Wird das Bafög mehr wenn man kein Kindergeld mehr bekommt?

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Nein.

Ausnahme: Du bekämest Förderung im Wege der Vorausleistung (§ 36 BAföG), weil zumindest ein Elternteil Unterhalt verweigert hatte. In diesen Fällen wirkt sich das KG bzw. dann dessen Wegfall aus. Das betrifft aber nur einen kleinen Teil der Geförderten.

Im "Normallfall" interessiert das Amt nicht, ob und wer das KG bezieht.

Nein, leider nicht. Es gibt festgelegte Höchstsätze, die nicht überschritten werden können. Hinzu kommt nun leider noch, dass die Krankenversicherung selbst gezahlt werden muss. Da verfährt der Staat schon ein wenig stiefmütterlich mit unseren Studenten, da die Grundsicherung ja deutlich höher angesetzt wird.