Kleingewerbe neben Hauptjob anmelden. Wieviel Steuern muss ich bezahlen?
Hallo zusammen, ich bin Hauptberuflich beschäftigt, möchte aber zusätlich noch etwas "Taschengeld" mit einem Kleingewerbe verdienen. Bei meinem Job verdiene ich etwas über 50.000€ jährlich, und ich schätze dass ich durch das Kleingewerbe nochmal auf ca. 8.000€ pro Jahr komme. Dazu habe ich einen Minijob bei dem ich 270€ /mtl. verdiene.
Meine Frage ist nun folgende: Mein Gehalt durch den Hauptberuf wurde ja bereits versteuert, die 270€ durch den Minijob sind steuerfrei. Bleiben also noch die 8.000€ jährlich zu versteuern... mit wie viel %? Und kann ich von den 8.000€ noch etwas abziehen, wenn ich z.b. für das Kleingewerbe Anschaffungen gemacht hab, für die ich Mwst. bezahlt habe? Sprich, den Gesamtbetrag der Mwst. addieren und von den 8.000€ abziehen?
Vielen Dank für Eure hilfe :-)
1 Antwort
Kleingewerbe und Umsatzsteuer beißt sich. Umsatzsteuer ist nur relevant für Regelunternehmer. Bei einem Umsatz von 8.000,- € kannst du zur Kleinunternehmerregelung optieren, musst dies aber nicht.
- Du musst den Gewinn (Umsatz-Betriebsausgaben) deines Gewerbes ermitteln und bei der Einkommensteuererklärung in die Anlage G eintragen. Kleinunternehmer bist du, bis zu einem voraussichtlichen Umsatz von 17.500,- € pro Jahr. In dem Fall darf deine Gewinnermittlung formlos sein (z.B. eine Exceltabelle). Als Regelunternehmer wäre die Anlage EÜR zwingend vorgeschrieben.
- Den Arbeitslohn und die Abzüge trägst du gemäß der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N ein.
- Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Reicht der Lohnsteuerabzug aus um deine Einkommensteuerschuld zu decken, fällt keine Nachzahlung an. Reicht er nicht aus, wird dich das FA zur Kasse bitten.