Unterschied von Freund und Lebensgefährten

1 Antwort

Nein, das kann er erst, wenn Du nachweislich in einem eheähnlichen Verhältnis lebst. Das bedeutet, Dein Freund oder Lebensgefährte muss fest bei Dir wohnen.

Solange er aber selber eine eigene Adresse hat, kann er bei Dir übernachten, so oft Du möchtest.

Allerdings sollte er sich nicht zu häuslich mit Sack und Pack bei Dir einrichten, sonst könnte der Schuss nach hinten losgehen und Du stehst in der Beweispflicht.


Doisi 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 12:48

Nein, ist nur für kurze Zeit. denn er hat in meiner Nähe Arbeit bekommen. Und das geht nun mal schneller als man eine Wohung beziehen kann. Angemeldet ist er ja schon in seinem neuen Ort und auch der Mietvertrag ist schon unterschrieben

Primus  01.03.2013, 12:53
@Doisi

Dann brauchst Du Dir keine Sorgen machen, Dein Ex hat keinerlei Möglichkeiten, den Unterhalt zu kürzen!