mir Angebote einholen. Dann kann man immer noch vergleichen mit den Baumarktangeboten. Die warnenden Hinweise auf der Baumarktware würde ich an Eurer Stelle schon ernst nehmen. Der Sandkasten wird da sicher nicht das Problem sein. Viel eher aber die Schaukel mit Rutsche. Man stelle sich vor, durch den Dauereinsatz bricht die Schaukel während der Benutzung entzwei. Dann können böse Verletzungen entstehen. Der Baumarkt wird sich dann versuchen durch seine Warnhinweise aus der Haftung zu ziehen.
Nicht zu verkennen ist im übrigen auch das Risiko einer falschen Montage. Hört sich vielleicht zunächst merkwürdig an, aber ich kann mich jüngst geschehenen Fall aus einer Kindertagesstätte erinnern, wo eine an sich mangelfreie Indoorspiellandschaft mit unzureichendem Abstand zur Zimmerdecke installiert worden war und sich ein Kind deshalb zu Tode stranguliert hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen den Lieferanten wegen fahrlässiger Tötung.
Hallo
das ist eine Interessante Frage! ich denke, wenn man die Sachen vom Baumarkt aufbaut, wird es nicht gegen des Gesetztes verstoßen... So stabil und robust sind die Geräte aber sicherlich auch nicht, also nur für den kurzfristigen Gebrauch geeignet. Ich kenne eine Firma (Schönberger Stahlbau & Metalltechnik ), die einen Spielplatz für die Kinder der internen Mitarbeitern gebaut hat. Vielleicht könne sie ein paar tipps dazu geben? hier ist einige Infos: http://www.marktundmittelstand.de/idee-des-tages/zwangsfrei/
Viel Erfolg!