Wespennest im Dachgeschoß
Eine Eigentümergemeinschaft mit 9 Parteien. Der Dachboden/-geschoß gehört nach Teilungserklärung einem Eigentümer. Es ist kein Nutzungsrecht für die anderen vorgesehen. Nun ist vermutlich ein Wespennest zwischen Wohnung und Kniestock. Wer trägt die Kosten? Wer ist verantwortlich der Eigentümer oder die Hausverwaltung?
4 Antworten
Der Eigentümer muss die Kosten tragen. Problematisch wird es, wenn er nicht tätig wird. Da ist dann Nachbarschaftsstreit voraussehbar.
Also empfiehlt sich ein Kompromiss, er die Häfte, die ander Hälfte der Rest der people die in dem Haus wohnen.
Ich sehe die Rechtslage etwas anders, denn das Wespennest ist ja nicht in der Wohnung des Eigentümers sondern in oder unter der Aussenhaut des Gebäudes. Damit sind die Kosten von der Gesamtheit der Eigentümer zu tragen.
Die Kosten trägt immer der Eigentümer. Wieso sollte die Verwaltung die Kosten tragen. Die Verwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum und trägt keine Kosten.
Ich glaube es war nicht konkret die Verwaltung gemeint, sondern die Eigentümergemeinschaft. :)
Wäre das Wespennest eindeutig einem Eigentümer zuzuordnen, so könnte man diesen für die Entfernung verantwortlich machen und die Kosten tragen lassen.
Wäre das Wespennest eindeutig der Eigentümergemeinschaft zuzuordnen (da es z.B. an der Fassade außen ist), so könnte man diese Kosten über die Gemeinschaftskasse abwickeln.
Da es sich um die Grenze zwischen zwei Eigentumsbereichen (Decke zwischen Dachgeschoss und OG-Wohnung) handelt, kann dies auch ein Fall für die Eigentümergemeinschaft sein. In diesem Fall würde ich eine Rechtsauskunft bei der Haus+Grund einholen, um sicher zu gehen.