Wird bei einer Hausübergabe auch das benötigte Material zb. Autoanhänger oder Werkzeug mitübergeben?
Vor ein paar Jahren wurde unser Wohnhaus,samt großem Grundstück von den Schwiegereltern an uns übergeben.Nun ist ein ewiges Streithema,wem der Rasenmäher,das Werkzeug oder der Autoanhäger gehört.Nun meine Frage: Gehört das "Inventar" das man benötigt,um das übergebene Grundstück zu bewirtschaften auch zum Übergabevertrag oder muss man das gesondert regeln?
4 Antworten
Aufgrund der Formulierung glaube ich zu erkennen, daß Du auf §94 bzw. §97 BGB abzielst.
Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
Das betrifft also typische Gerätschaften und Einrichtungen zur Bewirtschaftung. Man kann also nicht nach Schenkung die Melkanlage für die Kühe oder die Einrichtung der Küche als ausgenommen verstehen, oder die Bäume auf dem Grundstück entfernen lassen wollen, um sie woanders zu verwenden. Vor der Schenkung ist das alles möglich, d.h. wenn jemand an diesem speziellen Rasenmäher sehr hängt, dann sollte man ihn doch einfach vor dem Schenkungszeitpunkt mitnehmen.
Im Fall einer Schenkung wäre normalerweise der Übergang so zu interpretieren, daß entweder explizit das Inventar einer Immobilie ausgenommen wird (und dann aber auch von dem Schenker irgendwie abzuholen oder anderweitig zu veräußern ist) oder aber Bestandteil der Schenkung im Zustand und Umfang zum Schenkungszeitpunkt wäre.
Wenn Du also nun von "ein paar Jahren" sprichst, dann hätten die Schwiegereltern ja doch genügend Gelegenheit gehabt, ihre Ansprüche auf Gerätschaften etc. geltend zu machen und diese abzuholen.
Da ich das alles jedoch für ziemlich unsinnig und einfach nur zeitverschwendend halte, würde ich den Schwiegereltern den Rasenmäher und das Werkzeug auf den Autoanhänger packen und vor die Tür stellen. Sorry, das wäre immer noch die einfachste Regelung, die am wenigsten Nerven und Geld kostet. Die Neubeschaffung wird sich in Grenzen halten.
Was Zubehör ist und was Inventar wird definiert in §§ 97,98 BGB. Wer mag denn da auf die drollige Idee kommen, dass ein Autoanhänger "Inventar" eines Wohnhauses sein kann? Nur weil der da rumsteht? Die Frau des Hauses sitzt vielleicht auch immer auf der Couch und wird trotzdem nicht mit "übergeben", wär ja noch schöner, bei den Unterhaltskosten. Und dass ein Rasenmäher zur Bewirtschaftung eines Wohnhauses erforderlich sein sollte, ist mir neu. Noch nie was von Naturrasen gehört? Ohne Einigung gehört Euch das nicht, wobei eine Einigung natürlich auch konkludent erfolgen konnte. Bei beweglichen Sachen ist das möglich. Tja, jetzt seid Ihr genau so schlau, wie zuvor.
Früher waren das nur Pralinen. Aber seitdem es Kaufkanäle im Fernsehen gibt ist es wesentlich teurer geworden.
unser Wohnhaus,samt großem Grundstück von den Schwiegereltern an uns übergeben.
Und da fangen die Nachfragen an: Verkauft, verschenkt, mit oder gegen Pflegepflicht- oder Wohnrechtvereinbarung, Altenteilregelung landwirtschaftlichen Betriebes?
Beim Höferecht käme ich zu einer anderen Einschätzung, andernfalls:
Gehört das "Inventar" das man benötigt,um das übergebene Grundstück zu bewirtschaften auch zum Übergabevertrag
Selbstverständlich nicht. Inventar und Inhalt der mitverkauften Nebengebäude ist nicht übereignet, sonder das Grundstück einschl. der Bebauungen und deren festen Installationen (Wasser-, Stromleitungen, Kamin, Bad/WC) Gegenstand des Vertrages :-)
Immobilie, lat im-mobilis, meint eben „unbewegliches Sachgut“.
G imager761
Ob was übergeben wurde, weiss ich nicht.
Jedenfalls gehören die genannten Gegenstände nicht zum Haus und normalerweise beim Kauf nicht dazu. Streiten kann man sich höchstens um Dinge, die fest angebracht waren.
Aber auch beim Toilettenrollenhalter ist die Rechtsprechung nicht eindeutig.
Entschuldigung . Welche Unterhaltskosten hat eine Frau auf der Couch ?? ;-)))