darf mein gläubiger meine schulden öffentlich machen?
Mein Gläubiger hat meine schulden die ich bei ihm hab an einen schwarzen brett so gehängt, dass jeder der vorbei läuft es sehen kann. Ist das rechtens? Ich mein er stellt mich doch somit an den pranger. Ich mein es ist doch eigentlich eine Sache zwischen ihm und mir. Was geht es den andere Personen an?
3 Antworten
die Weitergabe von Daten ist nur im Falle des § 29 II Bundesdatenschutzgesetz zulässig; hier handelt es sich um einen Verstoß gg §§ 4 und 29 BDSG;
das Verhalten des Gläubigers ist unseriös;
ja aber ich kann den veratnwortlichen wenigsten die gesetze vorlegen. schließlich haben sie mich ja auch bei vertragsabschluss darauf aufmerksam gemacht. und der datenschutz gilt nicht nur mir. auch die kita muss sich an den datenschutz halten. vor allem ich habe immer bezahlt. ich habe einmal einen engpass, weil mein bafög antrag noch nicht durch ist und ich habe rechtzeitig mit den verantwortlichen darüber gesprochen. soweit es geht zahle ich ja auch jetzt schon. ich macht mich einfach wütend, dass es alle eltern lesen können.
das selbe thema war ja mit der mahnung die ich letzte woche bekommen habe von ihnen. ich habe sie weder persönlich noch mit der post bekommen. sie war in dem kleinen stoffbeutel wo meiner tochter ihre socken drin sind. sie war auch nur in der mitte gefalten. es hätte raus fallen können und es hätten alle lesen können, die daran vorbei laufen. es ist die erste mahnung gewesen.
"an ein schwarzes Brett gehängt."
Wo ist das schwarze Brett?
welche Leute kommen dort vorbei?
Trotz REchtmässigkeit der Forderung kann es sein, dass der Mann sich strafbar gemacht hat. Würde aber schwer durchzusetzen sein, weil kein öffentliches Interesse besteht udn daher nur auf dem Wg der Privatklage eine Chance besteht ihn bestrafen zu lassen.
nein ich schulde ihm das geld noch nicht lange. Es ist die kita gebühr von letzten monat die offen ist. Da mein bafög noch nicht da ist konnt ich letzten monat nicht gleich zahlen. Ich habe eine mahnung bekommen. Un die rest schuld hängt im eingang von der kita wo das essensgeld was diesen monat zu zahlen ist aufgelistet ist. Und nun ist ne extra spalte dazu gekommen wo der fehlbetrag von letzten monat auch drauf steht und alle anderen eltern können es lesen.
Liebe Katze1307,
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Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam
unseriös heisst aber nicht rechtlich anfechtbar! wenn es dieses gesetz gibt könnte man doch dagegen vorgehen.