Handwerker verbaut Teile die nicht benötigt werden. Muss bezahlt werden?!?
Hallo,
ich habe mir einen Gas Wasser Installateur in Haus kommen lassen um meine defekte Gasheizung reparieren zu lassen. Leider hat dieser über 3Tage hinweg nur Teile getauscht, die nicht defekt waren. Nachdem er nicht mehr weiter wusste, hat er die Herstellerfirma bestellt. Dieser Fachmann hat den Defekt entdeckt (Zündspule) und beseitigt. Auf die Frage ob es nötig war die anderen Teile zu tauschen, hielt dieser Fachmann sich bedeckt. Also habe ich den Installateur vorgeschlagen, alle "Verbrauchsteile" ihm zu bezahlen die teuere Steuerplatine sollte er bitte wieder ausbauen (da nicht benötigt). Darauf ist er nicht eingegangen. Jetzt habe ich de Rechnung OHNE Platine.
Ist er im Recht alle Teile sich bezahlen zu lassen? Oder gibt es ein Gerichtsurteil das besagt, dass das Gegenteil besagt?!
Vielen Dank im Voraus für eure Tipps.
Gruß André
2 Antworten
Hallo qtbasket,
Habe mich rechtlich bei meiner Rechtsschutzversicherung erkundigt. Rechtsstreit über ca.200€ lohnt sich leider nicht, da ich Selbstbeteiligung von 150€ habe... Tipp war die Handwerkskammer anzuschreiben bezüglich Schlichtung. Die haben ein schrieben aufgesetzt und der Firma geschickt. Darauf hin hat sich die Firma bei der Kammer mitgeteilt, dass Sie sich sich bei mir melden wollen. "will das Geld" war die Aussage. Handwerkskammer hat darauf hin die Schlichtung eingestellt, da nicht verhandelt werden kann. kopfschüttel
Es gibt zwar die Initiative "Schlichten statt Richten" aber dieses wird in S.H. wohl nicht gewünscht. Laut Verbraucherzentrale sollte die HWK einen Gutachter kostenfrei stellen, doch HWK lehnte ab. "Gibt es nicht... kann ihnen welche nennen...". Gehe davon aus, dass das Gutachten >150€ beträgt.
Vom Fachmann werde ich wohl keine schriftliche Aussage erhalten, da dieser ja schon vor Ort nichts dazu sagen wollte.
Daher ist guter Rat teuer ;-)
Würde ich über weitere Vorschläge / Anmerkungen freuen.
Gruß André
Zwei Dinge: Du solltest beim Hersteller schriftlich nachfragen, ob der Reparateur überhaupt werksseitig legitimiert war und welche sachlichen Voraussetzungen für die Modellreihe von einem fachkundigen Handwerker erwartet werden können.
Dann läuft das natürlich auf einen Rechtsstreit hinaus - zunächst die Rechnung kürzen und einen Anwalt einschalten, dann brauchst du natürlich deine Rechtsschutzversicherung. Du musst dir überlegen, ob das ganze Verfahren die Eigenbeteiligung dir wert ist, denn die sind dan unwiederbringlich weg.
Und... beim NDR gibt es montags Markt um 20.15h - die haben eine Rubrik Markt mischt sich ein, ich empfehle dir die Redaktion anzuschreiben und deinen Fall darzstellen, mit der Betonung dass die Handwerkskammer in SH Schnarchbären sind, denen das Fernsehen auf die Füsse treten soll. Gib mir Besscheid, wenn es so kommt - ich schaue mir das im Fernsehen an.
Vermutlich läuft das auf einen Rechtstreit hinaus - deshalb ist dringend zu empfehlen, die zutändige Handwerkerinnung zu kontaktieren und möglicherweise ein Gutachten erstellen zu lassen.
Ebenso ist eine schriftliche Stellungnahme des Fachmannes der Herstellerfirma hilfreich.
Üblicherweise schulen die Herstellerfirmen niedergelassene Handwerker auf ihre Produkte. Das scheint bei dem Reparateur nicht der Fall gewesen zu sein - er hat die erforderlichen Fachkenntnisse nicht gehabt. Das ist auf jeden Fall beweissichernd zu recherchieren. Das wird auf jeden Fall deine Position vor Gericht erheblich verbessern.