Kennt sich hier jemand mit der Anrechnung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit auf eine Vergütung für ein Referendariat (Lehramt) aus? Rechtsgrundlage ist § 65 BBesG. Wenn ich den Wortlaut des §65 richtig verstehe, wird alles angerechnet, teilweise findet man aber auch Informationen, dass man soviel hinzuverdienen darf wie die Vergütung für das Referendariat selbst beträgt, ohne das die Vergütung gekürzt wird (also nichts angerechnet wird).
Anrechnung Nebentätigkeit auf Referendariatsvergütung (Lehramt)
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