Fahrt- und Übernachtungskosten bei Meisterausbildung in Teilzeit und Hartz IV-Empfänger
Ich beziehe momentan ALG II und möchte eine landwirtschaftliche Meisterausbildung absolvieren, die in 2 aufeinanderfolgenden Jahren jeweils von September bis Dezember, jeweils 2 Tage in der Woche in einem 340 km entfernten Ort stattfindet. Es gibt nur 2 Orte in Deutschland, die diesen Meister anbieten und der andere liegt 650 km von mir weg. Also ist die erste Variante die bessere. Habe im Amt für Ausbildungsförderung nachgefragt und erfahren, dass ich die Voraussetzungen für Meister-BaföG erfülle. Es würden die Lehrgangskosten übernommen aber nicht die Fahrt- und Übernachtungskosten. Das Jobcenter findet die Idee zwar gut, gewährt aber keinen Zuschuss zu den zusätzlichen Kosten (Fahrt und Übernachtung). Als Kosten fallen ca. 300,- EUR minimum an, die ich nun wirklich nicht aus meinem ALG II abdecken kann. Was kann ich tun? Gibt es noch Mittel vom ESF? Ich habe aber gehört, dass diese auslaufen?
2 Antworten
Hallo Schaeferin, mir fiel auch gleich das Meister-Bafög vom Landratsamt ein, schade, daß hier die Fahrkosten nicht dabei sind, das Jobcenter kann Dich gar nicht unterstützen, da Du bei Bafög-Bezug aus dem Leistungsbezug fällst (höchstens der besondere Mietzuschuß nach § 27 Absatz 3 SGB II könnte noch gehen). Kann Dir hier nur raten einen Nebenjob aufzunehmen um die Kosten zu decken oder Du fragst bei der Caritas oder den Lions - die bezuschussen oft auch besondere Sachen. Vielleicht können auch die Eltern oder Großelten helfen? Ich wünsche es Dir.
Leider kann (auch) ich Deine Frage nicht beantworten. Bitte hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.
.
Damit Du keine unnötigen Schwierigkeiten mit dem Amt bekommst, lies meinen Tipp:
Umgang mit Sozialbehörden
http://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden-
Und google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.