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Geld, Recht
Strom zum Nachbarhaus abklemmen?

Ich habe 2017 ein Haus gekauft, auf einem Anwesen, das 10 Jahre zuvor geteilt wurde. D.h. ich habe eine eigene Flurnummer und Hausnummer, das Nachbarhaus (direkt angebaut) hat auch seit der Teilung eine eigene Flurnummer, ist also auch eigenständig.

Jedoch wurde in das Nachbarhaus nie ein eigener Stromanschluss gelegt. Bevor ich das Haus gekauft habe hat die Besitzerin meines jetzigen Hauses über einen Zwischenzähler den Strom an den Nachbarn (ihren Bruder) abgerechnet. Als ich das Haus übernommen habe, hatten sich die beiden schon massiv zerstritten, der Nachbar war auch seinerzeit von seiner Schwester aufgefordert worden, sich einen eigenen Anschluss zu besorgen.

Die Ankündigung hat er ignoriert. Am Tag vor der Übergabe an mich ließen die Vorbesitzer einen Elektriker kommen und das Kabel zum Nachbarn einfach durchschneiden. Dies hat bei ihm erhebliche Schäden an Geräten verursacht. Ich wollte mich mit meinem neuen Nachbar gut stellen und habe das Kabel flicken lassen, fortan lief der Strom über mich. (Gegen seine Schwester hat er geklagt auf Schadenersatz und verloren).

Dann habe ich mir 2018 eine PV-Anlage installieren lassen und ihn gebeten sich nun wirklich endlich einen eigenen Anschluss legen zu lassen, da ich ihm von rechtswegen gar keinen, von mir produzierten, Strom verkaufen darf. Nun war der Nachbar aber leider chronisch pleite und so ein Anschluss kostet ein paar tausend Euro, die er nie hatte. Also habe ich das so weiterlaufen lassen. Erst recht in Anbetracht der Tatsache, dass er mir sein Haus ohnehin verkaufen wollte.

Nun ist 4 Tage vor Notartermin der Verkauf des Hauses an mich geplatzt (ich "darf" die Notarkosten trotzdem bezahlen), weil er einen "besseren" Käufer gefunden hat.

Den Eigentumswechsel möchte ich jetzt nutzen um den Strom endgültig abzuschalten v.a. weil mir das nachts den Akku leer zieht, da die PV nicht auf 2 Häuser dimensioniert ist und mir das schon lange ein Dorn im Auge ist. Ich muss teuer Strom aus dem Netz zukaufen, anstatt selbst produzierten aus dem Akku über Nacht zu verbrauchen. Aber auch da ich rechtlich in einer Grauzone bin, mich damit seit Jahren unwohl fühle und das nur aus Mitleid so lange geduldet habe.

Mit welcher Frist muss ich die Abschaltung ankündigen? Bzw. kann ich ankündigen "bei Besitzübergang an neuen Eigentümer, wird die Stromlieferung über meinen Zähler eingestellt"? Wenn der neue Eigentümer über diese Sache nichts weiß, habe ich natürlich sofort böses Blut mit denen, allerdings weiß ich nicht wer das Haus kauft und kann nicht fragen ob sie über diese Tatsache informiert sind (dass es Wochen dauern kann bis sie Strom haben und dass dass einige Tausender extra kostet). Ich werde diesen Zustand mit Strom über mich aber nicht wieder aus lauter Gutmütigkeit einreißen lassen.

Bedenke mich schon im Voraus für Antworten, bin gerade ein bißchen ratlos.

Strom, Recht, Nachbarn
Nachbar läuft durch meinen Garten mit Sondenutzungsrecht?

Hallo

Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Parteien. Wir besitzen das Sondernutzungsrecht für ein Stück Garten. Da unsere Wohnung ganz außen liegt können wir diesen sowohl vom Parkplatz als auch von der Wohnung aus betreten. Die anderen Wohnungen können ihre Gärten nur über die Wohnung erreichen. Die Gärten sind durch Hecken voneinander abgetrennt die aber noch nicht so hoch gewachsen sind sodass man da noch durchgehen kann. Unsere Seite zum Parkplatz hin ist mit Zaun und verschlossenem Gartentor abgetrennt wozu auch nur wir den Schlüssel besitzen.

Nun ziehen in der Wohnung nebenan neue Mieter ein und hatten am Samstag aber wohl ihren Schlüssel vergessen. Hatten einen Kumpel dabei der Malerarbeiten in der Wohnung erledigen wollte und nun auf die Terrasse gelangen wollte um zu gucken was zu tun ist in der Wohnung.

Dieser ist dann über unseren Zaun geklettert und durch unseren Garten zu der Nachbarwohnung gelaufen.

Ich habe die Nachbarn direkt zur Rede gestellt (wir waren ja zu Hause und sie hätten erstmal klingeln und fragen können).

Heute ist noch ein Brötchen auf unsere Terrasse geflogen und wurde dann auch von jemandem geholt. Hab nur so schnell nicht gesehen ob es dieselben oder andere Nachbarn waren.

Bin ich im Recht damit, dass die anderen nicht ohne Erlaubnis meinen Garten betreten dürfen wenn ich das Sondernutzungsrecht habe? Was kann ich tun, dass es sich nicht wiederholt wenn wir auch mal nicht zu Hause sind? Darf ich eine Überwachungskamera anbringen?

Recht, Nachbarn
Ex Partner lässt mich nicht in Ruhe?

Hallo zusammen. Ich habe mich vor ca. 2 Monaten von meinem Ex getrennt. Er war während der Beziehung schon wahnsinnig eifersüchtig. Ich habe Mich von Ihm getrennt denn ich war wirklich am Ende mit meine Kräfte. Was ich sagen kann ist dass er ein Narzisst ist!! Nun lässt er mich immernoch nicht in Ruhe. Er taucht sehr oft plötzlich spät in der Nacht bei mir. Da ich im Erdgeschoss wohne, ist es für Ihm sehr leicht an meine Fenster ran zu kommen. Er klopft immer sehr kräftig und „er schaut immer ob meine Haustür offen ist“. Er drückt ebenfalls sehr kräftig und das mehrmals hintereinander. Mittlerweile habe ich Angst bekommen, ich kann nachts sehr oft nicht schlafen da er einmal quasi eingebrochen ist durch meine umgekippte Fenster. Obwohl ich nicht daheim war hat er sich das erlaubt. Ich habe auch Angst dass er die Haustür einfach kaputt macht und rein kommt... Er macht mich einfach verrückt, denn er probiert sehr viele Möglichkeiten an mir ran zu kommen. Er fragt nach meiner Aufenthalt und schreibt meine Freunde an, was für Ihn fremde Menschen sind. Ich habe ihm sehr oft darum gebeten mich in Ruhe zu lassen.. Es ist sogar dazu gekommen ihm mit Polizei zu drohen. Sogar meine Familie und seine Familie haben davon mit bekommen was er gemacht hat. Die haben einfach alles mitbekommen... Jeder sagt er soll mich in Ruhe lassen... sogar seine Freunde. Aber das hat auch nicht geholfen. Ich weis wenn ich zu Polizei gehen würde, wird er sehr viel Ärger bekommen und dass nicht nur wegen mir. Ich kann nur sagen er ist Asylant hier... Es ist eine lange Geschichte, es sind so vieles Sachen Passiert, aber ich kann nicht alles hier schreiben. Nun ich weis jetzt einfach nicht mehr weiter, was ich noch machen soll. Denn ich habe wirklich so eine Angst bekommen.. Ob ich doch zu Polizei gehen soll?

Ich danke schon mal im Voraus für eure Hilfe!

Recht
ebay Kleinanzeigen Betrug. N26 mitverantwortlich?

Hallo zusammen,

Ja auch mich hat es leider erwischt. Ich weiß ich war dumm und naiv und habe aus meinem Fehler gelernt.

Aber:

Nachdem ich von meinem Fidor Bankkonto am 15.06.21 ca. 16 Uhr 800€ an ein N26 Konto überwiesen hatte, habe ich 20-30min später eine Email von ebay Kleinanzeigen erhalten das dieser Account gehackt wurde und ich aufpassen müsste. Daraufhin habe ich sofort die Fidor Bank angerufen und darüber informiert. Danach habe ich auch die N26 Bank via. Live Chat darauf hingewiesen und alle Details geschrieben. Mir wurde versichert das die Transaktionen unter Beobachtung stehen würde. Am nächsten Tag bin ich auch zur Polizei gegangen und habe Strafanzeige erstellt.

Ich gehe stark davon aus das das Geld nicht verloren ist da ich wirklich schnell reagiert habe und allen bescheid gegeben habe. Ich habe bei der Fidor Bank ein Überweisungsrückruf bzw. Nachforschungsauftrag in Auftrag gegeben mit einer enttäuschenden Nachricht.

"Überweisungsrückruf wurde abgelehnt Grund: "aus rechtlichen Gründen"

Ich habe locker schon 10 mal mit dem N26 Live Chat geschrieben und wollte wissen wie der Stand der Dinge ist. Leider blocken sie immer ab und bitten mich um Geduld es sei in Ermittlungen. Doch langsam verliere ich echt die Geduld und überlege Zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

Meine Frage:

Macht sich die N26 Bank mitverantwortlich wenn sie trotz sofortiger Warnung via. Live Chat die Transaktionen für den Betrüger freigibt?

Im heutigem Gespräch mit einer N26 Mitarbeiterin schreibt sie mir eiskalt. "Wenn das Geld weg ist dan ist es halt weg!" Ich mach mit seit Wochen Sorgen und Kopfschmerzen und die schreibt einfach so eine scheiße. Ich danke für jeden Rat!

Bank, Recht, ebay Kleinanzeigen
Versehentlich Plagiat-T-Shirts online gestellt?

Habe als Geschenk einige Marken-Poloshirts von Ralph Lauren und Tommy Hilfiger bekommen. Da sie mir nicht wirklich gefallen, habe ich sie online zum Verkauf angeboten. Gestern Abend bot sich auch ein Käufer, und hat meine IBAN angefragt und wollte mir zunächst einen Betrag zuschicken. Soweit alles gut. Heute hat mich ein anderer Nutzer darauf hingewiesen, dass die Shirts nicht original seien. Ich habe es überprüft und an den Etiketten sah ich, dass es Fälschungen sind. Natürlich bin ich mir darüber bewusst, dass Plagiatshandel verboten ist. Sofort habe ich die Artikel von der Seite rausgenommen, und habe dem Nutzer mein Bedauern erklärt, dass es nicht originale waren und ich ihm das Geld zurück an die Absender-IBAN überweise, falls er die Überweisung schon getätigt hat. Er hats gelesen aber nicht darauf geantwortet.

Meine Frage, kann er rechtlich gegen mich vorgehen? Ich weiß, dass man sich mit Plagiatshandel strafbar macht, aber ich wusste wirklich nicht, dass sie unecht sind. Ich weiß, dass Unwissenheit vor Gesetz nicht schützt, aber ich habe ja die Anzeige rausgenommen, sofort den Käufer kontaktiert, und ihm die Ware nicht zugesendet, ob er eine Überweisung getätigt hat ist ungewiss, weil er mir nicht antwortet, obwohl er meine Nachrichten gelesen hat, aber falls auf mein Konto Geld überwiesen wird, werde ich es sofort zurücküberweisen. Es gibt so viele Fälle, wo Betrüger vorsätzlich rechtswidrig handeln und nicht mal erwischt werden. Ich bin wirklich kein Verbrecher und hatte auch keine schlechten Absichten, habe sofort Maßnahmen ergriffen, was soll ich denn noch tun? Was kann mich erwarten, ich weiß, dass ich selber Schuld bin und was ich gemacht habe, ist dumm. Aber ich habe niemandem Beteiligten Leid angetan und möchte, dass der ganze Fall so schnell wie möglich gelöst ist. Ich möchte nicht wochenlang Sorgen haben, dass ich Post bekommen könnte mit Abmahnungen oder sowas. 😭😭😭

Geld, Handel, Internet, Online, Recht, Verkauf, Onlineshop
Haus verbot bei edeka ohne was gemacht zu haben?

Mein 'Freund' und ich hatten vor was bei Edeka einkaufen zu gehen und mitten auf der Busfahrt dahin, meinte er zu mir: "Lass gleich was moppsen".

Ich habe darauf keine Antwort gegeben, und als wir dann im Edeka waren, hat er einfach Sachen in seinen Rucksack gepackt, und für mich war dann erstmal fragwürdig, warum er die Wahre nicht in Einkaufswagen tut, sonder direkt in seinen Rucksack. Ich meinte dann auch noch drauf hin: " Ey, ich mache bei dem Scheiß nicht mit", er meinte dann darauf hin: "Wir werden nich erwischt". Dann waren wir bei der Kasse und er hatte die Helfte des Einkaufs bazahlt und die andere ohne zu bezahlen im Rucksack. Schließlich kam eine Kassiererinn zu uns und meinte dann: " Da ist doch bestimmt noch was im Rucksack drinn", schließlich machte sie den Rucksack auf, und fand alles was er ja geklaut hat. Dann kam ein andrer Kassierer und nahm die Wahre und meinte zu uns wir sollen bitte mitkommen! Imdem Momemt fing mein Freund an zu weinen und mejnte er habe nicht's gemacht, indem Moment habe Ich auch immer mehr Wut gekriegt weil ich ja extra noch gesagt habe "ich mache da nicht mit!" im Büro wurde uns dann gesagt, wir rufen gleich die Polizei! Darauf meinte mein Freund:" Bitte bitte tun sie das nicht", zum Schluss meinten sie dann " wenn wir euch hier nochmal in bis einem Jahr sehen kriegen eure Eltern eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Ich konnte irgendwie nicht gegen mein Freund reden, aber weil ich das nicht gemacht habe, habe ich jetzt auch ein Jahr Hausverbot bei Edeka! Was folgt jetzt? Ich meine, ich kann den ja nicht erklären, das ich nicht's gemacht habe. Kann ich versuchen in Edeka trotzdem wieder rein zu gehen oder kann ich das klären das ich kein Hausverbot habe?

Einzelhandel, Recht
Verlängert sich meine Probezeit beim Rotlichtverstoß (132 BKat) kurz vor Beendigung der Probezeit?

Hallo liebe Community

ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:

1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)

2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h

(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)

Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."

______

Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?

Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.

Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.

Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße

Leaked ✌

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Führerschein, Recht, Probezeit, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit
Riesen Nachbarbau , passt nicht ins Wohngebiet und nimmt uns im Winter 3 Monate Sonne?

Hallo,

Wir haben vor ein paar Jahren gebaut. Unser Grundstück ist länglich, Einfahrt im Westen.

Neubau kommt im Süden hin.

Da die Grundstücke alle mehr länglich wie breit sind und die Ausrichtung in der Regel nach Süden und Westen ist, war das für uns das kein Problem.

Wir haben unser Haus von der Strasse im Westen 11 Meter nach 'hinten' gesetzt. (5 Meter sind unüberbaubar) damit wir einen Süd-/Westgarten/terrasse haben. An der Nordseite haben wir die Garage gesetzt. Abstand hier 5 Meter zur Strasse.

So haben es alle gehalten in der Siedlung.

Nun kommt der Neubau. Diese stellen das Gebäude ebenfalls nach 5 Meter auf, jedoch über die komplette Breite des Grundstücks.

Im Süden sind es 2,5 m Grenzabstand, dann kommen 19 Meter Haus mit Doppelgarage integriert, und dann 1 Meter bis zu unserer Grenze. (Grenzgarage) ca. 370qm Wohnfläche. Firsthöhe fast 9 Meter. Ihre Terrasse und ihr Leben wird sich im Osten abspielen. Sie haben keine andere Möglichkeit da Westen und Süden ja mit dem Haus zugebaut ist.

Die Gemeinde hat dem Bau zugesagt. Ihrer Meinung passt das Haus in die Siedlung und ist angeglichen. Und das ist nicht der Fall. Egal wen wir Fragen, sie können es alle nicht glauben.

Baugenehmigung ist ebenfalls durch. Für uns unfassbar aber lt. Baubeschreibung haben sie sich an alles gehalten, eben bis zum max. Ausgereizt.

Daher ist mir bewusst, dass ich hier nichts tun kann.

Meine Fragen die mich umtreiben sind:

1. Unser Haus hat große Glastüren, Wir haben mit Sonne im Winter gerechnet die wir nun nicht erhalten werden. Für uns heißt dies dann mehr Heizkosten, mehr Stromkosten (da dunkel am Tag, da keine Sonne)

2. Die Nachbarn haben sich für die Ostseite entschieden. Also ein bewusster Bau nur mit Morgensonne und etwas Mittagssonne.

Wir aber nicht. Haben wir hier irgendeine Möglichkeit? Schadensersatz?

Winter - Depressionen sind eigentlich schon vorgeschrieben.

Da die Hauslänge bereits 6 Meter vor unserem Haus anfängt und mit unserem Haus endet, existiert unser Haus sozusagen nicht mehr für die Südsonne im Winter.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

PS: Und bitte keine böse Kommentare.

Mir ist klar, dass jeder Bauen darf wie es im Bebauungsplan steht.

Aber dieser Bau ist wie ein Schlag ins Gesicht. Und wenn er steht wird dieser Schlag jeden Tag erneut erfolgen .

Nachbarschaft, Recht
Künstler - Bilder malen und verkaufen?

Hallo,

es würde mich sehr freuen sollte jemand meine Fragen beantworten können.

Bis vor wenigen Jahren war ich freiberuflich als Illustrator tätig, sprich Auftragsarbeiten mit Verkauf der Nutzungsrechte. Hier war der Vorgang für mich absolut klar, eindeutig mit der Anmeldung als Freiberufler und EÜR.

Dann änderten sich zwei Punkte, ich gehe Hauptberuflich einer anderen Arbeit nach, und das künstlerische Interesse hat sich verlagert, auf traditionelle Öl- und Akrylmalerei, ohne speziellen Verwendungszweck. Es handelt sich auch um keine Serien, es sind alles Einzelstücke.

Hier ist auch die Frage - wie dürfte ich bitte genau diese Bilder als Freiberufler verkaufen? Über der Einschätzung als Liebhaberei würden die Umsätze sicher liegen, direkte Auftragsarbeiten sind es auch nicht.

Was ich herausgefunden habe:

  • Verkauf an Wiederverkäufer, Shops, Galerien etc. wäre freiberuflich
  • Eine direkte Auftragsarbeit wäre freiberuflich

Nach zähem Suchen scheint jede Art von Verkaufsraum als gewerblich zu zählen, ein Onlineshop auf jeden Fall.

Ich frage mich, ob es weitere Möglichkeiten gibt, die Bilder zu verkaufen, ohne zusätzlich ein —-Gewerbe—- anmelden zu müssen.

  • Meine Werkstatt/Atelier (keine festen Öffnungszeiten/Arbeitszeiten) hat ein Fenster, jemand schaut rein, sieht die vielen Bilder, und möchte ein Bild kaufen - wie wäre das zu handhaben?
  • Oder, ich hänge einige Bilder in einer Arztpraxis etc. auf, jemand kontaktiert mich darauf hin und möchte ein Bild erwerben, wie wäre hier die Lage?

Leider konnte ich zu diesem Thema keine eindeutigen Antworten finden, für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gewerbe, Recht, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit
Bauträger verweigert Schlüsselübergabe trotz vollständiger Bezahlung des Kaufpreises?

Hallo zusammen,

In unserem Fall deutet sich ein Rechtsstreit mit unserem Bauträger an, dessen Hergang ich im Folgenden schildern möchte.

Der Kaufgegenstand ist ein schlüsselfertiges Reihenhaus (Neubau). Unterzeichnung des Kaufvertrags war am 23.10.2020.

Die aktuelle Situation ist die, dass die Bauabnahme am vergangenen Donnerstag (17.06.) stattgefunden hat. In deren Verlauf wurden keine gravierenden Mängel festgestellt, Bezugsfertigkeit wurde festgestellt (Statement des Sachverständigen bekräftigt dies). Der Kaufpreis wurde bereits in voller Höhe beglichen, es besteht lediglich noch eine selbstschuldnerische Bürgschaft i.H.v. 5% des Kaufpreises.

Kurz vor Unterschrift des Protokolls hat der Bauträger jedoch die Übergabe des Schlüssels an die Bedingung geknüpft, dass wir als Käufer aufgelaufene Verzugsschäden (dazu weiter unten mehr) zur Hälfte übernehmen. Dieses Zugeständnis wollte er in das Protokoll aufgenommen haben. Das haben wir abgelehnt, entsprechend wurde die Abnahme seitens des Bauträgers verweigert (Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben) und der Schlüssel nicht ausgehändigt.

Uns interessiert nun, welche Optionen wir haben und welche Prozesszeiten wir im schlimmsten Fall zu erwarten haben.

  1. Einklagen der Schlüsselübergabe?
  2. Rücktritt vom Kaufvertrag?
  3. Belangung des Bauträgers wg. Nötigung?

Zum Hintergrund, wie der Bauträger seine Forderung begründet, und zur Vorgeschichte:

  • Die erste Einladung zur Abnahme erfolgte von Seiten des Bauträgers zum 27.05.2021. Hier wurde festgestellt, dass das Haus weder bezugsfertig noch frei von Mängeln war. Folglich haben wir die Abnahme verweigert.
  • Da unser damaliges Mietverhältnis zum 31.05.2021 auslief, mussten wir in eine Zwischenunterkunft, die der Bauträger auch bereitwillig bezahlte. Andere Verzugskosten (Einlagerung der Möbel, Umzugsspedition) war er ebenfalls bereit zu bezahlen.
  • Die Einladung zur zweiten Bauabnahme erfolgte dann zum 17.06 mit obigem Ergebnis.
  • Der Bauträger behauptet nach wie vor, nicht in Verzug zu sein, da der Kaufvertrag eine Fertigstellungsfrist von 6 bis 8 Monaten nach KV-Unterzeichnung (d.h. 23.04. bis 23.06.) vorsieht.

Vielen Dank im Voraus für euren Rat!

Mit freundlichen Grüßen,

die verzweifelten Bauherren.

Recht, Bauträger
Vermesser stellte fest, dass unsere Grenzpunkte sich versetzt haben. Stimmt der Lageplan nicht mehr? Bekommt der Nachbar jetzt einen Teil von meinem Grundstück?

Sache ist folgend:Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (beauftragt von unserem Nachbar und zum zweiten Mal auch von uns) hat mittels GPS und Satellitenmessung festgestellt, dass die Grenzpunkte an unserer Südseite nicht stimmen.

Die Differenz beträgt ca. 30 cm an einer Stelle, 38 cm an einer anderen und ca. 100 cm an der dritten (Die Grenze verläuft in einer 135° Ecke (ist keine gerade Linie). Unsere Grundstücksfläche beträgt 638 m².Das ist unsere Südgrenze und die Fläche des Grundstücks vor unserem Haus ist nicht so groß. Die Länge vom Haus bis zur Südgrenze beträgt nur 6 m. Vor dem Haus ist eine Terrasse, Carport, Hecke und alter Baum. Unser Haus steht seit 30 Jahren. Das Grundstück und das Haus vom Nachbar ist viel älter (50-60 Jahre?).

Lt. dem öffentlich bestellten Vermesser verkleinert sich unser Grundstück nicht insgesamt, da wir an der Nordgrenze ca. genau so viel Fläche dazu erhalten. Wir wohnen in einem Dorf und an dieser Fläche haben aber keinerlei Interesse, da es Gemeinde gehört und eine Viehhalde ist: Kuhmist- und Uringestank, Fliegen und stechende Bremsen schrecken einen ab.

Was ist jetzt mit der Grenzmessung? Gehört jetzt ein Teil von meinem Grundstück dem Nachbar? Auf diesem Streifen sind die Pflastersteine von unserem Carport und 30 Jahre alte Bäume.

Aufgrund von dem Lageplan kann man sehr genau feststellen wie weit ist es von dem Haus bis zur Grenze (n). Gilt der Lageplan mit den ganzen Abmessungen nicht mehr?

Vielen Dank im voraus für Ihre Ratschläge

Grundstück, Recht
Getankt, kontaktlos bezahlt, PIN vergessen einzugeben und Strafe erhalten?

Hallo,

Am 24.05. habe ich an einer Aral Tankstelle getankt und bin anschließend zum bezahlen an die Kasse. Nachdem ich mit der Karte kontaktlos bezahlt habe, bin ich in mein Fahrzeug eingestiegen und bin weitergefahren.

Am 11.06. habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, worin steht:

"Forderung der Aral AG

Sehr geehrter ..., die Aral AG hag uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine von uns lautende Vollmacht liegt vor.

Am 24.05. wurde Ihr Fahrzeug an der Tankstelle .. mit 14,89 l SUPER E5 betankt. Ein entsprechender Beweis liegt vor. Sie wollten die Tankung kontaktlos bezahlen, leider haben Sie jedoch versäumt, die PIN einzugeben. Die Bezahlung der Tankrechnung in Höhe von € 23,51 fand daher nicht statt. Dies können Sie jederzeit anhand Ihrer Kartenabrechnung bzw. Ihres Kontoauszuges überprüfen. Als der Vorgang abbrach, hatten Sie die Tankstelle bereits verlassen.

Unsere Mandantin gibt Ihnen die Gelegenheit den offenen Betrag nebst Zinsen, Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe von € 76,44 gemäß anliegender Honoraraufstellung und Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift in Höhe von € 5,10 bis zum 24.06 auf das oben genannte Konto zu zahlen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beträgt per heutigem Datum € 105,09."

Meine Frage ist, ob ich die Strafe von 105,09€ zahlen muss, nur weil die Kassiererin mich nicht daran erinnert hat, dass ich eine PIN eingeben muss? Beim kontaklosen bezahlen muss ich meistens keine PIN eingeben, da ich auch nicht aufgefordert worden bin diese einzugeben, habe ich es auch vergessen. Ich sehe nicht ein dass ich jetzt statt 23,51€ das 4-fache bezahlen muss.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Geld, Inkasso, Recht, Forderung, PIN, Strafe, Tankstelle
Bank verweigert Schuldhaftentlassung. Was tun?

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Kreditvertrag für das Haus mit meinem Ex-Partner. Nach 2 Jahren konnten wir uns endlich friedlich einigen und mein Ex-Partner möchte das Haus behalten / übernehmen. Ich finde das grundsätzlich eine schöne Lösung, so hat wenigstens einer was von unserer harten Arbeit. Vorher hatten wir extra ein Telefonat mit der Bank um die Schuldhaftentlassung zu klären und ob wir damit rechnen können. Das ist nun keine zwei Monate her und nun haben wir 2 Tage nach einreichen der notwendigen Unterlagen eine allgemeine Absage bekommen. Wir waren sehr erstaunt, hatten wir doch extra das Gespräch gesucht. Auf Nachfrage woran es denn jetzt genau liegt, bekamen wir eine sehr unhöfliche Mail von der Bank wo drin stand: die Bank ist nicht verpflichtet ihre Gründe offen zu legen. Also totale Sackgasse. Seltsam ist auch die schnelle Absage, macht ein bisschen den Eindruck als hätte man gar nicht groß geprüft und einfach die Absage rausgeschickt. Es gibt eigentlich auch kein Problem mit der Liquidität, mein Ex-Partner ist bereits über 15 Jahre bei seinem Arbeitgeber angestellt und inzwischen alleine besser aufgestellt als wir beim Kauf zusammen waren. Zudem ist die Immobilie weit mehr wert als der offen e Kreditbetrag. Also wirklich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Unser Problem ist nun dass wir auch einfach abgeblockt werden und man gar nicht mit uns reden mag. Wir haben nun nochmals nach den genauen Gründen gefragt und unsere Bedenken geäußert (auch wegen der finanziellen Lage). Außerdem haben wir nach einem persönlichen Termin gefragt, wobei ich einfach mit gar keiner oder wieder allgemeinen Absagemail rechne. Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und hat einen Tipp für uns? Ich finde es besonders dreist, da die Bank vorab die Finanzen schon grob angesehen hat und eigentlich nichts gegenteiliges gesagt hat. Nun ist alles fertig, nur die Bank macht uns einen Strich durch die Rechnung.

Kredit, Recht
Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren

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