kurzfristige Beschäftigung bei Insolvenz pfändbar
Hallo, ich bin mittlerweile in der Wohlverhaltensphase und möchte keine Fehler machen. Ich könnte jetzt eine kurzfristige Beschäftigung annehmen (50 x im Jahr arbeiten).
Muss ich das auch dem Inso-Verwalter angeben?
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