Die Polizei leuchtet während der Fahrt mit den Seitenlicht ins Auto, darf sie das?
Mir fällt in den letzten Jahren eine Situation auf, welche mich sehr wundert.
Die Polizei hat seitlich, dort wo das Blaulicht angebracht ist, weise Leuchten fürs Ausleuchten.
Damit können sie Links und Rechts ausleuchten.
Alles schön und gut, aber bei uns leuchten sie bei jeder Gelegenheit: Sogar beim entgegenkommen! Leuchte kurz an, und mal reingeschaut. Oder beim einparken (eben erst passiert), beim Stehen, Vorbeifahren, also eigentlich bei jeder Situation.
Kennt ihr dieses Szenario? Wie ist die Rechtslage hierzu? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies erlaubt ist.
Bei uns im Umkreis stellen sie sich teilweise mit Fernlicht in eine Seitenstraße und leuchten einfach alle vorbeikommenden Autos aus.
Gegen eine Verkehrskontrolle habe ich persönlich nichts dagegen, aber muss das ganze ausleuchten und blenden wirklich sein? Ich wüsste gern die Grundlage hierzu, hat sich damit jemand befasst?
schöne Grüße
1 Antwort
Die Rechtsgrundlage findet man in den Polizeigesetzen der Bundesländer. Generalklausel. Die Polizei kann Maßnahme ergreifen, um Gefahrenvorsorge zu betreiben. Die Maßnahmen müssen aber verhältnismäßig sein.