Recht – die neusten Beiträge

Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse

Aufhebungsvertag?

Guten Tag, ich heiße Nico,

ich bin 58 Jahre alt, und ich war 78 Wochen krankgeschrieben, praktisch Krankengeld bekommen, und inzwischen habe ich eine 3 Wochen Reha gemacht, wo ich wom Reha OberArtzt entlassen wurden, dass ich meine alte Arbeitsplatz nicht mehr üben kann. Aber mehr als 6 Arbeitsstunde Arbeiten kann, und die Reha Arzt hat auch meine Arbeitgeber geschrieben ob er für mich in die Firma eine leichtere Arbeitsplatz hat, und die Antwort war Beine keine leichte Arbeitsplatz. Und nach Ende von Krankengeld wurde ich Ausgesteuert , ich habe dass Arbeitsagentur angerufen um mich Arbeitslos zu melden, und es wurde mir gesagt dass ich bestimmt beim Meine Firma noch alte Urlaubstage habe, und dass ich erst meine ganzen Urlaubstage nehmen sollte und danach mich beim Arbeitsagentur wieder melden, dass Problem ist dass ich jetzt meine gesamte Urlaubstage genommen habe, und habe ich mich beim Arbeitsamt wieder gemeldet, und die Arbeitsvermittler sagte mir dass ich soll Arbeitsamt dass Kündigung schreiben von meine Arbeitgeber, sowie Arbeitsbescheinigung ausreichen, um mich anzumelden und Geld zum bekommen, heute war ich zum meine Arbeitgeber und dem gesagt was ich brauchen um mich Arbeitslos zum melden, und meine Arbeitgeber sagt mir dass er mir keine Kündigung geben kann, weil ich krank war und Ausgesteuert wurden, praktisch wie wenn ich noch angestellt bin, und er meinte dass ich nur eine.
Auf­he­bungs­ver­trag bekommen kann. jetzt meine Frage ist: was passiert mit meiner Arbeitslosengeld mit dieses Auf­he­bungs­ver­trag bekommen Automatisch eine 12 Wochen Sperren, oder nicht? Ich habe natürlich noch nicht unterschrieben, was soll ich machen? Immer in ich war 11 Jahre in die Firma angestellt.

vielen Dank

Recht

Anzeigepflicht gegenüber Klarna, trotz sofortiger Retour der Ware an Online-Händler?

Bereits einen Tag nach Empfang der Ware vom Online-Händler am 24.07.2020, haben wir diese wegen Mängel an Floryday am 25.07.2020 zurückgesendet.

Somit war der Vorgang für uns abgeschlossen. Aber nicht für den Bezahldienstleister Klarna, aber dass wussten wir zu dem Zeitpunkt aber noch nicht.

Denn die schickten uns einfach eine Rechnung, dann eine Mahnung am 06.10.2020, und sind nun letztendlich bei dem im Internet viel zitierten Inkasso Unternehmen CEOE gelandet. Wie gesagt, mit dem Retour der Ware war die Rechnung von Klarna gegenstandslos. Und wozu was bezahlen, wenn man es 1 Tag nach Erhalt wieder zurücksendet.

Und Klarna schrieb in seinen Rechnungen, dass wir bei Problemen uns an den Online-Händler wenden sollten.

Aber wir sahen in der Rücksendung der Ware kein Problem! Wir haben die mangelhafte Ware nach Erhalt einen Tag später an den Absender zurückgesendet (Sendungsnummer liegt vor). Leider legte Floryday kein Retourschein im Paket bei.

Jetzt erst, nach intensiver Internetrecherche, ist uns folgendes bewusst geworden, dass man diese Retour gegenüber Klarna hätte mitteilen sollen. Woher hätte wir dies wissen müssen?!

Warum weiß Klarna nichts vom Retour der Ware an den Online-Händler Floryday? Stehen denn Geschäftspartnern normalerweise nicht in Kontakt?
D.h. Floryday zeigt gegenüber Klarna an, dass sie die Ware retour bekommen hat. Oder Klarna fragt beim Online-Händler nach, ob die Rechnung (vor Versendung) wirklich noch valide ist. Haben die denn untereinander keine Anzeigepflicht? 

Und nun zur eigentlichen Frage:
Da wir über diese zusätzliche Anzeigepflicht der Retour gegenüber Klarna in keinster Weise aufgeklärt wurden, ist damit der Vertrag sogar zwischen Uns und Klarna nicht gegenstandslos? Also null und nichtig? Bzw. wird dies sogar seitens Klarna billigend in Kauf genommen, dass der Kunde von der Anzeigepflicht gegenüber Klarna gar nichts weiß (Kleingedruckte), um somit weiter Rechnungen zusammen dem Inkasso-Internehmen CEOE drucken zu können?

Vielleicht hat jemand hier eine fundierte Rechtsmeinung (interessiert mich einfach, könnte ja auch für andere interessant sein, die mit Klarna und CEOE zu tun haben).
Danke im Voraus.

Recht

WoW Classic Betrug Discord?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand in meiner Situation weiterhelfen.

Ich wollte einen WoW Account kaufen und habe eine Anzeige auf eBay gesehen. In der Beschreibung stand ein Kontaktname für Discord. Ich habe also den Verkäufer in Discord hinzugefügt um so über seinen Account zu verhandeln. Wir haben uns auf 3000€ geeinigt und er gab mir danach seine Bankverbindung also seine Kontonummer, Bankleitzahl sowie IBAN. Ich habe ihm gleich das Geld als Echtzeitüberweisung mit der Referenz „WoW Acc“ überwiesen. Danach schrieb er mir über Discord die Accountdaten mit der beigefügten Info das ich sie nach Erhalt ändern soll jedoch funktionierten diese Accountdaten nicht und der Verkäufer meinte das dies die richtigen Daten vom Account sind und er keine anderen hat sowie unterstellt er mir das ich die Daten mittlerweile verändert habe und nur das Geld wiederbekommen möchte weshalb er mich nun blockiert hat. Ich habe zwar Fotos von dem Chatverlauf in Discord wo z.B. seine Bankverbindung steht und die von ihm angegebenen Accountdaten aber mehr auch nicht. Das ich ihn ursprünglich wegen seiner Anzeige auf eBay kontaktiert habe steht dort leider nicht weil es nicht zum Gespräch darüber kam. Die Anzeige auf eBay hat er offentsichtlich auch entfernt zumindest findet man sie nicht mehr. Ich habe lediglich noch eine Anzeigenummer in einer einzigen Nachricht gefunden die ich dem Verkäufer über eBay sendete mehr aber auch nicht.

Könnte Polizei und Anwalt etwas bewirken? Sie müssten doch in der Lage sein die Adresse vom Verkäufer zu ermitteln. Desweitern könnten Sie doch eBay wegen der gelöschten Anzeige (dort stand auch sein Discord Name) sowie Blizzard für die Prüfung der falschen Accountdaten um weitere Informationen kontaktieren oder nicht? Den restlichen Verlauf des Geschäfts sowie die Bankdaten etc. ist ja im Discord Chatverlauf ersichtlich den ich auch ausdrucken könnte. Außerdem ist es doch verboten einen anderen Chat zu verwenden wenn es um eine Anzeige auf eBay geht. Damit sollte seine Anzeige ebenfalls unzulässig sein.

Könnte man ansonsten wenn der Anwalt die Adresse des Verkäufers herausgefunden hat nicht einfach einen Mahnbescheid versenden? Diesen muss er doch Folge leisten oder es kommt zu einem evtl. teuren Rechtstreit

Vielen Dank im voraus.

Überweisung, Geld, Diebstahl, Recht, Gaming

Kauf durch Dritte durch Handy? Was kann man tun? ROBLOX / ROBUX?

Hallo, die Sache ist etwas kompliziert, aber ich versuche es zu erklären:

Von einem Bekannten/Verwandten war ein Sohn (12) bei uns zum übernachten und 5 Tage später hat meine Tochter bei denen übernachtet, dabei hat meine Tochter (10) , wahrscheinlich Nachts, sein Händy genommen und bei einem Spiel Roblox Rolux online gekauft, das Handy war für Käufe freigeschaltet (zumindestens hat sein Vater es vergessen zu sperren), Googlekonto hat meine Tochter angeblich geknackt und kurz vor den Käufen das Passwort geändert und Benachritigingen abgeschaltet, (es gibt auch angeblich Videos bei TikTok, ggf, YouTube wie man leicht sowas knacken kann). Diese Robux (Spielgeld) wurden leider an 2 unterschiedlichen Tagen gekauft: das Ganze war Ende September 2020 passiert: 20.09 und 25.09. Googlekonto war mit PayPal verbunden und Paypal hat das Geld natürlich vom normalen Konto abgezogen!

Jetzt die eigentliche Frage, kann man dieses Geld irgendwie zurückbekommen, da der Kauf eigentlich durch Dritte Person stamm, der eigentliche Besitzer, ggf, sein Vater hat erst eine Woche die Abgänge vom Konto gesehen, sofort an Roblox und Google sich gewendet, Spielaccounts wurden gesperrt, bis die alles untersucht hatten, dabei haben die festgestellt dass es doch der Account meiner Tochter war, der die Käufe getätigt hat! Aber trotzdem der eigentliche Besitzer von Handy war es ja nicht!

1.Was kann man den tun?

2.Kann man des Geld noch zurückfordern?

3.Wer ist den eigentlich rechlich Schuld, der Besitzer des Handys, da es nicht gesperrt war und falls es z.b.geklaut wurde, kann ja jeder dann alles bei Google kaufen und Geld überweisen und später das Handy in der Schule vor die Tür legen!

Oder ist doch meine Tochter Schuld und wir müssen jetzt die Kosten tragen!? Klar ist die Schuld, nur wenn das Handy gesperrt gewesen wäre, wäre das nicht passiert!(

PS: Google hat gestern so geantwortet, dass nach einer Untersuchung die festgestellt haben, dass die Belastungen rechtmäßig sind, da diese durch einen Person stammen, die Zugriff auf Google Payments-Konto hat!((( wenn er noch eine Rückerstattung anfordern möchte, soll er sich an seinen Zahlungsdienstleister wenden!

Was kann man jetzt noch machen? Wer ist mit Zahlungsdiensleiter hiermit gemeint?

Danke im Voraus

MfG

Geld, Recht

Kundin droht mit Anwalt, besteht eine Nötigung mir gegenüber?

Guten Abend, ich hatte eine Kundin die vor ca 9 Monaten einen Schuh gekauft hat (Lederschuh von Lacoste), dieser ist nun jedoch kaputt und wurde auch augenscheinlich sehr schlecht behandelt.

Die Kundin kam vor kurzem in mein Geschäft (ich bin stellv Filialleitung) um einen neuen Schuh dafür zu bekommen, ich habe ihr gesagt das wir hier von keinem Materialfehler sprechen sondern das das ein Verschleiß darstellt da die Ware durch unsachgemäße Behandlung verschmutzt und verzogen war und sich unter anderem dadurch der Kleber zur Sohle gelöst hat.

Ich habe dennoch auf die Beweislastumkehr die nach 6 Monaten der Fall ist verzichtet und kulant reagiert nach Absprache mit dem Vorgesetzten, und ihr angeboten das ich ihr in nur diesem Moment über den Kaufpreis einen neuen Schuh geben kann und dieses Angebot einmalig ist, dennoch wollte sie einen Gutschein oder das Geld haben.

Die Kundin hat mir mehrfach im Gespräch gesagt das sie bei einem Anwalt arbeitet und wenn ich den Schuh nicht sofort reklamiere und ihr einen Gutschein/Geld gebe sie einen Anwalt einschalten und überall erzählen wird wie schlecht ich als Verkäufer und unser Laden ist. Sie hat sich lautstark verhalten und so agiert das alle sich im Laden befindlichen Kunden und Mitarbeiter dieses mitbekommen haben und versucht mich als unfähig und dumm darzustellen.

Nun hat sich die Kundin direkt beim Arbeitgeber beschwert und wieder mit dem Anwalt gedroht und gesagt das sie rumerzählen wird was ich für ein schlechter Verkäufer bin bzw wie schlecht auch die Ware des Unternehmens ist, dazu muss ich sagen das ich eine mehr als positive Kundenresonaz habe und 99% der Menschen mit mir mehr als zufrieden sind. Wir sind jedoch ein sehr kleines Geschäft.

Liegt in dem Falle das sie mir lautstark vor Kunden und Kollegen mit dem Anwalt droht ein Tatbestand der Nötigung vor? Da sie nicht im Recht war, aber von mir mit den Drohungen versucht ein von mir nicht rechtmäßigen Verhalten gegenüber meines Arbeitgebers zu erzwingen was arbeitsrechtliche Konsequenzen mitsich tragen kann?

LG, Phillip aus Mannheim

Einzelhandel, Recht, Drohung

Artikel stimmt nicht mit der Beschreibung überein (eBay Kleinanzeigen)?

Hallo liebe Community,
ich versuche meinen Vorfall so detailliert wie möglich zu beschreiben.
Und zwar habe ich ein Gerät über ebay Kleinanzeigen gekauft. Es geht dabei um einen "Scuf-Controller" für PS4 und PC. Die Kaufabwicklung lief reibungslos ab. Ich habe dem Verkäufer die 85€ überwiesen und der Controller kam auch sehr schnell bei mir an. Ich packte den Controller aus und war schockiert. Der Verkäufer hat angegeben, dass der Controller kaum genutzt wurde, sich in einem guten Zustand befindet und einwandfrei funktioniert. Doch nichts davon hat gestimmt. Der Controller sah stark gebraucht aus. Die Analogen Sticks sahen auch komplett anders aus als auf den Bildern, wo sie wie neu aussehen. Zudem war der Controller teildefekt. Beide Analogen Sticks funktionieren nur teilweise und die L2-Taste ist sehr locker. Ich war zum Verkäufer auch sehr höflich und habe ihn um einen Rücktausch gebeten. Bei jedem Versuch kam immer die selbe Antwort: in der Beschreibung steht keine Garantie und kein Rücktausch. Ich habe ihm erklärt, dass ich ein Recht auf Rücktausch habe wenn die Beschreibung nicht mit dem Artikel übereinstimmen. Daraufhin sagte er nur er habe den Controller so versendet wie er auch in der Anzeige stand. Ich weiß überhaupt nicht was ich tun soll. Zur Polizei gehen und beraten lassen? Es komplett sein lassen? Wie stehen meine Chancen? Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort! :)

LG Anton

betrug, ebay, Polizei, Recht, Anzeige, ebay Kleinanzeigen

Nachbarschaftsstreit - Ich bin Hartz 4 Empfänger. Muss ich den Anwalt selbst bezahlen?

Hallo alle zusammen.

Folgendes ist passiert: Ich habe vor ca. einer Woche, vom Balkon aus, ein Gespräch meines Nachbarn (unter mir/Erdgeschoss) mit den Nachbarn des Nebenhauses über die Gartenhecke zufällig mit angehört. In dem Gespräch ging es darum, dass meinem Nachbarn eine größere Summe Geldes vom Konto gestohlen wurde, über Paypal. Als meine Nachbarin vom Nebenhaus meinen Nachbarn unter mir fragte, ob Dieser einen Verdacht hätte, wer das gewesen sein könnte, sagte er, "der Computerexperte, der so viel über ebay macht... der über mir". Ich war geschockt und stellte meinen Nachbarn sofort vom Balkon aus zur Rede, wie er solche Dinge behaupten könne und wie er noch zudem dazu käme, bei den Nachbarn solche Verdächtigungen zu äußern, ohne den Funken eines Beweises zu haben, usw. Er wurde dann noch frech und drohte mir, mich zu schlagen wenn er mir unten begegnen würde und er bezeichnete mich als Sozialschmarotzer. (Ich bin seit 3 Jahren Arbeitslos wegen Berufsunfähigkeit). Wir wohnen seit 15 Jahren im gleichen Haus und hatten zuvor nie Probleme. Ich erstattete noch am selben Tag Strafanzeige bei der Polizei wegen Übler Nachrede, Verleumdung, Bedrohung und Beleidigung. Habe ich die Möglichkeit zusätzlich einen Anwalt zu nehmen, um den Herrn zivilrechtlich zu verklagen? Oder müsste ich die Kosten dafür selbst übernehmen?

Danke für Eure Bemühungen

Anwalt, Recht

Deutsche Bahn 60+7€ Mahngebühr?

Servus liebe Leute. Wie der Titel schon impliziert, wurde ich vor Kurzem beim Schwarzfahren erwischt (Flixbus hatte Verspätung und ich dadurch keine Zeit mehr mir ein Ticket zu lösen)

Nun wurde ich also erwischt. Der "Kontrolleur", der übrigens Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes war und kein klassischer Kontrolleur, nahm meine Daten, via meines Ausweises, usw. auf. Da ich 1 Station vor meinem Ausstiegsbahnhof erwischt wurde, meinte ich zum "Kontrolleur", dass ich jetzt aussteigen müsse. Er erwiderte, dass ich noch weiter mitfahren müsse, damit er irgendwas noch fertig machen kann (was genau konnte er mir übrigens nicht sagen und meinen Perso gab er mir zu dem Zeitpunkt auch schon wieder zurück) und wenn ich aussteigen sollte, dass Mahngebühren anfallen. Auf Nachfrage meinerseits, wie hoch diese denn ausfallen, konnte der "Kontrolleur" mir leider keine Auskunft geben, da er schlicht keine Ahnung hatte.

Also stieg ich aus, da ich dachte, dass diese ja eh nicht so hoch ausfallen können, auch wenn man sich die dazu vorliegende Rechtslage anschaut.

Nun kam nach 3 Wochen der Brief der neben den 60€ zusätzlich 7€ Mahngebühr vorsieht. Wie gesagt, ist dass der erste Brief, den ich zu dem Vorfall bekommen habe.

Der Wortlaut des Brief lautet übrigens:

"Leider haben Sie es bisher versäumt, den noch zu zahlenden Betrag vollständig zu begleichen..." und das kann ja unmöglich sein.

Danke schon mal für eure Antworten!

Bahn, Recht, Deutsche Bahn

Keine Gesetze gegen kriminelle/korrupte WEG-Verwalter!?

Ich habe 2012 eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft und bin seit dem immer wieder geschockt wie Gesetze in Deutschland den "kleinen Mann" unterjochen/bestrafen und Kriminelle durch Luecken und "Gummipesetze" schuetzen. Waerend, zum Beispiel, in den USA der Staat Eigentuemer gratis schuetzt und das WEG Gesetz genau beschreibt und definiert ist, kann man in Deutschland fast alles komplett umgehen, es sei denn, man hat Nerven, Zeit und Geld ohne Grenzen fuer Anwaelte und Gerichte.

Einer der 13 Eigentuemer in unserer WEG hat mit Luegen, Faelschungen und Bestechungen seinen Freund,MSB, als unseren Verwalter bestimmen lassen, der wiederum mit Luegen, Faelschungen und Diskriminierung macht was ihm am meisten Geld und Kontrolle bringt.

Eigentuemer die gegen den Verwalter sind, werden einfach nicht zur ETV eingeladen, Vollmachten dieser nicht anerkannt und auf Versammlungen defamiert, ignoriert und "Mundtot" gemacht.

Einladungen werden genau 15 Tage vor Versammlung auf Wegen verschickt die garantieren, dass "unbequeme" Eigentuemer Sie nicht oder zu spaet erhalten. Der BGH rollt die Verantwortung auf den Eigentuemer ab.

Auf Versammlungen werden Vollmachten der korrupten Eigentuemer, die nicht einmal vorliegen von dem Verwalter muendlich akzeptiert.

Eine Beschlussanfechtung ist teuer und kostet viel Zeit und Nerven. Die Gerichte faellen Entscheidungen die man vom "Dritten Reich" erwarten wuerde, unter dem Schutz kaum vorstellbarer veralteten Gesetze. So ist zum Beispiel die Einladung zur WEG-ETV im Gesetz beschrieben, aber nicht was passiert wenn diesem Gesetz nicht gefolgt wird!!!

Eigentuemer belegen und verschliessen Gemeinschaftsraeume und der korrupte Verwalter tut nicht dagegen, im Gegenteil, er vermietet die Raeume ohne Beschluss fuer eine laecherliche Gebuehr.

Kann mir mal bitte einer sagen warum das "Land der Regeln, Gesetze und Ordnung" so krank ist?

Gesetz, Hausverwaltung, Recht, WEG, Gerichtsverfahren

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