Zollpflichtige Waren aus dem Ausland einführen - zählen Kinder mit?

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"Einfuhr-Zollbestimmungen für Tabak und Alkohol aus Nicht-EU-Ländern.

Aus Nicht-EU-Ländern dürfen pro Person folgende Mengen zollfrei eingeführt werden:

Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Mindestalter 18 Jahre)

Alkohol: 1 Liter Spirituosen oder 2 Liter Sekt/Likörwein und vier Liter Wein und 16 Liter Bier (Mindestalter 18 Jahre)"

Quelle: http://www.kofferpacken.com/Zollvorschriften.html

=> Kinder dürfen keine Zigaretten oder Alkohol einführen


Bubamara  21.06.2020, 15:41

Das ist alte Gesetz