Einbruch durch offenes Fenster während jemand zuhause ist
Mein Schwiegervater war zuhause - Aussentemperatur 38 Grad, deshalb hatte er die Balkontür im EG offen und ist duschen gegangen. Derweil entwendeten Einbrecher Schmuck aus der Wohnung. Nun will die Versicherung nicht zahlen. Ist das rechtens?
5 Antworten
Gut die Antworten verstehe ich im Grundsatz, aber das bedeutet ja, man kann das Fenster nie öffnen, da ja jederzeit, auch wenn ich nur im Nebenraum bin, jemand über den Balkon einsteigen kann heisst also, sobald sobald ich den Raum verlasse schließe ich Fenster oder Tür? das halte ich für unzumutbar und unrealistisch.
Na, jetzt willst du's aber nicht verstehen. Nicht jeder lagert seinen Schmuck direkt hinter der offenen Balkontür. Manch einer hat gar keinen zu Hause.
Mit einem vielleicht auch interessanten Plasma-Fernseher käme der Dieb wohl nicht so schnell und unauffällig weg.
Und es wohnt übrigens auch nicht jeder ebenerdig.
Also, ich gehe jedenfalls tagsüber auch bei offenem Fenster ganz unbesorgt in Nebenräume. Wenn aber einer abends die Kellertür zum Garten nicht abschließt, zieh ich mindestens missbilligend die Augenbrauen hoch.
Wer es Dieben so leicht macht muß sich nicht wundern, wenn der Hausratversicherer Obliegenheiten verletzt sieht und die Leistung verweigert. Da wird nichts zu machen sein.
Eine Sicherungspflicht entfällt nicht dadurch, daß jemand Duschen geht. Der Schwiegervater hätte ja auch Tür und Tor offenlassen können, während er kurz mal Einkaufen geht... Oder schläft er gerne mit offener Balkontür?
Entweder ist das Grundstück hinreichend gut zu sichern, oder aber die Wohnung/das Haus selbst muß gesichert werden. Lebt man gerne im Haus der offenen Tür, sollte man vielleicht den Schmuck und andere Wertsachen doch hinreichend gut gesichert im Haus aufbewahren. Ein kleiner Safe bietet sich an... und vor allem nicht im direkt von außen zugänglichen Wohnzimmer, sondern besser im Schlafzimmer im 1. Stock oder vielleicht in einem durch eine Feuertür noch geschützten Kellerraum?
Die Reaktion der Versicherung ist nachvollziehbar und auch im Einklang mit den Versicherungsbedingungen. Allerdings wundert die Versicherung auch, wie in der kurzen Zeit einer Dusche (5-10 Minuten?) Einbrecher so schnell Wertsachen entwenden können. Die warten doch nicht darauf, daß der Schwiegervater duschen geht. Hier ist irgendetwas seltsam an der Geschichte... oder ging er im Nachbarort im Freibad für ein paar Stunden "duschen"?
Natürlich - fehlte ja nur noch das Schild "Bin duschen, bitte bedient euch" :-(
das ist leider so. Das wird dem Versicherten als Fahrlässigkeit ausgelegt. Auch wenn es dumm klingen mag: wenn er duschen geht oder egal wovon er abgelenkt ist... die Türe hätte man in dem Falle schliessen müssen - für die Dauer des Duschens/ der Abwesenheit.