Muss ich Gläubiger an meine Schuld oder an die Rechnung erinnern?
Soll ich jemand daran erinnern, dass eine Rechnung gegen mich noch ausständig ist, oder muss ich das sogar? Bin ich ansonsten mitverantwortlich, wenn der Gläubiger unterlässt, von mir die Vergütung zu verlangen? Oder gibt es da überhaupt keine Mitverantwortung und ist der Gläubiger selber schuld, wenn er mir keine Rechnung schreibt?
2 Antworten
Es gehört zu den Aufgaben eines Unternehmens, seine Debitoren im Griff zu haben. Üblicherweise ist es Chefsache und wenn der Chef viel um die Ohren hat, kann es auch mal dauern.
Eine rechtliche Verpflichtung gibt es also nicht. Ebenso keine Mitverantwortung und der Gläubiger ist selbst schuld.
Anders mache ich das nur, wenn ich das Gefühl habe, dass irgendwas nicht stimmt. Sowohl bei ihm, als auch bei mir als auch auf dem Postweg kann irgendwas schief laufen und wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass es bei ihm war und auch weiß, dass mich der Lieferant auch in hundert Jahren nicht mahnen würde, frage ich nach.
Nein sicher nicht. Wenn du den Gläubiger auf deine Schuld nicht aufmerksam machst oder erinnerst, kann dir das in keinem Fall angelastet werden, wenn die Verjährung der Forderung eintritt.