Ab diesem Monat kommt mein Gehalt vom Landesamt für Besoldung NRW. Sowohl Arbeitskollegen, als auch meine Mutter (Lehrerin in NRW) haben mir bestätigt, dass das Landesamt ganz schön lange brauchen kann, bis es das erste Mal gehalt zahlt. Entsteht mir da ein Anspruch, wenn ich -sagen wir mal- einen Monat kein Gehalt bekomme und mein Konto heillos überziehen muss deswegen? Danke!
Welchen Anspruch habe ich, wenn das Landesamt für Besoldung zu spät zahlt?
Recht,
TVöD
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