Handtasche mit Geld, Schlüssel, Papieren gestohlen, zahlt Haftpflicht dem Vermieter neue Schlüssel?

2 Antworten

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Der Vermieter kann Dir nur die Kosten für ein neues Haustürschloss aufbrummen,, wenn er Dir schlüssig Nachweisen kann, das Du grob Fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hast. Dann bist Du Schadensersatzpflichtig.,

Allerdings ist der pure Diebstahl der Handtasche weder grob fahrlässig noch Vorsatz, somit ergibt sich keine Haftung Deiner Person.

Des weiteren, existiert für solche Fälle, eine Haftpflichtversicherung seitens des Vermieters, die man mit dem Mietzins und den darin enthaltenen Umlagen zahlt.


mig112  15.09.2013, 10:04

Entschuldige bitte, aber diese Antwort ist völliger Unfug - da muß man sich über bisher 4 Daumen schon wundern...!

Erstens haftet meiner Ansicht nach ein Mieter für den Schlüsselverlust inkl. Schloßtausch auch ohne jegliche Fahrlässigkeit ähnlich wie für Glasbruchschäden an Fenstern. Schlicht weil er die korrekt übernommene Mietsache nicht ebenso korrekt zurückgeben kann.

Zweitens hat die von dir angesprochene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gar nichts mit dem Fall zu tun.

Da schaust Du am besten mal in Deine Police. Das können wir nicht für Dich tun. Allerdings kann ich die Schilderung schon vom Sachverhalt her nicht ganz nachvollziehen: Wieso mußte ein Schlüsseldienst für den Haustürschlüssel kommen? Wohnst Du im Einfamilienhaus? Ansonsten könnte es doch nur um den Wohnungstürschlüssel gehen.