Hallo liebe Community, ich benötige Hilfe in folgener Situation: vergangenen Montag morgen wurde mein Fahrzeug gegenüber einer Ladezone der Firma Aldi abgeschleppt (öffentlicher Verkehrsraum). Hier (also auf der gegenüberliegenden Seite von Aldi) herrscht werktags zwischen 6:00 Uhr und 12:00 Uhr Halteverbot. Das Abschleppunternehmen erhielt den Auftrag zum Abschleppen von der Fa. Aldi (die das öfters macht) um 5:58 Uhr laut Aussage des Abschleppunternehmens. Um mein Fahrzeug zurückzubekommen, musste ich knapp 250€ bezahlen. Auf der Rechnung war der Abschleppvorgang von 06:05 bis 07:10 ausgewiesen. Darf eine Privatperson (hier Aldi) aus dem öffentlichen Verkehrsraum abschleppen lassen? Und wenn ja, ist dies überhaupt zulässig um 05:58? Ist es verhältnismäßig, da ich ja nur einige Meter weit weg wohne und das Fahrzeug innerhalb von einigen Minuten entfernen hätte können, wenn Aldi sich mit geringem Aufwand die Telefonnummer oder die Adresse über den ausgelegten Anwohnerparkausweis besorgen hätte können?
Im Internet finde ich viele Antworten, die aber oft wiedersprüchlich sind und auch nur teilweise auf meinen Fall passen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und schöne Grüße