Onlyfans screenshot strafbar?

3 Antworten

Wo soll da die Straftat sein? In dem Satz steht ja dass es um Verbreitung der Bilder geht. Die dürfte in diesem Fall ja nicht vorliegen.


PeterGF 
Beitragsersteller
 17.03.2021, 00:34

Es gibt noch einen anderen Satz, welcher mich verunsichert hat: „Notwendiger Rechtlicher Hinweis: Jegliches Bild- und Videomaterial von mir dient ausschließlich zum eigenen privaten Zweck und ist geschützt. Die Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung/Veröffentlichung, Speicherung/Download oder Missbrauch werden zur Anzeige gebracht und Strafrechtlich verfolgt.“

Nach § 22 nach stgb

???

§ 22 StGB besagt:

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

Gemeint ist vermutlich § 22 KunstUrhG. Da geht es allerdings um die Verbreitung bzw. öffentliche Zurschaustellung.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

PeterGF 
Beitragsersteller
 17.03.2021, 00:34

Sie hat das auch noch da stehen:“Notwendiger Rechtlicher Hinweis: Jegliches Bild- und Videomaterial von mir dient ausschließlich zum eigenen privaten Zweck und ist geschützt. Die Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung/Veröffentlichung, Speicherung/Download oder Missbrauch werden zur Anzeige gebracht und Strafrechtlich verfolgt.“

Wodurch ich bisschen Angst bekommen habe.

Amado  17.03.2021, 06:43
@PeterGF

Schreiben kann man viel. Aber ich sehe wie gesagt bei einem Screenshot keine straftat.

Answer123  17.03.2021, 17:16
@PeterGF

Urheberrechtlich dürfte das als legale Privatkopie laufen. Was den Inhalt der Bilder angeht, stelle ich wohl mal besser keine Fragen...

Auf OnlyFans ist nicht nur das verbreiten sondern auch das speichern verboten da du keinerlei Rechte an den Inhalten hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung