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Anklage wegen EBay Kleinanzeige suche? Ich habe einen Friseur gesucht und nun möchte man mich verklagen?

Hallo zusammen,

ich habe die Tage eine Suche bei eBay Kleinanzeigen aufgegeben. Ich habe einen Friseur gesucht „in Zeiten von corona“. Damit habe ich aber natürlich nicht gemeint, dass jemand wegen mir seinen Laden aufschließt obwohl es aktuell verboten ist, sondern für die Zeit nachdem die Auflagen wieder gelockert wurden. Da wird das Virus ja immer noch unterwegs sein. Auch wenn ich mir natürlich im Klaren bin, dass ich es inhaltlich etwas konkreter hätte formulieren sollen aber für mich war klar, dass ich erst nach Lockerung der Maßnahmen wieder einen Friseur besuchen könne. Als Preis habe ich VB 1€ Eingesetzt.

für mich wäre auch eine Empfehlung eines anderen Users von wegen:“ ich gehe immer zum Friseur Meier auf der Hauptstraße und bin da sehr zufrieden.“ hilfreich gewesen, da ich hier noch keinen guten Friseur gefunden habe.

nun war die Anzeige ca. 5 Minuten drin und in dieser Zeit habe ich 4 Nachrichten erhalten, dass man mich verklagen möchte ich würde zur Schwarzarbeit aufrufen und das Berufs verbot umgehen wollen und müsse hier mit einer Strafe von 25.000€ rechnen.

die Anzeige habe ich natürlich sofort runter genommen und dachte mir nur, was es denn für Leute gibt. In einem aggressiven Ton mit Ausrufezeichen besäht habe ich Mails bekommen, das kann man sich kaum vorstellen.

nun ich meine Frage: kommen die damit durch? Meine Anzeige war sehr unkonkret und es stand nichts von Schwarzarbeit oder dass ich irgendwelche Auflagen umgehen will drin. Das einzig doofe war, dass ich in Zeiten von corona dazugeschrieben habe.

abgesehen davon wurden doch nur die Friseur Läden geschlossen. Bezieht das ein kompletten Berufs verbot mit ein? Theoretisch dürfte ja eine Person der anderen die Haare schneiden, da man ja mit maximal einer Person (nicht im Haushalt) zur gleichen Zeit Kontakt haben darf.

ich habe absolut kein Interesse daran, wegen so etwas verklagt zu werden, zumal ich wie geschrieben keine Absicht hatte hier etwas am Gesetz vorbei zu machen...

danke vorab für eure antworten

Recht, ebay Kleinanzeigen

Verkäufer hat mich verarscht, was soll ich jetzt machen?

Hallo,

erstmal zur Erklärung:

im September 2019 habe ich mir ein Auto gekauft das ich zuvor auf AutoScout24 gesehen habe. Das ist mein erster Auto, das ich mir von meinem Geld bezahle. Meine Eltern haben das nicht unterstützt weshalb ich aus Not schnell ein Auto gebraucht habe. Bei dem Verkäufer in seiner Hinterhofwerksatt standen viele Autos rum die zum Verkauf angeboten wurden, sodass ich mir nichts weiteres gedacht habe. Nach einer Probefahrt und Ansicht des Autos wurde der Kauf ziemlich schnell abgewickelt. Ungefähr 3 Monate später im Dezember fing alles an. Die abgaskontrollleuxhte ging an sodass ich bei Audi auslesen gelassen habe. Irgendein Fehler mit dem Kraftstoffverbrauch, wodurch ein Sensor ausgetauscht werden sollte. Paar Wochen später bemerkte ich motoröltropfeb auf meinem Stellplatz sodass ich das Auto schon wieder zu einer Werkstatt schicken musste. Dann kam der Schock: Simmering zwischen Motor und Getriebe muss getauscht werden. Hab jetzt eine Rechnung von mindestens 2000€. Es stellte sich zudem noch heraus das es der Sohn von dem Händler war und der Kaufvertrag ein privater Kaufvertrag war. Ich bin theoretisch bereit, die Kosten zu nehmen, doch ich will das der Verkäufer seine Fehler einsieht. Ich hänge ziemlich an diesem Auto, weil ich schon sehr viel reininvestiert habe für die optik.

Zu meiner Frage:

  1. darf der Verkäufer das Auto privat verkaufen wenn im fahrzeugbrief nur der Fahrzeughalter vor mir und ich drinnen steh?
  2. Kann ich ihm irgendwie beweisen, das er ein Händler ist oder er bewusst versucht hat mich zu „verarschen?“
  3. müsste er die Kosten für die Reparatur zahlen oder das Auto zurücknehmen oder hab ich überhaupt eine Chance nicht komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben ?

übrigens: ich weiß selber das es naiv und dumm von mir war, nicht genauer hingeschaut zu haben, deshalb kann man sich die Moralpredigt sparen. Ich habe es eingesehen und werde daraus lernen weswegen ich einfach nur antworten zu meiner Frage haben möchte.

Autokauf, Recht

Keine Lieferung der Ware. Roller bei Netto gekauft. Was kann ich tun?

Hallo,

ich brauche Hilfe zu folgendem Fall.

Ich habe am 06.01.2020 18:30 Uhr einen Roller bei Netto-Online gekauft.

Diesen habe ich direkt per Vorkasse gezahlt.

Die Lieferzeit auf der Webseite und auch in der Bestellbestätigung war mit 10 Werktagen nach Zahlungseingang benannt.

Am 10.01.2020 12:17 Uhr habe ich dann eine Zahlungsbestätigung per E-Mail bekommen in der steht das die Zahlung am 09.01.2020 eingetroffen sei.

Am 15.01.2020 14:18 Uhr habe ich dann per Mail eine Versandbestätigung der Ware erhalten.

Am darauf folgenden Tag dem 16.01.2020 15:03 Uhr kam eine E-Mail mit dem Rechnungsbeleg.

Am Mittwoch dem 22.01.2020 habe ich dann erstmals Kontakt zu Netto-Online aufgenommen um nachzufragen wann der Roller gelifert wird. Ich bekam eine E-Mail mit der Aussage, dass Netto bei der Spedition nachfrägt und sich dann wieder bei mir meldet.

Nach 24h sprich am Donnerstag dem 23.01.2020 habe ich dann angerufen uns nochmals nachgefragt. Aussage war ich sollte mich noch 24h gedulden.

Auch am Freitag dem 24.01.2020 habe ich erneut nachgefragt und es konnte mir keiner weitere Auskunft geben und hat mich gebeten bis Montag zu warten.

Habe dann am Montag dem 27.01.2020 erneut angerufen, hier hat mir ein Mitarbeiter gesagt die Spedition hätte gesagt es sei unterwegs. Der Mitwarbeiter konnte mir keine weitere Auskunft geben weder zur Spedition noch zur Lieferung.

Meine Frage ist nun:

Wie kann ich weiter vorgehen?

Ich habe Geld gezahlt und die Ware soll nun verschollen sein ?

Anwalt, Recht, Bestellung, Lieferung

Darf jemand ungefragt meine Adresse als Rechnungsadresse angeben (unerwünschte Lieferung an mich)?

Guten Tag,

ein ehemaliger Bekannter von uns hat uns per Email ein Geschenk, das er bei Amazon bestellt hat, angekündigt. Das Paket wollte ich nicht annehmen (Annahme verweigern), aber der Zusteller hat es vor unserer Wohnungstür abgestellt. Ich habe dann eine Geschenkrücksendung veranlasst, das war bei Amazon die einzige Option der Rücksendung in diesem Fall und das Geld, das ich nicht haben will, wäre dann ohne Wissen des Bestellers auf mein Konto gutgeschrieben worden. Achtung: ich will keinen Kontakt zum Besteller, deswegen kam keine andere Möglichkeit in Betracht.

Nun habe ich das Paket heute morgen bei DHL abgegeben, aber zugleich mit der Post eine Zahlungserinnerung von Amazon bekommen. Mir wird mit rechtlichen Schritten gedroht. Der Besteller hat meinen Namen als Rechnungsadresse angegeben, wie ich bei der Hotline erfuhr. Sein Konto konnte nicht belastet werden. Da die Ware zurück an Amazon geht, entsteht letztlich nur ein geringer Schaden (Aufwand für beide Seiten, Retourenkosten für Amazon).

Aber ist es überhaupt legal, dass ein Fremder meine Rechnungsadresse ungefragt angibt? Z.B. kann ich ja so erhebliche Probleme bekommen, wenn eine Sendung verloren geht und ich dafür belangt werde. Außerdem entsteht Aufwand.

Ich überlege eine Anzeige wegen Nachstellung und Datenmissbrauch zu tätigen. Macht das Sinn?

Vielen Dank und viele Grüße

Recht, Bestellung, Betrug oder nicht

Falsche Ware geliefert wurde! Was soll ich tun?

Ich habe die Grafikkarte für 500 € online im Shop bestellt, bekomme ich aber viel billiger und älteres Modell als die bestellte.

Die falsche Grafikkarte war in der Verpackung von der bestellte Grafikkarte, so habe ich nicht sofort bemerkt, dass in der Verpackung die falsche Grafikkarte ist. Als ich die Grafikkarte bekam, machte ich ein paar Fotos, und in den Schrank gelegt, bis alle anderen Teile des zukünftigen Computers kommen. Nach einem Monat, als alle Computerteile kamen, ich öffnete die Folie der Grafikkarte, und sah, dass drin eine falsche Grafikkarte ist. Ich habe dies sofort dem Online-Shop gemeldet.

Antwort: Die Frist beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Daher können wir vom Prinzip her keine Rückgabe akzeptieren. Aber Online-Shop schickte mir Retourenlabel zu meiner Rücksendung. Das Paket wurde gesendet und geliefert. Seitdem beantwortet das Shop mir nicht.

Nach meiner Rücksendung ist fast zwei Monate vergangen, keine Informationen vom Shop, kein Umtausch, keine Rückerstattung, meine e-mails ignoriert!

Jetzt habe ich keine Grafikkarte und kein Geld.

Wer hat Recht ich oder der Verkäufer?

Meiner Meinung nach ist dies ein Betrug, die richtige Verpackung mit dem falschen Ware.

die Letzte E-Mail vom Verkäufer

==============

Vielen Dank für deine Nachricht. 

Es ist uns unbegreiflich wie eine falsche Garafikkarte in der Verpackung

sein konnte. Alle unsere Produkte werden in genau demselben Zustand

geliefert, in dem wir sie vom Anbieter erhalten. 

Du stehst in der Pflicht, erst Recht bei einen solch hochwertigen Artikel,

ihn bei Erhalt umgehend zu prüfen.

Siehe link anbei:

https://www.kauf-vertrag.ch/pruefungspflicht-und-ruegepflicht

https://www.weka.ch/themen/recht/kauf-und-verkauf/maengelrechte-beim-kauf/article/warenkontrolle-pflicht-des-kaeufers-und-moegliche-uebertragung-auf-den-verkaeufer/

Nach Art. 201 OR ist die Wareneingangskontrolle folgendermaßen geregelt:

Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange möglich ist,

die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen. Damit kann der Käufer auch

Fachleute beauftragen. Dann gilt das Urteil nach dem Fachwissen als

maßgebend. Falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu

leisten hat, muss der Käufer diesem sofort Anzeige machen.

Versäumt der Käufer das, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt.

Von daher können wir deine Reklamation nicht mehr annehmen, es lag zu viel

zeit dazwischen. 

Wir hoffen auf dein Verständnis.

Mit besten Grüßen,

Haftung, Recht

Sind dies gute Gründe um einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen?

Also ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass ich der Mieterhöhung zustimmen soll. Das erste Schreiben habe ich ignoriert. Im zweiten Schreiben wird daran erinnert, dass ich zustimmen soll und dass ansonsten eine Klage zur Zustimmung eingereicht wird. Ich möchte der Mieterhöhung jedoch aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

-Ich wohne seit 27 Jahren in diesem Haus. Vorher in einer 2-Zimmerwohnung für 8 Jahre und Seit 99 in einer 3-Zimmerwohnung auf der selben Etage. Kann man dieses Argument in irgendeiner Weise gelten lassen?

-Darauf anknüpfend möchte ich sagen, dass das Gebäude im Allgemeinen seit Jahren immer mehr verkommt. Das Gebäude müsste innen mal komplett saniert werden. Manche Etagen stinken so sehr, dass man den Atem anhalten muss. Dann sind noch diverse Kleinigkeiten kaputt, die seit Jahren nicht erneuert werden. Wenn man das Haus betritt, denkt man, dass man in den 70ern ist. Gut ist nostalgisch, aber dennoch sollte es doch mal modernisiert werden?

-Aufgrund der Tatsache, dass das Haus verkommt, ziehen immer wieder Asoziale Menschen ein, die nicht immer wissen, wie sie sich benehmen sollen. Deswegen und auch weil das Gebäude und Gegend langsam verkommt sind auch viele Familien nach einem Jahr oder sogar nach paar Monaten sofort wieder ausgezogen

-Das Bad schimmelt und die Heizung war defekt. Ich habe persönlich beim Hausmeister einen Termin vereinbart. Jedoch wurde nur die Heizung repariert und die verschimmelten Stellen nur fotografiert. Nichts weiter. Und das selbe Spielchen zwei Mal. Einmal bei der Firma vorher die für das Gebäude zuständig war und das zweite Mal die aktuelle Firma die auch die Heizung repariert hat. So unverschämt wie der war hat der auch noch veruscht uns zu beschuldigen mit der Aussage, dass wir ja vllt den Schimmel verursacht haben könnten. Genau! Dann baut bitte ein Fenster ein! Von den Terminen habe ich keine E-Mails oder Anrufprotokolle, weil ich wie gesagt persönlich vor Ort war und einen Termin vereinbart habe, den er sich auch in seinen Terminkalender eingetragen hat.

-Bis auf eine Heizung heizt keine Heizung mehr

-Die Decke im Bad und die Wand des angrenzenden Schlafzimmers sind auch vom Schimmel betroffen

-Der Lack zweier Türen splittert ab (das wären wir auch Schuld gewesen laut dem Hausmeister)

-Türgriffe zweier Zimmer halten nicht mehr. D.h ein Zimmer muss immer abgeschlossen werden, damit die Tür zubleibt

Mir ist bewusst, dass die Mängel in unserer Wohnung alle beseitigt werden können. Wie sieht es aber danach aus?

Was vielleicht noch wichtig sein könnte ist, dass die Miete an B-Fonds überwiesen wird, jedoch die Verwaltung eine Firma Namens Bautra übernimmt. Ich habe von anderen Mietern gehört, dass man sich besser direkt an die B-Fonds wenden sollte, weil die sich sofort um einen kümmern. Würdet ihr mir empfehlen mit meinen angeführen Argumenten mich direkt an die B-Fonds zu wenden oder anders handeln und mit Gegenklage gegen Bautra drohen?

Hier die Briefe:

Bild zum Beitrag
Miete, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, Recht, Klage

Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht

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