Schenkung: privater Vertrag oder notarielle Beurkundung nötig

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  • Für die Schenkung von Bargeld reicht die Überweisung und der Verwndungzweck "Schenkung." Eine Schenkung wird gültig im Moment der Übergabe

  • Was meinst Du mit ".....was müsste sie enthalten um später ( im Erbfalle vor Ablauf der 10 Jahre) beim Finanzamt anerkannt zu werden?" Eine Schenkung die erfolgt ist, muss nicht extra anerkannt werden. Tritt der Erbfall innerhalb von 10 Jahren ein, so wird zugeschagen zum Erbe (also fällt in den Freibetrag), sind es über 10 Jahre, zählt der Freibetrag neu. Alles beweisbar durch die Überweisung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.