Onlyfans screenshot strafbar?
Hallo,
ich habe von einer Seite auf onlyfans screenshots gemacht und im Nachhinein erfahren, man kann dafür angezeigt werden.
Ich muss anmerken, Sie hatte Bilder von einer anderen Dame empfohlen und diese hatte ich gescreenshotet. Da beide diesen Text in ihrer bio stehen haben: „Nach § 22 nach stgb Besitze ich die Rechte am eigenen Bild. Wiederrechtliche Verbreitung ist damit strafbar.“
Die Bilder habe ich sofort danach wieder gelöscht und auch keinem 3. gesendet.
Kann ich trotzdem dafür angezeigt werden?
3 Antworten
Wo soll da die Straftat sein? In dem Satz steht ja dass es um Verbreitung der Bilder geht. Die dürfte in diesem Fall ja nicht vorliegen.
Es gibt noch einen anderen Satz, welcher mich verunsichert hat: „Notwendiger Rechtlicher Hinweis: Jegliches Bild- und Videomaterial von mir dient ausschließlich zum eigenen privaten Zweck und ist geschützt. Die Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung/Veröffentlichung, Speicherung/Download oder Missbrauch werden zur Anzeige gebracht und Strafrechtlich verfolgt.“
Nach § 22 nach stgb
???
§ 22 StGB besagt:
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
Gemeint ist vermutlich § 22 KunstUrhG. Da geht es allerdings um die Verbreitung bzw. öffentliche Zurschaustellung.
Auf OnlyFans ist nicht nur das verbreiten sondern auch das speichern verboten da du keinerlei Rechte an den Inhalten hast.
Sie hat das auch noch da stehen:“Notwendiger Rechtlicher Hinweis: Jegliches Bild- und Videomaterial von mir dient ausschließlich zum eigenen privaten Zweck und ist geschützt. Die Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung/Veröffentlichung, Speicherung/Download oder Missbrauch werden zur Anzeige gebracht und Strafrechtlich verfolgt.“
Wodurch ich bisschen Angst bekommen habe.