mutter lebt im Altenheim,hat noch ein Haus,muß das verkauft werden.
Meine Mutter ist seit 4 Jahren im Altenheim. Ihr komplettes Erspartes ist bald verbraucht. Sie besitzt noch ein Haus. Muß sie dann das Haus verkaufen, um den Differenzbetrag der Heimkosten weiterhin bezahlen zu können. Mieteinkünfte wurden jetzt schon eingesetzt. Sie ist in Pflegestufe 2. Oder müssen Ihre Kinder dann aufkommen?
3 Antworten
Oder müssen Ihre Kinder dann aufkommen
So ist es, denn ist kein Vermögen mehr verfügbar, geht das Haus nicht an die Erben über, sondern es muss verkauft und mit dem Erlös der Heimplatz der Mutter bezahlt werden.
Oder aber die Kinder sind in der Lage, dem Heim monatlich die Differenz zwischen der Rente der Mutter und den Heimkosten zu zahlen.
Diese Entscheidung müsst Ihr ganz allein treffen, denn wir kennen Eure Einkommensverhältnisse nicht.
Das kommt darauf an, ob die Pflegebedürftige das Haus allein bewohnt oder vermietet hat.
Grds. muss die Bedürftige ihr gesamtes Vermögen oberhalb eines Schonvermögens von 20.000 EUR einsetzen, um ihren Pflegeplatz selbst zu finanzieren.
Dann stünde einem Verkauf nun nichts entgegen.
Es sein denn, die Kinder würden sich das Haus schenken lassen und die Pflegekostenlücke im Gegenzug vertraglich vereinbart schliessen wollen. Enterbt oder am Eigentum nicht interessiert, sind sie bei Verwertbarkeit allerdings nicht unterhaltsverpflichtet.
G imager761
Außer dem Hausverkauf gibt es offenbar keine Möglichkeit zur Geldbeschaffung mehr und der steht dann an. Die Unterhaltspflicht besteht nur bei Bedürftigkeit und die ist ja durch vorhandenes Vermögen nicht gegeben.