Anteilige Fahrzeugkosten
Mir wurden in einer Handwerkerrechnung "anteilige Fahrzeugkosten" in Höhe von 15,-€ plus MwSt in Rechnung gestellt. Ist das zulässig ?
2 Antworten
Gegen anteilmäßige Fahrzeugkosten ;-)) könntest Du Dich wehren - im Gegensatz zu anteilmäßigen Fahrtkosten - die sind rechtens.
Das macht keinen Unterschied! An der Terminologie sollte man sich nicht aufhängen.
Hast Du schon mal was vom "ortsüblichen Entgelt" gehört? Da zählen Fahrtkosten -die auch gerne Fahrzeugkosten genannt werden, an solchen Begriffen darf man da nicht Haarspalten- oftmals dazu und sind damit zulässigerweise in Rechnung zu stellen. Allerdings verspüren nur wenige Handwerker die Neigung, sich wegen solcher Positionen auf einen Gerichtsstreit einzulassen und nehmen das ersatzlose Streichen dieser Position klaglos hin. Allerdings sollte man dann idR davon ausgehen, dass man in Zukunft von einem solchen Handwerker dann auch nicht mehr bedient wird.
Sehr gut! Ist mir überhaupt nicht aufgefallen.