Kann man sich über die Rechtsschutz wegen Zweitmeinung beraten lassen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Leider kann ich sie für mein derzeitiges Problem nicht nutzen, weil der Fall zum Zeitpunkt des Abschlusses schon am Laufen war. Wäre es möglich sich wegen eventueller Zweitmeinung nur mal über sie beraten zu lassen?
1 Antwort
Häufig bieten die Rechtsschutzversicherungen inzwischen eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Bei den meisten werden dabei auch sonst nicht versicherte Fälle übernommen (z.B. nicht versicherte und nicht versicherbare Angelegenheiten. Allerdings kann man dann den Fall auch nur telefonisch schildern, Unterlagen etc. werden nicht eingesehen/bewertet. Aber du kannst dir zumindest eine Auskunft holen, ob sich ggf. ein weiteres Vorgehen auf eigene Kosten lohnt.
Ruf einfach bei deiner Versicherung an.