Unterschied von Freund und Lebensgefährten
Da ich schon länger Zeit große Probleme hatte und deshalb jetzt schon in der Trennungszeit einen Freund habe, kann man mir dadurch den Unterhalt kürzen. Ich lebe nicht mit ihm zusammen, habe ihn aber bei mir nächtigen lassen weil seine neue Wohnung noch nicht bezugsfertig ist. Kann mein Noch-Ehemann mir dann den Unterhalt kürzen
1 Antwort
Nein, das kann er erst, wenn Du nachweislich in einem eheähnlichen Verhältnis lebst. Das bedeutet, Dein Freund oder Lebensgefährte muss fest bei Dir wohnen.
Solange er aber selber eine eigene Adresse hat, kann er bei Dir übernachten, so oft Du möchtest.
Allerdings sollte er sich nicht zu häuslich mit Sack und Pack bei Dir einrichten, sonst könnte der Schuss nach hinten losgehen und Du stehst in der Beweispflicht.
Nein, ist nur für kurze Zeit. denn er hat in meiner Nähe Arbeit bekommen. Und das geht nun mal schneller als man eine Wohung beziehen kann. Angemeldet ist er ja schon in seinem neuen Ort und auch der Mietvertrag ist schon unterschrieben