Falsche Ware geliefert wurde! Was soll ich tun?

Ich habe die Grafikkarte für 500 € online im Shop bestellt, bekomme ich aber viel billiger und älteres Modell als die bestellte.

Die falsche Grafikkarte war in der Verpackung von der bestellte Grafikkarte, so habe ich nicht sofort bemerkt, dass in der Verpackung die falsche Grafikkarte ist. Als ich die Grafikkarte bekam, machte ich ein paar Fotos, und in den Schrank gelegt, bis alle anderen Teile des zukünftigen Computers kommen. Nach einem Monat, als alle Computerteile kamen, ich öffnete die Folie der Grafikkarte, und sah, dass drin eine falsche Grafikkarte ist. Ich habe dies sofort dem Online-Shop gemeldet.

Antwort: Die Frist beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Daher können wir vom Prinzip her keine Rückgabe akzeptieren. Aber Online-Shop schickte mir Retourenlabel zu meiner Rücksendung. Das Paket wurde gesendet und geliefert. Seitdem beantwortet das Shop mir nicht.

Nach meiner Rücksendung ist fast zwei Monate vergangen, keine Informationen vom Shop, kein Umtausch, keine Rückerstattung, meine e-mails ignoriert!

Jetzt habe ich keine Grafikkarte und kein Geld.

Wer hat Recht ich oder der Verkäufer?

Meiner Meinung nach ist dies ein Betrug, die richtige Verpackung mit dem falschen Ware.

die Letzte E-Mail vom Verkäufer

==============

Vielen Dank für deine Nachricht. 

Es ist uns unbegreiflich wie eine falsche Garafikkarte in der Verpackung

sein konnte. Alle unsere Produkte werden in genau demselben Zustand

geliefert, in dem wir sie vom Anbieter erhalten. 

Du stehst in der Pflicht, erst Recht bei einen solch hochwertigen Artikel,

ihn bei Erhalt umgehend zu prüfen.

Siehe link anbei:

https://www.kauf-vertrag.ch/pruefungspflicht-und-ruegepflicht

https://www.weka.ch/themen/recht/kauf-und-verkauf/maengelrechte-beim-kauf/article/warenkontrolle-pflicht-des-kaeufers-und-moegliche-uebertragung-auf-den-verkaeufer/

Nach Art. 201 OR ist die Wareneingangskontrolle folgendermaßen geregelt:

Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange möglich ist,

die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen. Damit kann der Käufer auch

Fachleute beauftragen. Dann gilt das Urteil nach dem Fachwissen als

maßgebend. Falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu

leisten hat, muss der Käufer diesem sofort Anzeige machen.

Versäumt der Käufer das, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt.

Von daher können wir deine Reklamation nicht mehr annehmen, es lag zu viel

zeit dazwischen. 

Wir hoffen auf dein Verständnis.

Mit besten Grüßen,

Haftung, Recht
Sind dies gute Gründe um einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen?

Also ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass ich der Mieterhöhung zustimmen soll. Das erste Schreiben habe ich ignoriert. Im zweiten Schreiben wird daran erinnert, dass ich zustimmen soll und dass ansonsten eine Klage zur Zustimmung eingereicht wird. Ich möchte der Mieterhöhung jedoch aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

-Ich wohne seit 27 Jahren in diesem Haus. Vorher in einer 2-Zimmerwohnung für 8 Jahre und Seit 99 in einer 3-Zimmerwohnung auf der selben Etage. Kann man dieses Argument in irgendeiner Weise gelten lassen?

-Darauf anknüpfend möchte ich sagen, dass das Gebäude im Allgemeinen seit Jahren immer mehr verkommt. Das Gebäude müsste innen mal komplett saniert werden. Manche Etagen stinken so sehr, dass man den Atem anhalten muss. Dann sind noch diverse Kleinigkeiten kaputt, die seit Jahren nicht erneuert werden. Wenn man das Haus betritt, denkt man, dass man in den 70ern ist. Gut ist nostalgisch, aber dennoch sollte es doch mal modernisiert werden?

-Aufgrund der Tatsache, dass das Haus verkommt, ziehen immer wieder Asoziale Menschen ein, die nicht immer wissen, wie sie sich benehmen sollen. Deswegen und auch weil das Gebäude und Gegend langsam verkommt sind auch viele Familien nach einem Jahr oder sogar nach paar Monaten sofort wieder ausgezogen

-Das Bad schimmelt und die Heizung war defekt. Ich habe persönlich beim Hausmeister einen Termin vereinbart. Jedoch wurde nur die Heizung repariert und die verschimmelten Stellen nur fotografiert. Nichts weiter. Und das selbe Spielchen zwei Mal. Einmal bei der Firma vorher die für das Gebäude zuständig war und das zweite Mal die aktuelle Firma die auch die Heizung repariert hat. So unverschämt wie der war hat der auch noch veruscht uns zu beschuldigen mit der Aussage, dass wir ja vllt den Schimmel verursacht haben könnten. Genau! Dann baut bitte ein Fenster ein! Von den Terminen habe ich keine E-Mails oder Anrufprotokolle, weil ich wie gesagt persönlich vor Ort war und einen Termin vereinbart habe, den er sich auch in seinen Terminkalender eingetragen hat.

-Bis auf eine Heizung heizt keine Heizung mehr

-Die Decke im Bad und die Wand des angrenzenden Schlafzimmers sind auch vom Schimmel betroffen

-Der Lack zweier Türen splittert ab (das wären wir auch Schuld gewesen laut dem Hausmeister)

-Türgriffe zweier Zimmer halten nicht mehr. D.h ein Zimmer muss immer abgeschlossen werden, damit die Tür zubleibt

Mir ist bewusst, dass die Mängel in unserer Wohnung alle beseitigt werden können. Wie sieht es aber danach aus?

Was vielleicht noch wichtig sein könnte ist, dass die Miete an B-Fonds überwiesen wird, jedoch die Verwaltung eine Firma Namens Bautra übernimmt. Ich habe von anderen Mietern gehört, dass man sich besser direkt an die B-Fonds wenden sollte, weil die sich sofort um einen kümmern. Würdet ihr mir empfehlen mit meinen angeführen Argumenten mich direkt an die B-Fonds zu wenden oder anders handeln und mit Gegenklage gegen Bautra drohen?

Hier die Briefe:

Bild zum Beitrag
Miete, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, Recht, Klage
Konto grundlos gekündigt - Bank schweigt und zeigt sich unkooperativ! Was gilt es jetzt zu beachten?

Hallo zusammen, vor ein Tagen flatterte mir aus heiterem Himmel eine Kündigung meiner kompletten Bankverbindung bei meiner Hausbank ins Haus. Ich hatte bei der Bank ein Girokonto, Depots und zuletzt auch eine Hausfinanzierung (inzwischen abbezahlt) sowie noch einen bereits zuteilungsreifen Bausparvertrag und Sparbriefe, welcher noch sehr gut verzinst war. Das Girokonto war stets mehrere Monatsgehälter im Plus und ich habe auch regelmäßig Geld eingezahlt, was ich aus meinem hobbymäßigen Handel mit Antiquitäten (verkannte Schätze auf Flohmärkten) erzielt habe. Zuletzt habe ich auch geerbt. Insbesondere wurde eine Oldtimersammlung aus Russland aufgelöst, sodass erhebliche Barerlöse für jeden Erben zusammenkamen, welche ich zur Ablösung meines ohnehin vor kurzem fälligen Immobilienkredits eingesetzt habe. Auch haben wir noch ein kleines Weingut in Chile geerbt, was wir mangels Interesse und Expertise im Weinbau verkauft haben. Hierzu habe ich einen von einem dortigen Notariat und der Bank des Käufers geglaubigten Scheck bekommen, der auch erfolgreich eingelöst wurde. So gesehen verstehe ich nicht, warum die Bank mir einfach ohne Vorwarnung gekündigt hat.

  1. Habt ihr vielleicht eine Idee woran es wirklich liegt, dass die Bank mir einfach gekündigt hat?
  2. Lohnt es sich rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen?
  3. Kann es sogar sein, dass auch andere Banken von der Kündigung erfahren und ich dann am Ende kein Konto mehr bei einer seriösen Bank mit deutscher Einlagesicherung bekomme?
Erbschaft, Recht, Hausbank
Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht
Kann ich Schadenersatz für Belästigung durch unerwünschte Werbung bekommen?

Gibt es so etwas? Der Sachverhalt: seit ein paar Wochen werde ich von einer regionalen Bank (und deren Kooperationspartner easy ...) mit Briefen "bombardiert" in denen mir ein Kredit angeboten wird. Ich habe aber noch nie im Leben einen Kredit aufgenommen und dürfte (wenn überhaupt) nur einen äußerst positiven Eintrag bei der Schufa oder ähnlichen Agenturen haben. Von dort haben die meine Adresse bestimmt nicht. Weiterhin kommt noch dazu, dass ich noch nie ein Konto oder eine sonstige Verbindung zu dieser regionalen Bank hatte. ABER: mein Opa hat bei einer Filiale in dem Stadtteil, in der er wohnt, ein Sparbuch bei dieser Bank. Und (welch Zufall!): genau von dieser Filiale erhielt ich als erstes einen Brief, in dem Sie mir einen Kredit angeboten haben. Und der nächste "Zufall": mein Opa hat mich als Begünstigten bei seinem Sparbuch eintragen lassen, falls Ihm etwas zustoßen sollte. Daher ergibt sich für mich die Schlussfolgerung: die Herrschaften von der Regionalbank haben missbräuchlich meine Adresse dazu benutzt, um mir unerwünschte Werbung zuzuschicken. Dazu haben Sie das Ganze auch noch an Ihren Kooperationspartner (easy...) in einem anderen Bundesland weitergeleitet, der mich jetzt auch Werbebriefen für Kredite belästigt. Natürlich könnte ich jetzt Mails und Briefe schreiben, in dem ich die Bank und den Kooperationspartner auffordere, meine Adresse aus Ihrer Datenbank zu streichen. Aber davon habe ich nichts. Deswegen die Frage: könnte ein cleverer Anwalt so etwas wie Schadenersatz für mich heraus schlagen wegen der Belästigung durch unerwünschte Werbung und Verstoßes gegen irgendwelche Datenschutz-Bestimmungen? Weil ich sonst Verbraucherschutz, Medien und ggf. auch noch Behörden informieren würde? Meinungen und Tipps? Danke im Voraus!

Anwalt, Bank, Datenschutz, Jura, Kredit, Recht, Werbung
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt
Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

Hallo Zusammen

möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.

Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )

Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.

Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.

So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.

Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe

ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.

Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird

Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt

Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle

Mit freundlichen Grüssen

Amigo0211

anspruch, Ausbildung, Kindergeld, Recht
Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen?

Der Sachverhalt: Da ich Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung (März) festgestellt hatte, habe ich diese von einem Anwalt des Mietervereins prüfen lassen. Dieser hat meinen Vermieter dann um Kopien der Belege gebeten, um die fraglichen Punkte nachvollziehen zu können. Mein Vermieter hat aber nicht kooperiert. So wie ich das verstanden habe, ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Kopien an den Anwalt der Gegenseite zu schicken, wenn Mieter und Vermieter sich am selben Ort befinden. Der Anwalt des Mietervereins hatte mir auch davon abgeraten, selbst zur Geschäftsstelle des Vermieters zu gehen, um Einsicht in die Unterlagen zu fordern – wie es mir nach meinem Verständnis wohl zusteht – weil ich mich dann einem hohen psychischen Druck ausgesetzt hätte. Außerdem verstehe ich zu wenig davon. Es war eine Nachforderung fällig, die ich erstmal einbehalten hatte, bis die Sache geklärt war (bezahlt im Juli); JETZT habe ich erfahren, dass ich die innerhalb von 30 Tagen hätte bezahlen müssen, wenn auch unter Vorbehalt der Rückforderung. Darauf hat der Anwalt vom Mieterverein mich aber nicht hingewiesen. Die Frage: Mein Vermieter hatte ebenfalls einen Anwalt mit der Sache betraut, und jetzt soll ich dessen Honorar berappen – mit der Begründung, ich hätte die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht angezweifelt. (Meiner Meinung nach nicht – es konnte nur nicht bewiesen werden, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.) Muss ich also das Honorar des Anwalts der Gegenseite tragen? Danke für Eure Antworten!

anspruch, Anwaltskosten, Recht, Zahlung
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt

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