Welchen Anspruch habe ich, wenn das Landesamt für Besoldung zu spät zahlt?

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In diesem Zusammenhang ist es wohl auch wichtig zu erfahren, ob du Beamter oder Angestellter bist. Bekanntlich bekommen die Beamten ihr Gehalt normalerweise im voraus. Aus deiner Fragestellung schließe ich, dass du dein Gehalt am letzten Tag des abgelaufenen Monats - wie bei Beamtens allgemein üblich - auf deinem Konto vorfinden solltest.

Ich glaube aber, dass du bei einem neuen Dienstbeginn dem Dienstherrn auch etwas Zeit für die organisatorischen Dinge lassen solltest. Im Übrigen besteht gem. § 3 Abs. 6 BBesG kein Anspruch auf Verzugszinsen; eine ähnliche Regelung wird es für NRW sicher auch geben!