Kann ich Nachlass bekommen, wenn Möbel nach 9 Monaten immer noch nicht komplett geliefert sind?
Bitte nehmen Sie die Fa. Hülsta und die Fa. Biller, Eching, in die Negativliste eines Herstellers und Händlers auf, die sich den schwarzen Peter bei Reklamationen zu Lieferungen des Programmes Lilac von der Fa. Hülsta zuspielen. Wir warten seit März 2010 (= NEUN Monate) auf die Lieferung etlicher Möbel aus diesem o.a. Programm von Hülsta. Neben mehreren Oberflächen-Lackschäden (im Laufe von 7 Monaten immerhin behoben), warten wir nun bereits zum dritten Mal auf einen auszutauschenden Hängeschrank. Dieser war zweimal nicht ordentlich verleimt und der Boden löste sich jeweils, dh konnte lediglich als nicht nutzbarer beräumbarer Zierschrank dienen. Die Fa. Biller hat es leider auch versäumt alle Reparturaufträge zu vereinen, so dass hier Reklamation einzeln abgearbeitet wurde, ohne unser Gesamtreklamationspaket einmal ordentlich abzuwickeln. Bislang wurden die mehrfach notwendigen Liefertage ohne Rücksicht auf Berufstätigkeit vorgegeben. Mehrfach haben wir bei Hersteller und Händler den Vorgang dargelegt. Da das Wohnzimmer mit mehr als 10.000.-€ Gesamtkaufpreis von uns leider im August 2010 bei der ersten Lieferung sofort bezahlt wurde, ist es sowohl Händler auch Hersteller scheinbar ziemlich egal, diesen offenen Auftrag fertig zu erledigen und va auf eine von uns schriftlich geforderte Entschädigung einzugehen. Was sollen wir nun noch tun?
3 Antworten
Das Möbelhaus ist Dein Vertragsgegner, nicht der Hersteller. Zum Kaufvertrag gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Du mal lesen solltest hinsichtlich Mängelrüge, Nachbesserung und Wandlung (letzteres ist Rücktritt vom Kaufvertrag Zug um Zug). Soweit kannst Du Deinen Fall selber analysieren, angemessene Fristen schriftlich setzen und dann überlegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Anstelle der Wandlung kannst Du den Nachlass von 80 % versuchen.
Paß bei Wandlung auf, dass Dir nicht noch Nutzungsentgelt für die gemeinsame Dauer mit den schadhaften Möbeln abgezogen wird. Dies ist innerhalb von zwei Jahren nicht statthaft. Lies bitte hier: https://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Gewaehrleistung-Keine-Nutzungsgebuehr-1680632-2680632/
Der Fehler ist, daß Sie die Möbel schon komplett bezahlt haben. Da haben es die Firmen eigentlich gar nicht eilig. Das ist leider nur ein Vorschlag für den nächsten Kauf. Schade, daß ich kein Rezept geben kann.
Sorry, aber eine Rechtsberatung ist hier nicht möglich, und auch nicht gestattet.
Insofern ist der Hinweis, einen Anwalt einzuschalten schon sehr zutreffend.
Allerdings ist der Vertragspartner nicht der Möbelhersteller sondern der Händler und es gilt das Recht auf Nachbesserung und Wandlung bei Waren, die mit Mängel behaftet sind. Da die Nachbesserung wohl nicht erfolgreich war, sollte man jetzt die Wandlung, also Geld zurück betreiben. Allerdings ist das wirklich ein Job für einen fachkundigen Rechtsanwalt.