Welchen Anspruch habe ich, wenn das Landesamt für Besoldung zu spät zahlt?
Ab diesem Monat kommt mein Gehalt vom Landesamt für Besoldung NRW. Sowohl Arbeitskollegen, als auch meine Mutter (Lehrerin in NRW) haben mir bestätigt, dass das Landesamt ganz schön lange brauchen kann, bis es das erste Mal gehalt zahlt. Entsteht mir da ein Anspruch, wenn ich -sagen wir mal- einen Monat kein Gehalt bekomme und mein Konto heillos überziehen muss deswegen? Danke!
1 Antwort
In diesem Zusammenhang ist es wohl auch wichtig zu erfahren, ob du Beamter oder Angestellter bist. Bekanntlich bekommen die Beamten ihr Gehalt normalerweise im voraus. Aus deiner Fragestellung schließe ich, dass du dein Gehalt am letzten Tag des abgelaufenen Monats - wie bei Beamtens allgemein üblich - auf deinem Konto vorfinden solltest.
Ich glaube aber, dass du bei einem neuen Dienstbeginn dem Dienstherrn auch etwas Zeit für die organisatorischen Dinge lassen solltest. Im Übrigen besteht gem. § 3 Abs. 6 BBesG kein Anspruch auf Verzugszinsen; eine ähnliche Regelung wird es für NRW sicher auch geben!