Hund zu spät angemeldet, was nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Hundesteuer. Seit 2018 haben mein Lebensgefährte und ich 2 Hunde (wir wohnen in NRW) . Den ersten seit August, den anderen seit Oktober (beides labradore). Ich weiß erzählen kann man viel, aber wir haben es tatsächlich völlig vergessen den 2. Hund bei der Stadt anzumelden..gestern haben wir einen Brief von der Stadt bekommen in dem stand, dass sie aufgrund der von Ihnen folgenden Informationen davon ausgehen müssen, dass wir einen zweiten Hund halten und ihn umgehend anmelden sollen. Wie auch immer die jetzt darauf gekommen sind, dass ist im Grunde auch egal. Wir sind froh, dass es nicht noch später aufgefallen ist. Auf dem Anmeldebogen ist die Frage aufgeführt "seit wann wir ihn haben" und "von wem wir ihn haben". Hier wollen wir uns jetzt auch nix aus der Nase ziehen und behaupten wir hätten ihn erst ein halbes Jahr, hätten ihn auf der Straße gefunden oder sonstiges.. Zumal er als Welpe auf dem Bauernhof von dem wir ihn haben gechipt wurde und als wir ihn dann adoptiert haben, von uns bei tasso registriert wurde. Das wir Steuern nachzahlen müssen ist selbstverständlich. Nur mit was für einer Strafe müssen wir rechnen? Im Grunde ist das ja Steuerhinterziehung, droht jetzt eine Anzeige, weil das im Grunde eine Straftat ist? laut Internet ist es eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sprich: es ist ein Bußgeld zu erwarten. Weiß jemand, wie hoch das ca. Wäre? Wenn wir das googeln haben wir schon gefühlt einen Herzstillstand bekommen, weil da was von 5000€ bis 10000€ stand. Und lässt die Stadt mit sich auch über eine Ratenzahlung reden?

Danke im voraus für die Antworten.

Lg

hund, Recht
Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich habe mein erstes Arbeitszeugnis bekommen (als Softwareentwickler) und würde mich über Meinungen zu ein paar Formulierungen und auch allgemein Feedback freuen!

x trat während seines Studiums in unser Unternehmen ein und hat sich in kurzer Zeit sicher, effizient und erfolgreich in seinen Aufgabenbereichen eingearbeitet. Dank seines ausgeprägten konzeptionellen Denkvermögens und seiner strukturellen Arbeitsweise konnte er rasch unterschiedliche Anforderungssituationen meistern.
Dabei plante und organisierte x seine Aufgaben zielstrebig und systematisch. Die von Ihm umgesetzten Lösungen waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, stets von guter Qualität. Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.
x eignete sich während der Zeit seiner Tätigkeit bei x ein hervorragendes und breit gefächertes Fachwissen an und setzte dieses in seinem Aufgabengebiet erfolgreich ein. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.
Er erledigte die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden war stets freundlich und einwandfrei.
x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken x für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
  • Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.

Steht "ordentlich und gewissenhaft" in diesem Kontext nicht für "Dienst nach Vorschrift"? Außerdem ist Programmieren in diesem Beruf genauso wie Interesse an modernen Technologien selbstverständlich. Oder ist das schon ok so? Der Fehler in "moderne" ist original.

  • Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.

Hierzu bin ich auf geteilte Meinungen gestoßen. Positiv wurde es interpretiert als Bereitschaft zu Überstunden/Nachtschicht/Arbeit an freien Tagen (ist auch ein paar mal passiert), negativ das "wenn es die Situation erforderte" eher als "widerwillig", auch weil persönliche Interessen nichts in der Arbeit zu suchen haben.

  • die Ihm übertragenen Aufgaben

Passive Formulierungen bedeuten im Zeugnis ja mangelnde Initiative - ist das auch hier der Fall?

Recht, Arbeitszeugnis
Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Rabattiertes Sofa - Falschlieferung - was tun?

Hallo ihr Lieben,

mal eine Frage an Euch. Meine Mutter hat bei einem grossen Moebelhaus ein Sofa bestellt. Sie war vor Ort im Laden, hatte eine Kundenberaterin und hat einen Kaufvertrag ueber ein weisses Kunstledersofa zu einem rabattierten Kaufpreis abgeschlossen.

Geliefert wurde ihr schlussendlich ein graues Stoffsofa, was sie nicht bestellt hat und was auch klar nicht dem Kaufvertrag entspricht. Sie hat daraufhin versucht mit dem Moebelhaus Kontakt aufzunehmen, vergeblich. Niemand hat sich zurueckgemeldet.

Daraufhin hat sie mich gebeten, ob ich es einmal versuchen koennte. Ich lebe in Kanada und konnte daher nicht persoenlich mit ihr zu dem Moebelhaus gehen, habe mich aber an den Kundenservice gewandt. Super schlechter Service; beim ersten Mal wurde mittem im Gespraech aufgehangen, das zweite Mal beim gleichen Kundenberater wurde ich sehr unfreundlich behandelt und nichts geschah. Also fuellte ich das Onlineformular aus (meine Mutter hat keinen Computer und kennt sich mit dem Internet nicht so aus :D).

Das Moebelhaus meldete sich bei meiner Mutter und bot an den Kaufvertrag zurueckzunehmen da der Hersteller das Sofa in weiss nicht liefern wollen wuerde; oder sie koenne sich etwas anderes aussuchen. Als ich meine Mutter fragte, was genau das bedeutete (wird das Sofa abgeholt wenn sie das Geld zurueckbekommt oder kann sie es behalten, kann sie sich ein anderes Sofa aussuchen und bekommt den gleichen Rabatt den sie bei dem Originalsofa erhalten haette, etc.), konnte sie mir keine Antwort geben, sie war zu aufgebracht gewesen um diese Fragen zu stellen.

Meine Frage ist nun: Mein altes Mammchen moechte unebdingt ein weisses Sofa. Sie hat ihre Rente gespart um es sich kaufen zu koennen und sie aergert sich jedes Mal wenn sie das graue Stoffsofa sieht. Sie schlaeft auch auf dem Sofa und es ist nur eine kleine Einzimmerwohnung...von daher gibt es kein drumherum dass das Sofa ausgetauscht werden soll. Kann der Hersteller so einfach die Lieferung des "richtigen" Sofas verweigern wenn es vertraglich festgehalten ist? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Moebelhaus einen Rabatt auf ein anderes Sofa geben muss... Aber meiner Mutter geht ein richtig guter Deal durch die Lappen...

Irgendwas, was man hier tun kann?

Danke schonmal :)

Kaufrecht, Kaufvertrag, Recht
Was tun, Tochter 18 verliert 2. Ausbildungsstelle wegen Diebstahl?

Hallo,

mein Mann und ich sind mit den Nerven am Ende und wissen nicht mehr weiter. Unsere Tochter, 18 Jahre hat nun bereits ihre 2. Ausbildungsstelle wegen Diebstahl verloren.

Einige Infos vorab:

Da sie bereits in einem Praktikum in der Schulzeit, welches sie in einer Apotheke gemacht hatte eine hohe Geldsumme gestohlen hatte, kam dies damals vors Gericht. Da sie zu der Zeit minderjährig war bekam sie Sozialstunden und musste das Geld natürlich zurückzahlen. Als sie dann ihre 1. Ausbildung anfing lief es die ersten 1 1/2 Jahre gut. Aber dann der Schock, sie hatte wieder gestohlen!!! Wir halfen ihr dann trotz allem damit sie schnell wieder etwas neues findet. Dies dauerte aber dennoch über ein Jahr da sie mitten im neuen Ausbildungsjahr (November) gekündigt wurde. Somit musste sie warten bis September. Dann begann sie ihre 2. Ausbildung und nun hat sie diese ebenfalls wegen Diebstahl verloren.

Da wir ihr aber mehrmals ins Gewissen geredet haben und sie auch während der 1. und 2. Ausbildung noch zusätzlich finanziell unterstützt haben, reicht es uns nun einfach!!! Sie musste auch zuhause kein Geld abgeben von ihrem Lohn!!

Mein Mann gab ihr nun eine Frist sich eine eigene Wohnung zu suchen oder zumindest bei Freunden etc. unterzukommen, denn er hat keine Lust mehr sie erneut zu unterstützen. Zumal sie die Konsequenzen kannte!!! Sie wusste also, wenn sie erneut die Ausbildung vermasselt fliegt sie raus. Zudem ist sie auch ziemlich faul und kümmert sich kaum selbst um etwas.

Nun würden wir gerne wissen ob wir trotz allem noch verpflichtet sind sie finanziell zu unterstützen?? Wenn nicht, an welche Stellen kann sich unsere Tochter für Hilfe wenden??

Viele Grüße

Diebstahl, Recht, Unterhaltspflicht
Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung
Zählerschrank im Treppenhaus?

Hallo miteinander, wir haben mal mehrere Fragen zu Zählerschränken im Treppenhaus eines MFH. Bei uns in der Straße verlegt der Netzversorger neue Hausanschlüsse Strom. Der Zählerschrank mit 7 Einheiten hängt im hinteren Treppenhaus (nicht im Treppenbereich)

a) Jetzt weigert sich der Versorger, den Zählerschrank wieder neu anzuschließen. Seine Begründung: Der Hausanschluss darf nur 0,6 m ins Haus gelegt werden, jetzt ist der Hausanschlusskabel ca. 6 m im Haus, dass wäre zu weit. Wir sollen einen neuen Zählerschrank nahe der Hauswand anbringen. Jedoch sind im unteren Hausbereich alles Wohnungen, einen Keller gibt es nicht. Wir haben nicht darum gebeten, einen neuen Hausanschluss zu bekommen und sollen jetzt einen gesamt neuen Zählerschrank installieren.

b) Für den alten Zählerschrank hat der Monteur eine Mängelliste geschrieben, es fehlen 2 Diazetabdeckung und 3 Abdeckstreifen, sollten diese nicht ersetzt werden, soll der Strom abgestellt werden. Als wir heute mit einem Elektriker vor Ort waren, um die angeblichen Mängel zu beheben, waren die Diazetabdeckungen durch einen Monteur des Versorgers (laut Mieter) eingeschraubt worden und die Abdeckstreifen durch Tesafilm ersetzt. Darf ein Monteur des Versorgers einfach Änderungen an meiner Anlage vornehmen ohne mich darüber zu informieren?

c) Wir haben dem Monteur verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, die Angelegenheit zu klären. Jedoch gab es bereits erhebliche Meinungsverschiedenheiten vor der Begehung mit dem Versorgen, da die beauftragte Tiefbaufirma ihre Baufahrzeugen sowie Dixiklo wochenlang auf und vor meinem Garagenhof abgestellt hatten und wir, sowie auch unsere Mieter, daran hinderten, diesen nutzen zu können. Auch wurden unsere Mieter durch diese Firma beleidigt und absichtlich zugeparkt. Und seitdem wir trotz diverser Beschwerden beim Versorger nur noch die Möglichkeit hatten, die Polizei zu rufen, fängt der Versorger plötzlich an, uns Probleme zu machen.

Darf der Versorger von uns Verlangen, den Zählerschrank woanders hinzubauen, bzw. komplett neu zu machen? Oder uns einfach den Strom kappen, wenn die Mängel an der Anlage beseitigt wurden aber dieser nicht versetzt wurde?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Recht
Auto Vermietung Schaden (Starcar)?

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen:

Vor gut ein paar Wochen habe ich mir für eine Fahrt von A nach B ein Mietwagen von Starcar gemietet und leider ist während der Fahrt ein kleiner Schaden dazugekommen (sehe ich natürlich ein, ich war zwar an dem Schaden nur passiv schuld aber - Shit happen und Dummheit schütz vor Gericht nicht, leider habe ich keine Polizei hinzugezogen da ich zum Zeitpunkt um Mitternacht im tiefsten Wald stande ).

Jetzt aber zu meinem eigentlichen Problem; Im Anschluss wurde mir von der Autovermietung ein Schadensbericht zugeschickt (Die beschädigte Stelle wurde markiert von der Firma), ich sollte schildern und bestätigen was für ein/wie der Schaden zustande gekommen ist und den Bericht unterschrieben zurückschicken.

Nun habe ich die Rechnung für die Reparaturkosten bekommen, dort werden aber plötzlich Schäden aufgeführt, die im Schadensbericht eben nicht enthalten waren und für die ich natürlich jetzt auch aufkommen soll. Ich lasse die Schäden, welche am Unterboden erst im nachhinein durch die Werkstatt ersichtlich wurden, zwar gerade noch so durchgehen, aber wenn bspw. die Scheibe einen Schaden hat, der auch protokolliert wurde aber im nachhinein erst ersichtlich wird, dass der Spiegel auch zusätzlich einen starken Schaden besitzt, das aber eben nicht im Protokoll vermerkt wurde... da zahl ich doch dann nicht für? Ich muss doch davon ausgehen können, dass jenes Personal in der Lage ist einen stark offensichtlichen schaden auch protokolieren zu können (Schadensbericht), ich bin mir hier nämlich nicht sicher ob der Schaden auch tatsächlich von mir stammt! Vor allem nicht, wenn der Wagen auf einem Parkplatz und der Schlüssel in einen Nachtresor abgegeben wird.

Habe ich hier eine Chance? Immerhin handelt es sich um 1.970€ von den Vertraglich genannten 2.000 EUR Selbstbehalt.

Liebe Grüße

Auto, Autovermietung, Recht, Schaden
Zufahrt zum eigenen Haus durch den Nachbarn blockiert?

Hallo in die Runde,

Vorab zum Verständnis:

Wir Hausnummer 13, Nachbar 15...G seine Garage und X unser Carport.

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, welches nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt. Wir erreichen unser Haus über eine Abzweigung von insgesamt 4 Wohneinheiten, diese Zufahrt gehört jeweils Hälftig zum jeweiligen Haus und Hältig eine Verkehrsfläche die jedem zu 1/4 gehört( 2,75m).

Da unser Haus das letzte in der Reihe ist, befahren wir automatisch beim ein und ausparken in unser Carport auch die Nachbargrundstücke. Bis dato kein Problem weil jeder seinen Parkplatz hat. Die vorderen 3 Häuser haben jeweils eine Garage welche ebenfalls nur über diesen Weg zu erreichen sind.

Für die andere Hälfte vom Haus gibt es nun einen neuen Besitzer, der nutzt die Garage und ebenfalls den Platz davor. Laut seiner Aussage ist das auch keine Ausfahrt sondern sein Grundstück. Es ist mir nun nicht mehr möglich aus meinem Carport rein oder raus zu fahren wenn er dort steht. Ja es ist sein Grundstück, dennoch ist die Fläche vor seiner Garage eine Ausfahrt. Diese kann er auch benutzen, wenn er uns nicht blockiert. Auch die Verkehrsfläche ist dafür zu schmal um ohne weiteres raus zu fahren. Da ein nettes Gespräch offenbar nicht möglich ist und nur Aussagen wie: Kaufen sie sich doch einen Smart oder lassen sie ihr Carport neu bauen von ihm kommen, kann ich nur noch andere Wege einschlagen.

Folgende Fragen: Darf er auf der Fläche vor seiner Garage parken, auch wenn er uns dadurch behindert? Laut seiner Aussage handelt es auch nicht um eine Ausfahrt sondern um sein Grundstück... es ist doch aber automatisch eine Ausfahrt weil seine Garage dort steht oder nicht?

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Recht, Nachbarn

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